Gelöst
Gestattungsvertrag
vor 2 Jahren
Wir haben seit Monaten Verbindungsunterbrechungen Festnetz / DSL, jetzt sagt die Gebäudeverwaltung, dass es einen Gestattungsvertrag mit der Telekom gibt, von deren Seite deshalb die Telekom nicht beauftragt wird und ich deshalb der Vertragspartner der Telekom bin. Hintergrund ist höchstwahrscheinlich eine beschädigte Telefonleitung vom HEP in die Wohnung.
Werde ich hier nur für dumm verkauft oder wie sollte ich das Problem jetzt adressieren, damit dieser Notstand endlich zum Ende kommt?
Für schnelle und passende Hilfe bin ich super dankbar!
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vor 2 Jahren
Hast du bereits einmal eine Störung bei der Telekom gemeldet? 0800 3301000 oder online die Leitung vorprüfen lassen?
https://www.telekom.de/hilfe/hilfe-bei-stoerungen?samChecked=true
Alternativ bitte dein Profil befüllen damit, wenn gewünscht, das Team sich er Sache mal annimmt.
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata
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vor 2 Jahren
und ich deshalb der Vertragspartner der Telekom bin
Du bist der Vertragspartner der Telekom, wenn Du bei der Telekom einen Vertrag hast. Z.B. einen MagentaZuhause Tarif.
Wenn Du bei einem anderen Anbieter bist, dann bist Du kein Vertragspartner der Telekom für den Internetzugang/die Telefonie.
Wenn die Leitung im Haus defekt ist, dann kommt es auf den Einzelfall an wie damit im Detail verfahren wird.
Die Kupferleitung ist im Eigentum des Hauseigentümers.
Bei Glasfaser ist das anders.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Werde ich hier nur für dumm verkauft
Inwiefern?
Hast du einen Vertrag für deinen Anschluss mit der Telekom abgeschlossen? Wenn ja, dann ist es deine Aufgabe eine Störung zu melden. Die Ursache kann ja sonstwo liegen.
Wenn du einen Vertrag bei 1und1 hättest, dann müsstest du dich eben bei 1und1 melden.
Die Hausverwaltung kommt erst ins Spiel, wenn die Schuldzuweisungen beginnen, welche Leitung nun defekt sei und wer sie instand zu setzen habe. Viel Glück!
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vor 2 Jahren
Die Telekom ist durchaus bereit, die Endleitung - so defekt - zu reparieren.
Da ist allerdings ein großer Bereich möglich - von kostenlos repariert bis zu Deluxe-Neuinstallation.
Wer das dann ggf. bezahlt - die Telekom wird von demjenigen bezahlt, der den Auftrag erteilt.
Das heißt aber nicht, dass der Beauftragende (z.B. Mieter) sich das Geld nicht vom Vermieter zurückholen könnte. Da ist die Telekom dann allerdings außen vor.
(Du alleine darfst übrigens keine Bauarbeiten/Verlegearbeiten beauftragen, da brauchst Du das Einverständnis des Eigentümers)
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Danke für die schnellen Antworten, ich bin kein Kunde bei der Telekom, diese war aber schon vor Monaten dreimal da, um durchzumessen (Auftrag durch 1+1) und hat die Fehler festgestellt. Leider bekommt die Hausverwaltung von den Messergebnissen keine Information. Und diese Verwaltung hat jetzt mitgeteilt, dass sie die Telekom nicht beauftragen werden, da es den Gestattungsvertrag gibt und ich angeblich der Vertragspartner bin...
Für mich nur Hinhalten und nix-tun...
Das hilft mir jetzt aber nicht, ich komme ja nicht mal an die Telekom ran, da ich kein Kunde dort bin.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Danke für die schnellen Antworten, ich bin kein Kunde bei der Telekom
Dann bist Du hier falsch.
Wende Dich an 1und1. (Ich weiß, dass das ein Gut-Wetter-Anbieter ist, der Dir nicht hilft wenn mal schlechtes Wetter ist wie im aktuellen Fall - ist aber trotzdem so)
Antwort
von
vor 2 Jahren
ich bin kein Kunde bei der Telekom, diese war aber schon vor Monaten dreimal da, um durchzumessen (Auftrag durch 1+1) und hat die Fehler festgestellt.
Schau T und hallo 1&1
Jetzt kommt wieder raus wer an der falschen Seite spart zahlt im Anschluss doppelt .
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Danke für die schnellen Antworten, ich bin kein Kunde bei der Telekom
Dann bist Du hier falsch.
Wende Dich an 1und1. (Ich weiß, dass das ein Gut-Wetter-Anbieter ist, der Dir nicht hilft wenn mal schlechtes Wetter ist wie im aktuellen Fall - ist aber trotzdem so)
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von