Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Gelöst
Gibt es eine Möglichkeit früher aus einem Vertrag zu kommen, wenn die benötigte Bandbreite zu niedrig ist?
vor einem Jahr
Guten Tag,
Ich bin mit meiner Partnerin zusammengezogen. In der neuen Wohnung hat der Anschluss der Telekom maximal nur 100 mbit/s. Wir brauchen aber sehr viel mehr Bandbreite. Alter Vertrag im einzelnen hatten auch nur 100 mbit/s das hatte pro Person auch gereicht.
Nun zu meiner Frage: Gibt es eine Möglichkeit früher aus einem Vertrag zu kommen, wenn die benötigte Bandbreite zu niedrig ist?
PS: In der Wohnung liegt Glasfaser eines anderen Anbieters, aber der Telekom Vertrag geht noch bis Januar 2025.
Der Telekom Vertrag für 100 mbit/s kostet 47,95 € (schlechte Vertragsbedingungen und der Service ist okay bis gut)
Der andere Vertrag für 1000 mit/s kostet 49,90 € (extrem viel bessere Vertragsbedingungen und der Service ist auch sehr gut)
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Akzeptierte Lösung
*Paz Vizsla*
5 Sterne Mitgestalter
akzeptiert von
Chill erst mal
vor einem Jahr
Andere Angebote von Mitbewerbern interessieren die Telekom nicht. Wenn du deinen Anschluss umziehen lassen kannst und die Telekom kann liefern musst du ihn aussitzen.
Nur bei Zusammenzügen von zwei Anschlüssen innerhalb der Telekom Welt kann man vom Team Kulanz erwarten.
Und nur mal so zur Frage: Welche Person braucht denn mehr wie 100 M/Bit im Privathaushalt? Also nur mal so .....
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muc80337_2
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor einem Jahr
Welchen Router hast Du denn im Einsatz? Es könnte ja sein, dass das Problem nicht an der mangelnden Geschwindigkeit des Anschlusses sondern an der zu geringen Leistungsfähigkeit des Routers liegt.
Und mal ein anderes Thema - welcher Anbieter hat denn Glasfaser ausgebaut? Vielleicht gibt es ja eine Kooperation der Telekom mit dem Anbieter, sodass die Telekom Glasfasertarife basierend auf der Fremdinfrastruktur anbietet. "Regio" Tarife beispielsweise (wofür es eine eigene Hotline gibt)
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Akzeptierte Lösung
André A.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Erdogan T.
vor einem Jahr
Hallo @Scilencer,
die grundsätzliche Frage wurde dir hier ja bereits beantwortet. Wenn wir deine aktuelle Leistung am neuen Wohnort 1:1 umziehen können, dann hast du kein Sonderkündigungsrecht. Eine vorzeitige Kündigung mit ggf. Schadenersatz ist im Privatkundenbereich nicht vorgesehen.
Gruß
André A.
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muc80337_2
Antwort
von
André A.
vor einem Jahr
Habe ich das falsch abgespeichert, dass das mittlerweile auch geht?
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