Problem mit gemeinsamen APL /Nachbar weigert sich eigenen APL zu beauftragen

4 years ago

Hallo,

ich habe ein Mehrfamilienhaus aus den 60ern gekauft, welches kernsaniert wird.

Leider hat sich herausgestellt, dass dort ein APL installiert ist, der auch das Nachbarhaus (eigenes Grundstück/eigene Hausnummer) versorgt. Es ist kein Vermerk im Grundbuch vorhanden, der darauf hinweist, noch wurde mit dem direkten Vorbesitzer ein Gestattungsvertrag mit der Telekom geschlossen. Einen entsprechenden Vertrag mit dem Erstbesitzer des Hauses (vermutlich aus den 60ern) kann die Telekom ebenfalls nicht vorlegen.

Jetzt zu meiner Frage: Das Kabel, welches von dem APL in meinem Haus zum Nachbarhaus geführt ist, liegt sichtbar auf der Außenfassade. Diese soll komplett saniert werden und möchte zukünftig weder ein Kabel auf der sanierten Fassade laufen, noch jedesmal Zugang gewähren in meinen Räumlichkeiten, wenn am Nachbarhaus (ebenfalls Mehrfamilienhaus) Arbeiten durch die Telekom am APL in meinen Räumlichkeiten durchzuführen sind.
Gibt es hier eine akzeptable Lösung für beide Parteien, da sich die Nachbarhausgemeinschaft weigert einen eigenen APL zu beauftragen ?
Bauherrenservice konnte mir nicht weiterhelfen, Aussage dort war: Ich müsse dann die Entfernung des APL beauftragen und beide Häuser müssten dann einen Neuanschluss beauftragen...
Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, da in unserem Haus sich ja ein APL befindet.....

 

 

 

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    • 4 years ago

      Warum sollt ihr denn auch einen APL neu beauftragen? Wurde dazu was gesagt?

       

      Oder fällt Dir dazu ein Grund ein @Gelöschter Nutzer?

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      4 years ago

      @j-spengler  Das dürfte bei 'Euch' schon ein echtes Nachbarschaftsproblem sein, wenn ich von 'Konfrontationskurs' lese.
      Und das was Du vorhast, macht es nicht besser. So aus meinem Bauch: Du möchtest etwas ändern, für den Nachbarn ist es ok wie es ist. Also zahlst Du.

      Answer

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      4 years ago

      Möglicherweise gibt es auch die Option, die Mitversorgung des Nachbargebäudes zu kündigen, ohne das der eigene APL mit gekündigt wird.

       

      Wenn ein Kabel welches nicht im eigenen Interesse bei Baumaßnahmen im Weg ist und bei einer Sanierung stört und umverlegt werden muß, würde wohl eher niemand für Fremde Geld in die Hand nehmen. Hier sollte man schon abwägen und Maßnahmen erwägen, damit die Bauarbeiten laufen können.

      Wenn mit dem Nachbar keine Einigung diesbezüglich zu erwarten ist, dann muß er eben in den sauren Apfel beißen.

      Answer

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      4 years ago

      ...das wäre eine Lösung, aber an wen kann ich mich wenden? Über die Bauherrenhotline haben 2 Mitarbeiter 2 unterschiedliche Antworten gegeben. Somit bin ich genauso schlau wie vorher.... Ich möchte gerne das Problem mit dem geringsten Aufwand für alle lösen wollen....

      Unlogged in user

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    • 4 years ago

      Grummel. Ich komme mir vor als würde ich das ganze auf einen ZX Spectrum Schreiben.

      Das ganze war ja Deutsche Bundespost und damit auch Erhaltungszustand, doch er soll ja nicht erhalten oder nur im  Rahmen der Renovierung verschobren werden, sondern in eine komplkett neuen Zustand überführt werden. Und ich denke in dem Fall ist auch klar das der Auftraggeber die Kosten tragen muß.

      2

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      4 years ago

      @KarstenS5 

      KarstenS5

      Das dürfte dennoch den Tatsachen entsprechen. Der APL in der momentanen Form ist ein Produkt der Deutschen Bubdespost und diese unterliegen eigenen Regeln. Da wurde halt nicht gefragt, sondern verordnet. Und das Problem ist ja das der alte Zustand verändert werden soll. Es dürfte mich nicht wundern, wenn genau das das eigentliche Problem ist. Er will ja nicht etwa nur den Anschluss verlegen, sondern die alte Konfiguration auflösen und aus einem APL zwei machen. Und ich denke er würde in dem Fall wohl auch die Kosten tragen müssen.

      Das dürfte dennoch den Tatsachen entsprechen. Der  APL in der momentanen Form ist ein Produkt der Deutschen Bubdespost und diese unterliegen eigenen Regeln. Da wurde halt nicht gefragt, sondern verordnet. Und das Problem ist ja das der alte Zustand verändert werden soll. Es dürfte mich nicht wundern, wenn genau das das eigentliche Problem ist. Er will ja nicht etwa nur den Anschluss verlegen, sondern die alte Konfiguration auflösen und aus einem APL zwei machen. Und ich denke er würde in dem Fall wohl auch die Kosten tragen müssen.

      KarstenS5

      Das dürfte dennoch den Tatsachen entsprechen. Der  APL in der momentanen Form ist ein Produkt der Deutschen Bubdespost und diese unterliegen eigenen Regeln. Da wurde halt nicht gefragt, sondern verordnet. Und das Problem ist ja das der alte Zustand verändert werden soll. Es dürfte mich nicht wundern, wenn genau das das eigentliche Problem ist. Er will ja nicht etwa nur den Anschluss verlegen, sondern die alte Konfiguration auflösen und aus einem APL zwei machen. Und ich denke er würde in dem Fall wohl auch die Kosten tragen müssen.


      Genau das, habe mich selber korrigiert. Damals hast du im Postamt ein Formular beauftragt, meistens sogar dann mit dem Nachbarn und dann wurde das Ding gebaut.

      Wie man sich vor Ort geeinigt hat kann ich natürlich nicht einsehen. Das prüft aber die PTI nach Umverlegungsauftrag.

      Daher der Hinweis auf Kostenpflichtige Umverlegung, da kann man von ca. 1500 € Minimum ausgehen

      Answer

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      4 years ago

      @KarstenS5 @j-spengler Fakt und wichtig ist : Es soll die Fassade gemacht werden, dafür muss man einen Auftrag stellen. Das geht an den BHS via Umverlegung Hauszuführung. Was am Ende mit dem Wunsch der Kappung der Mitversorgung dabei rauskommt entscheidet die PTI vor Ort. Fröhlich

       

      Also, 0800 3301903 anrufen, Umverlegung Hauszuführung beantragen mit Hinweis auf Mitversorgung , das soll bitte unter "Hinweisen" mit aufgenommen werden Fröhlich

       

      Dann läuft alles an. Eine KÜV (Kostenübernahmevereinbarung wird verschickt und die Prüfung läuft an)

      Unlogged in user

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    • 4 years ago


      @j-spengler  schrieb:

      noch jedesmal Zugang gewähren in meinen Räumlichkeiten, wenn am Nachbarhaus (ebenfalls Mehrfamilienhaus) Arbeiten durch die Telekom am APL in meinen Räumlichkeiten durchzuführen sind.


      Die Genehmigung dazu ist Bestandteil der GEE und wenn du einen Kommunikationsvertrag mit der Telekom abschließt auch in den AGB verankert.

      Willst du das ausschließen wäre tatsächlich die Kündigung des APL und damit auch der Verzicht auf die Versorgung durch die Telekom der einzige Weg.

      Um das Kabel von deiner Fassade zu bekommen gibt es sicher keine schnelle Lösung. Das kannst du nur mit dem Bauherrenservice besprechen.

      Da dein Nachbar nun einmal die Mitversorgung hat besteht für ihn ja kein Zwang selbst etwas zu beauftragen, auch da kannst du nur versuchen mit dem Bauherrenservice eine einvernehmliche Lösung zu finden.

      0

    • 4 years ago

      Hi @j-spengler ich stelle für dich gerne nochmal den Kontakt zu den Kollegen vom Bauherrenservice her.

      Wann kann ich und die Kollegen gut erreichen?

      Gruß Sören G.

      1

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      4 years ago

      Zwischen 8 und 20:00 Uhr passt immer gut

      Unlogged in user

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    • 4 years ago

      Hallo @j-spengler,

      bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich muss einmal nachfragen. Hatten Sie jetzt schon Kontakt mit dem Bauherrenservice und konnten alles klären? Oder kann ich noch etwas für Sie tun?

      Viele Grüße
      Pascal O.

      2

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      4 years ago

      Bisher noch nicht...

      Answer

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      4 years ago


      @j-spengler  schrieb:

      Bisher noch nicht...


      @j-spengler  nimm ein @ für @Pascal O. 

      Unlogged in user

      Answer

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    • 4 years ago

      Herzlichen Dank für das nette Gespräch, @j-spengler.

      Ich hole die Infos über die Möglichkeiten, die wir haben, ein und melde mich Ende dieser Woche wieder bei Ihnen.

      Viele Grüße
      Pascal O.

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    • 4 years ago

      Hallo @j-spengler,

      hat sich der Bauherrenservice in der Zwischenzeit bei Ihnen gemeldet?

      Viele Grüße
      Pascal O.

      5

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      4 years ago

      Vielen Dank fürs Kümmern!
      Die Bauherrenhotline hat sich gemeldet und das Rechtliche wurde soweit geklärt.

      Allerdings warte ich noch auf Rückmeldung der Technik, ob überhaupt physikalisch der Telekom ein Mitbenutzungsvertrag vorliegt...
      Ich gehe davon aus, dass dieser nicht bzw nicht mehr existiert....

       

       

       

      Answer

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      4 years ago

      j-spengler

      ....ein Mitbenutzungsvertrag vorliegt... Ich gehe davon aus, dass dieser nicht bzw nicht mehr existiert....

      ....ein Mitbenutzungsvertrag vorliegt...

      Ich gehe davon aus, dass dieser nicht bzw nicht mehr existiert....

      j-spengler

      ....ein Mitbenutzungsvertrag vorliegt...

      Ich gehe davon aus, dass dieser nicht bzw nicht mehr existiert....


      Selbst falls doch,

      ist der auch nicht "unkündbar".

      Answer

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      4 years ago

      Hallo @j-spengler,

      bis wann wollten sich die Kollegen denn melden? Falls das jetzt schon eine Weile her ist, hake ich gerne nochmal nach.

      Viele Grüße
      Pascal O.

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