Glasfaseranschluss für das Hinterhaus
1 month ago
Auf der letzten WEG Versammlung wurde ich gebeten sachkundige Antworten für die folgenden Fragen bei der Telekom einzuholen. Bisher leider keine entsprechenden Ansprechpartner gefunden, daher hier mit der Hoffnung auf Hinweise die Situation kurz dargestellt:
Die Wohnanlage besteht aus 2 Mehrfamilienhäusern in Hamburg Bergedorf mit jeweils ca. 20 Eigentümern. Die Häuser wurden in 2018 errichtet, jede Wohneinheit ist mit TP- und Coax-Kabeln versorgt. Hausintern sind Kabelkanäle vorhanden. Ein Haus liegt direkt an der Straße, das Hinterhaus ist durch einen Garten vom Vorderhaus getrennt ca. 50 Meter entfernt.
Im Rahmen des Glasfaserausbaus wurde Technikraum des Vorderhauses Ende des letzten Jahres der Glasfaseranschluss verlegt. Der Übergabepunkt ist dort also vorhanden.
Nun meine Fragen:
1. Sind von Seiten der WEG zusätzliche Voraussetzungen zu schaffen, um einzelne Wohnungen im Vorderhaus mit einem Glasfaseranschluss zu versehen? Hier wird insbesondere vermutet, dass im Technikraum (also am Übergabepunkt) zusätzliche Spannungsversorgung erforderlich wäre. Platz für irgendwelche Patchfelder o.ä. ist ausreichend vorhanden.
2. Welche Voraussetzungen müssen von Seiten der WEG geschaffen werden, um Eigentümer des Hinterhauses mit Glasfaser zu versorgen?
3. Welche Installationskosten sind im Fall 1 und im Fall 2 vom Antragsteller zu übernehmen? (Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Versorgungsvertrag vereinbart wird)
4. Braucht es einen WEG-Beschluss, um ggf. ein Anschluss vom Vorder- zum Hinterhaus zu verlegen?
Ein Haufen Fragen, ich weiß. Vielleicht gibt es ja einfache Antworten darauf. Falls ich hier im Forum nicht an der richtigen Adresse bin, würde ich mich über Hinweise freuen, wo ich meine Fragen abladen kann.
Danke im Voraus und Grüße aus Hamburg
Didi
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Mr. Oizo
1 month ago
Die Fragen werden allle im Rahmen eine Vor Ort Auskundung geklärt.
Ein Gf-AP benötigt keinen Stromanschluss. Es ist eine rein passive Netzstruktur.
Ein WEG Beschluss wird wohl benötigt, wenn irgendwelche Aufputzkanäle im Hausflur montiert werden müssten.
Aber wie genau das im Haus gebaut werden soll, wird ja erst bei einer Begehung vor Ort genau geklärt.
Vielleicht gibt es ja auch stillgelegte Schornsteinzüge / Lastenaufzuüge die als Kabelschacht in Betracht kommen.
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Klaudija D.
Telekom hilft Team
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Mr. Oizo
1 month ago
Hallo @user_62f970!
In dem Tarifaufträge bei uns geschrieben werden. Nach Auftragseingang werden sich Techniker mit euch in Verbindung setzen und eine Auskundung terminiert. Wurden schon Aufträge geschrieben? 🙂
Lieben Gruß,
Klaudija
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user_62f970
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Mr. Oizo
1 month ago
Danke für das Feedback. Für den Fall, dass die vorhandenen TP-Kabel verwendet werden müssen, wird eine GF-TP Umsetzung im Technikraum benötigt. (?) Ist das auch passiv oder wird hierfür 230 V benötigt?
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user_62f970
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Mr. Oizo
1 month ago
Die Aufträge werden erst "eintrudeln", wenn vorab die Kostenfrage geklärt ist.
Folgende Überlegung in der WEG:
Für den ersten GF-Anschluss müssen ggf. zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden, die von allen weitern Antragstellern dann genutzt werden können. Der Erste zahlt dann z.B für zusätzliche Aufgrabungen, Kabelkanäle usw, alle späteren können das dann nutzen ohne das zusätzliche Kosten entstehen.
Um solche Fälle zu vermeiden, plant die WEG die vorbereitenden Arbeiten in Auftrag zu geben, unabhängig von den potentiellen Auftraggebern.
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Mr. Oizo
Mister Burny
1 month ago
2. Welche Voraussetzungen müssen von Seiten der WEG geschaffen werden, um Eigentümer des Hinterhauses mit Glasfaser zu versorgen?
Auf der letzten WEG Versammlung wurde ich gebeten sachkundige Antworten für die folgenden Fragen bei der Telekom einzuholen. Bisher leider keine entsprechenden Ansprechpartner gefunden, daher hier mit der Hoffnung auf Hinweise die Situation kurz dargestellt:
Die Wohnanlage besteht aus 2 Mehrfamilienhäusern in Hamburg Bergedorf mit jeweils ca. 20 Eigentümern. Die Häuser wurden in 2018 errichtet, jede Wohneinheit ist mit TP- und Coax-Kabeln versorgt. Hausintern sind Kabelkanäle vorhanden. Ein Haus liegt direkt an der Straße, das Hinterhaus ist durch einen Garten vom Vorderhaus getrennt ca. 50 Meter entfernt.
Im Rahmen des Glasfaserausbaus wurde Technikraum des Vorderhauses Ende des letzten Jahres der Glasfaseranschluss verlegt. Der Übergabepunkt ist dort also vorhanden.
Nun meine Fragen:
1. Sind von Seiten der WEG zusätzliche Voraussetzungen zu schaffen, um einzelne Wohnungen im Vorderhaus mit einem Glasfaseranschluss zu versehen? Hier wird insbesondere vermutet, dass im Technikraum (also am Übergabepunkt) zusätzliche Spannungsversorgung erforderlich wäre. Platz für irgendwelche Patchfelder o.ä. ist ausreichend vorhanden.
2. Welche Voraussetzungen müssen von Seiten der WEG geschaffen werden, um Eigentümer des Hinterhauses mit Glasfaser zu versorgen?
3. Welche Installationskosten sind im Fall 1 und im Fall 2 vom Antragsteller zu übernehmen? (Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Versorgungsvertrag vereinbart wird)
4. Braucht es einen WEG-Beschluss, um ggf. ein Anschluss vom Vorder- zum Hinterhaus zu verlegen?
Ein Haufen Fragen, ich weiß. Vielleicht gibt es ja einfache Antworten darauf. Falls ich hier im Forum nicht an der richtigen Adresse bin, würde ich mich über Hinweise freuen, wo ich meine Fragen abladen kann.
Danke im Voraus und Grüße aus Hamburg
Didi
Oftmals ist so ein Gebäudeteil bei der Telekom bereits hinterlegt für einen eigenen Hausanschluss Frag dazu gerne mal bei der 0800 2266100 nach. Wenn die Kollegen nach der Adresse suchen, sollte es dann ggf. die Abfrage nach "Vorderhaus" und "Hinterhaus" geben.
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*Paz Vizsla*
1 month ago
Sind Vorderhaus und Hinterhaus mit verschiedenen Hausnummern versehen? Wenn ja wird ein zweiter HÜP wohl nötig werden.
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user_62f970
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*Paz Vizsla*
1 month ago
Der zweite HÜP für Haus 20A ist im Technikraum des Vorderhauses vorhanden. Wer trägt die Kosten für den anschluss eines Teilnehmers im Hinterhaus 20A?
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Nico Be.
Telekom hilft Team
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*Paz Vizsla*
1 month ago
Guten Abend @user_62f970,
wenn wir an der Adresse ausbauen und der Bewohner sich bereits für den Ausbau eingeschrieben hat, bzw. ein Auftrag geschrieben wurde, übernehmen wir die Kosten. :)
Liebe Grüße
Nico Be.
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*Paz Vizsla*
Carsten_MK2
1 month ago
1. Sind von Seiten der WEG zusätzliche Voraussetzungen zu schaffen, um einzelne Wohnungen im Vorderhaus mit einem Glasfaseranschluss zu versehen? Hier wird insbesondere vermutet, dass im Technikraum (also am Übergabepunkt) zusätzliche Spannungsversorgung erforderlich wäre. Platz für irgendwelche Patchfelder o.ä. ist ausreichend vorhanden.
Auf der letzten WEG Versammlung wurde ich gebeten sachkundige Antworten für die folgenden Fragen bei der Telekom einzuholen. Bisher leider keine entsprechenden Ansprechpartner gefunden, daher hier mit der Hoffnung auf Hinweise die Situation kurz dargestellt:
Die Wohnanlage besteht aus 2 Mehrfamilienhäusern in Hamburg Bergedorf mit jeweils ca. 20 Eigentümern. Die Häuser wurden in 2018 errichtet, jede Wohneinheit ist mit TP- und Coax-Kabeln versorgt. Hausintern sind Kabelkanäle vorhanden. Ein Haus liegt direkt an der Straße, das Hinterhaus ist durch einen Garten vom Vorderhaus getrennt ca. 50 Meter entfernt.
Im Rahmen des Glasfaserausbaus wurde Technikraum des Vorderhauses Ende des letzten Jahres der Glasfaseranschluss verlegt. Der Übergabepunkt ist dort also vorhanden.
Nun meine Fragen:
1. Sind von Seiten der WEG zusätzliche Voraussetzungen zu schaffen, um einzelne Wohnungen im Vorderhaus mit einem Glasfaseranschluss zu versehen? Hier wird insbesondere vermutet, dass im Technikraum (also am Übergabepunkt) zusätzliche Spannungsversorgung erforderlich wäre. Platz für irgendwelche Patchfelder o.ä. ist ausreichend vorhanden.
2. Welche Voraussetzungen müssen von Seiten der WEG geschaffen werden, um Eigentümer des Hinterhauses mit Glasfaser zu versorgen?
3. Welche Installationskosten sind im Fall 1 und im Fall 2 vom Antragsteller zu übernehmen? (Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Versorgungsvertrag vereinbart wird)
4. Braucht es einen WEG-Beschluss, um ggf. ein Anschluss vom Vorder- zum Hinterhaus zu verlegen?
Ein Haufen Fragen, ich weiß. Vielleicht gibt es ja einfache Antworten darauf. Falls ich hier im Forum nicht an der richtigen Adresse bin, würde ich mich über Hinweise freuen, wo ich meine Fragen abladen kann.
Danke im Voraus und Grüße aus Hamburg
Didi
Es sollte Leitungswege im Sinne von Leerrohren in jede einzelne Wohnung geben. Sonst wird in üblicher Bauart durchs Treppenhaus verlegt.
Die vorhandene Infrastruktur ("TP" = Twisted Pair / Netzwerkkabel?) wird nur in Ausnahmefällen genutzt, da eben genau dann aktive Technik (nennen wir es mal "Umsetzer" von Glas auf Kupfer gesetzt werden müsste. Google mal nach " FTTB Telekom".
2. Welche Voraussetzungen müssen von Seiten der WEG geschaffen werden, um Eigentümer des Hinterhauses mit Glasfaser zu versorgen?
Auf der letzten WEG Versammlung wurde ich gebeten sachkundige Antworten für die folgenden Fragen bei der Telekom einzuholen. Bisher leider keine entsprechenden Ansprechpartner gefunden, daher hier mit der Hoffnung auf Hinweise die Situation kurz dargestellt:
Die Wohnanlage besteht aus 2 Mehrfamilienhäusern in Hamburg Bergedorf mit jeweils ca. 20 Eigentümern. Die Häuser wurden in 2018 errichtet, jede Wohneinheit ist mit TP- und Coax-Kabeln versorgt. Hausintern sind Kabelkanäle vorhanden. Ein Haus liegt direkt an der Straße, das Hinterhaus ist durch einen Garten vom Vorderhaus getrennt ca. 50 Meter entfernt.
Im Rahmen des Glasfaserausbaus wurde Technikraum des Vorderhauses Ende des letzten Jahres der Glasfaseranschluss verlegt. Der Übergabepunkt ist dort also vorhanden.
Nun meine Fragen:
1. Sind von Seiten der WEG zusätzliche Voraussetzungen zu schaffen, um einzelne Wohnungen im Vorderhaus mit einem Glasfaseranschluss zu versehen? Hier wird insbesondere vermutet, dass im Technikraum (also am Übergabepunkt) zusätzliche Spannungsversorgung erforderlich wäre. Platz für irgendwelche Patchfelder o.ä. ist ausreichend vorhanden.
2. Welche Voraussetzungen müssen von Seiten der WEG geschaffen werden, um Eigentümer des Hinterhauses mit Glasfaser zu versorgen?
3. Welche Installationskosten sind im Fall 1 und im Fall 2 vom Antragsteller zu übernehmen? (Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Versorgungsvertrag vereinbart wird)
4. Braucht es einen WEG-Beschluss, um ggf. ein Anschluss vom Vorder- zum Hinterhaus zu verlegen?
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Danke im Voraus und Grüße aus Hamburg
Didi
Mit separater Hausnummer gilt das als separates Haus und hätte einen separaten Anschluss bekommen müssen. Ohne eigene Hausnummer wäre die Aufnahme als "Gebäudeteil" möglich, was ebenfalls einen separaten Anschluss bekommen kann.
Ohne den eigene Anschluss müsste das Hinterhaus als Teil des Vorderhauses angesehen werden, mit der Folge, dass die Wohnungen im Hinterhaus über den Vorderhausanschluss versorgt werden müssten. Wie das technisch umgesetzt wird, wird vor Ort zu besprechen sein. Ich würde dringend eine separaten Anschluss empfehlen. Bei der Verfügbarkeitsprüfung sähe dass dann so aus:
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Patti Müller
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Carsten_MK2
1 month ago
Die vorhandene Infrastruktur ("TP" = Twisted Pair / Netzwerkkabel?) wird nur in Ausnahmefällen genutzt, da eben genau dann aktive Technik (nennen wir es mal "Umsetzer" von Glas auf Kupfer gesetzt werden müsste. Google mal nach " FTTB Telekom".
1. Sind von Seiten der WEG zusätzliche Voraussetzungen zu schaffen, um einzelne Wohnungen im Vorderhaus mit einem Glasfaseranschluss zu versehen? Hier wird insbesondere vermutet, dass im Technikraum (also am Übergabepunkt) zusätzliche Spannungsversorgung erforderlich wäre. Platz für irgendwelche Patchfelder o.ä. ist ausreichend vorhanden.
Auf der letzten WEG Versammlung wurde ich gebeten sachkundige Antworten für die folgenden Fragen bei der Telekom einzuholen. Bisher leider keine entsprechenden Ansprechpartner gefunden, daher hier mit der Hoffnung auf Hinweise die Situation kurz dargestellt:
Die Wohnanlage besteht aus 2 Mehrfamilienhäusern in Hamburg Bergedorf mit jeweils ca. 20 Eigentümern. Die Häuser wurden in 2018 errichtet, jede Wohneinheit ist mit TP- und Coax-Kabeln versorgt. Hausintern sind Kabelkanäle vorhanden. Ein Haus liegt direkt an der Straße, das Hinterhaus ist durch einen Garten vom Vorderhaus getrennt ca. 50 Meter entfernt.
Im Rahmen des Glasfaserausbaus wurde Technikraum des Vorderhauses Ende des letzten Jahres der Glasfaseranschluss verlegt. Der Übergabepunkt ist dort also vorhanden.
Nun meine Fragen:
1. Sind von Seiten der WEG zusätzliche Voraussetzungen zu schaffen, um einzelne Wohnungen im Vorderhaus mit einem Glasfaseranschluss zu versehen? Hier wird insbesondere vermutet, dass im Technikraum (also am Übergabepunkt) zusätzliche Spannungsversorgung erforderlich wäre. Platz für irgendwelche Patchfelder o.ä. ist ausreichend vorhanden.
2. Welche Voraussetzungen müssen von Seiten der WEG geschaffen werden, um Eigentümer des Hinterhauses mit Glasfaser zu versorgen?
3. Welche Installationskosten sind im Fall 1 und im Fall 2 vom Antragsteller zu übernehmen? (Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Versorgungsvertrag vereinbart wird)
4. Braucht es einen WEG-Beschluss, um ggf. ein Anschluss vom Vorder- zum Hinterhaus zu verlegen?
Ein Haufen Fragen, ich weiß. Vielleicht gibt es ja einfache Antworten darauf. Falls ich hier im Forum nicht an der richtigen Adresse bin, würde ich mich über Hinweise freuen, wo ich meine Fragen abladen kann.
Danke im Voraus und Grüße aus Hamburg
Didi
Es sollte Leitungswege im Sinne von Leerrohren in jede einzelne Wohnung geben. Sonst wird in üblicher Bauart durchs Treppenhaus verlegt.
Die vorhandene Infrastruktur ("TP" = Twisted Pair / Netzwerkkabel?) wird nur in Ausnahmefällen genutzt, da eben genau dann aktive Technik (nennen wir es mal "Umsetzer" von Glas auf Kupfer gesetzt werden müsste. Google mal nach " FTTB Telekom".
2. Welche Voraussetzungen müssen von Seiten der WEG geschaffen werden, um Eigentümer des Hinterhauses mit Glasfaser zu versorgen?
Auf der letzten WEG Versammlung wurde ich gebeten sachkundige Antworten für die folgenden Fragen bei der Telekom einzuholen. Bisher leider keine entsprechenden Ansprechpartner gefunden, daher hier mit der Hoffnung auf Hinweise die Situation kurz dargestellt:
Die Wohnanlage besteht aus 2 Mehrfamilienhäusern in Hamburg Bergedorf mit jeweils ca. 20 Eigentümern. Die Häuser wurden in 2018 errichtet, jede Wohneinheit ist mit TP- und Coax-Kabeln versorgt. Hausintern sind Kabelkanäle vorhanden. Ein Haus liegt direkt an der Straße, das Hinterhaus ist durch einen Garten vom Vorderhaus getrennt ca. 50 Meter entfernt.
Im Rahmen des Glasfaserausbaus wurde Technikraum des Vorderhauses Ende des letzten Jahres der Glasfaseranschluss verlegt. Der Übergabepunkt ist dort also vorhanden.
Nun meine Fragen:
1. Sind von Seiten der WEG zusätzliche Voraussetzungen zu schaffen, um einzelne Wohnungen im Vorderhaus mit einem Glasfaseranschluss zu versehen? Hier wird insbesondere vermutet, dass im Technikraum (also am Übergabepunkt) zusätzliche Spannungsversorgung erforderlich wäre. Platz für irgendwelche Patchfelder o.ä. ist ausreichend vorhanden.
2. Welche Voraussetzungen müssen von Seiten der WEG geschaffen werden, um Eigentümer des Hinterhauses mit Glasfaser zu versorgen?
3. Welche Installationskosten sind im Fall 1 und im Fall 2 vom Antragsteller zu übernehmen? (Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Versorgungsvertrag vereinbart wird)
4. Braucht es einen WEG-Beschluss, um ggf. ein Anschluss vom Vorder- zum Hinterhaus zu verlegen?
Ein Haufen Fragen, ich weiß. Vielleicht gibt es ja einfache Antworten darauf. Falls ich hier im Forum nicht an der richtigen Adresse bin, würde ich mich über Hinweise freuen, wo ich meine Fragen abladen kann.
Danke im Voraus und Grüße aus Hamburg
Didi
Mit separater Hausnummer gilt das als separates Haus und hätte einen separaten Anschluss bekommen müssen. Ohne eigene Hausnummer wäre die Aufnahme als "Gebäudeteil" möglich, was ebenfalls einen separaten Anschluss bekommen kann.
Ohne den eigene Anschluss müsste das Hinterhaus als Teil des Vorderhauses angesehen werden, mit der Folge, dass die Wohnungen im Hinterhaus über den Vorderhausanschluss versorgt werden müssten. Wie das technisch umgesetzt wird, wird vor Ort zu besprechen sein. Ich würde dringend eine separaten Anschluss empfehlen. Bei der Verfügbarkeitsprüfung sähe dass dann so aus:
Mit FttB wird wohl nichts. @user_62f970 schreibt ca. 20 Wohneinheiten pro Gebäudeteil. Die DPUs der Telekom haben max. 16 Anschlüsse. Oder hat sich das geändert?
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user_62f970
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Carsten_MK2
1 month ago
Na, wir hoffen mal, das ausreichend Leerrohre vorhanden sind, um jede Wohnung mit Glasfaser zu versorgen. Auf wieviel GF-Anschlüsse läßt sich denn das Signal am Übergabepunkt verteilen? Gibt es dabei auch die Begrenzung auf 16?
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Carsten_MK2
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Carsten_MK2
1 month ago
Auf wieviel GF-Anschlüsse läßt sich denn das Signal am Übergabepunkt verteilen?
Na, wir hoffen mal, das ausreichend Leerrohre vorhanden sind, um jede Wohnung mit Glasfaser zu versorgen. Auf wieviel GF-Anschlüsse läßt sich denn das Signal am Übergabepunkt verteilen? Gibt es dabei auch die Begrenzung auf 16?
Jede Faser kann auf bis zu 32 weitere Fasern gesplittet werden.
Ins Haus kommt aber ein Kabel, in welchem sich viele Fasern befinden; das können auch 12 oder 48 sein.
Pro Glasfaseranschluss sind Hunderte Wohnungsanschlüsse möglich - es muss nur im Vorfeld bekannt gewesen sein, dass dort 16, 45 oder 209 Wohnungen existieren.
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Carsten_MK2
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user_62f970