Glasfaserausbau - Vertrieb (Ranger) hat falsche Angaben gemacht - Widerruf möglich?

vor einem Jahr

Guten Tag,

 

am 11.01.2023 war ein freundlicher Mitarbeiter der Firma Ranger bei uns, um uns über den bevorstehenden Ausbau von Glasfaser in unserer ländlichen Region zu informieren.

 

Es war ein nettes, unaufdringliches Gespräch, wobei ich aber sagen muss, dass ich eh seit Jahren auf schnelleres Internet warte und so der Mitarbeiter kein Problem mit dem Vertragsabschluss haben würde.

 

Die einzige Frage, die ich hatte, war, ob mein aktueller DSL Vertrag (osnatel) bis zum Ende der Vertragslaufzeit laufen würde (Okt. 24).

 

Dies verneinte der Mitarbeiter, da es eine Kooperation zwischen osnatel und der Deutschen Telekom beim Glasfaserausbau in unserer Region gebe (so richtig), würde der osnatel Vertrag vorzeitig beendet werden und der Glasfaseranschluss somit schnellstmöglich an den Start gehen.

 

Ich unterschrieb, bekam die entsprechenden Mails von der Telekom, und wartete auf den Ausbau.

 

Heute wurde dann die Leitung eingeblasen und ich hatte mich bei der Telekom Hotline bezüglich einer anderen Frage gemeldet.

Im Verlauf dieses Gespräches kam ich mit der Mitarbeiterin auch auf den laufenden osnatel Vertrag zu sprechen, und sie verneinte hier die vorzeitige Übernahme durch die Telekom, wenn dann müsse ich das mit der osnatel klären.

Dort habe ich prompt angerufen und die Mitarbeiterin dort erklärte mir, dass ein Portierungsauftrag inkl. Kündigung der Telekom zum 26.09.2023 zwar eingegangen wäre, aber abgelehnt werden würde wegen der noch bestehenden Vertragslaufzeit. Hierbei gibt es laut ihrer Aussage auch keine Möglichkeit der Kulanz oder ähnliches.

 

Das bedeutet für mich natürlich, noch über ein Jahr im langsamen DSL Vertrag gebunden zu sein, während im Keller die fertig ausgebaute Glasfaserleitung liegt, oder aber doppelt zu zahlen, was für einen Haushalt mit vier Kindern und nur einem Einkommen plus Elterngeld nicht tragbar wäre.

 

In allen Mails bezüglich des Glasfaseranschlusses ist beim Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses die Rede, aber gilt das auch, wenn dieser Abschluss unter falschen Angaben gemacht wurde?

Eine Auftragsbestätigung, welche diesen Namen trägt, habe ich noch nicht bekommen, lediglich die Vorvertraglichen Pflichtinformationen sowie die "Unterlagen zu Ihrer Bestellung" (AGB's etc) sowie den "Anbieterwechselauftrag" (gestern erhalten).

 

Ich würde mich freuen, wenn ich eine kurze Antwort bekommen könnte. Die Suche hatte ich vorher bemüht, allerdings keine hilfreichen Informationen gefunden.

 

Viele Grüße

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  • vor einem Jahr

    JK118

    Eine Auftragsbestätigung, welche diesen Namen trägt, habe ich noch nicht bekommen, lediglich die Vorvertraglichen Pflichtinformationen sowie die "Unterlagen zu Ihrer Bestellung" (AGB's etc) sowie den "Anbieterwechselauftrag" (gestern erhalten).

    Eine Auftragsbestätigung, welche diesen Namen trägt, habe ich noch nicht bekommen, lediglich die Vorvertraglichen Pflichtinformationen sowie die "Unterlagen zu Ihrer Bestellung" (AGB's etc) sowie den "Anbieterwechselauftrag" (gestern erhalten).
    JK118
    Eine Auftragsbestätigung, welche diesen Namen trägt, habe ich noch nicht bekommen, lediglich die Vorvertraglichen Pflichtinformationen sowie die "Unterlagen zu Ihrer Bestellung" (AGB's etc) sowie den "Anbieterwechselauftrag" (gestern erhalten).

    viel Text, um an das Wesentliche zu gelangen @JK118 

    Wenn Du der vorvertraglichen Info nicht zustimmst, gibt es keine Auftragsbestätigung.

    Wenn Du zugestimmt hast, gibt es eine AB, die du innerhalb 14 Tagen widerrufen kannst.

     

    Edit

    bei deinem Anbieter lässt Du eine Wechselsperre setzen..

     

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @Espresso doppio  Danke für deine Antwort!

     

    Bin mir nicht sicher, ob und wo ich hätte großartig kürzen können, ohne Informationen vorzuenthalten, die evtl. wichtig sein könnten.

    Wie auch immer.

     

    Doch natürlich, den Wechselwunsch hatte ich bestätigt, daraufhin kam die Mail mit den AGB und so weiter. Diese hatte den Betreff "Bestätigung Ihrer Glasfaser-Bestellung", offensichtlich habe ich das übersehen. Ich hatte nach einer PDF mit einer Auftragsbestätigung ausschau gehalten.

     

    Dann werde ich jetzt wohl mit der Wartezeit leben müssen, hoffentlich gibt es bis dahin keine neuen Verträge mit besseren Konditionen, weswegen ich mich nachträglich noch mehr ärgern würde.

     

    Viele Grüße

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Nur mal für mich zum Verständnis:
    Hast du denn jetzt bei der Telekom einen Neuvertrag gemacht ohne Rufnummernportierung oder hast du einen Anbieterwechsel mit Rufnummernportierung gemacht.

     

    Im Falle von Neuvertrag musst du doppelt bezahlen wenn die Auftragsbestätigung älter als 14 Tage ist da du dann 2 Verträge hast.

    Im Falle eines Anbieterwechsels musst du dich mit dem Glasfaseranschluss noch gedulden bis zum Laufzeitende deines aktuellen Anbieters, dort wird dann die Rufnummer portiert und der Glasfaseranschluss in Betrieb genommen.

     

     

    Espresso doppio

    Edit bei deinem Anbieter lässt Du eine Wechselsperre setzen..

    Edit

    bei deinem Anbieter lässt Du eine Wechselsperre setzen..

    Espresso doppio

    Edit

    bei deinem Anbieter lässt Du eine Wechselsperre setzen..


    Warum eine Wechselsperre setzen? Das wäre doch bei nem Anbieterwechsel absolut kontraproduktiv.

    3

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @Espresso doppio 

    Es geht doch aber unter andere darum dass der TE die Angst hat doppelt bezahlen zu müssen und das ist bei nem Anbieterwechsel nicht der Fall, daher ist ggfs auch ein Widerspruch auch unnötig da keine doppelten Kosten anfallen.

     

    Dass hier scheinbar ein weiterer Anbieter ebenfalls Glas ausbaut war mir zu dem Zeitpunkt nicht bekannt, ich bezog mich da nur allgemein darauf dass es beim Anbieterwechsel keine doppelten Kosten gibt und dass im Falle eines Anbieterwechsels eine Wechselsperre eben halt kontraproduktiv ist.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Übrigens scheine ich die "Antworten" Funktion nicht richtig verstanden zu haben.

     

    Hatte in beiden Fällen auf Antworten geklickt, weil ich dachte, damit einen Bezug zum jeweiligen Post zu setzen, dem war aber offenbar nicht der Fall.

     

    Bei der nächsten Antwort werde ich ein Zitat einsetzen Zwinkernd

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Aber wo ist nun das Problem?

    Den Telekom Tarif gibt es doch dann erst, wenn der Anbieterwechsel durchgelaufen werden kann.

    Wird also überhaupt nix doppelt bezahlt. 

     

    Verstehe nicht, weshalb man Widerrufen müsste?

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Guten Abend @JK118

     

    bei einem Vorvertrag für Glasfaser wirst du über die einzelnen Schritte via E-Mail informiert. Bei einem Anbieterwechselauftrag gibt es dann diesen Hinweis im Vorgang:

     

    "Wenn Sie einen noch laufenden Vertrag bei einem anderen Anbieter haben, erhalten Sie den Einrichtungs-Link nach Ablauf des Vertrags."

    Die Kündigung beim anderen Anbieter wird von uns übernommen, jedoch erst zum Ende der dortigen Vertragslaufzeit. Tut mir leid, wenn man dir etwas anderes versprochen hat. 

     

    Lieben Gruß

    Diandra S.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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