Glasfaserausbau - Vertrieb (Ranger) hat falsche Angaben gemacht - Widerruf möglich?
2 years ago
Guten Tag,
am 11.01.2023 war ein freundlicher Mitarbeiter der Firma Ranger bei uns, um uns über den bevorstehenden Ausbau von Glasfaser in unserer ländlichen Region zu informieren.
Es war ein nettes, unaufdringliches Gespräch, wobei ich aber sagen muss, dass ich eh seit Jahren auf schnelleres Internet warte und so der Mitarbeiter kein Problem mit dem Vertragsabschluss haben würde.
Die einzige Frage, die ich hatte, war, ob mein aktueller DSL Vertrag (osnatel) bis zum Ende der Vertragslaufzeit laufen würde (Okt. 24).
Dies verneinte der Mitarbeiter, da es eine Kooperation zwischen osnatel und der Deutschen Telekom beim Glasfaserausbau in unserer Region gebe (so richtig), würde der osnatel Vertrag vorzeitig beendet werden und der Glasfaseranschluss somit schnellstmöglich an den Start gehen.
Ich unterschrieb, bekam die entsprechenden Mails von der Telekom, und wartete auf den Ausbau.
Heute wurde dann die Leitung eingeblasen und ich hatte mich bei der Telekom Hotline bezüglich einer anderen Frage gemeldet.
Im Verlauf dieses Gespräches kam ich mit der Mitarbeiterin auch auf den laufenden osnatel Vertrag zu sprechen, und sie verneinte hier die vorzeitige Übernahme durch die Telekom, wenn dann müsse ich das mit der osnatel klären.
Dort habe ich prompt angerufen und die Mitarbeiterin dort erklärte mir, dass ein Portierungsauftrag inkl. Kündigung der Telekom zum 26.09.2023 zwar eingegangen wäre, aber abgelehnt werden würde wegen der noch bestehenden Vertragslaufzeit. Hierbei gibt es laut ihrer Aussage auch keine Möglichkeit der Kulanz oder ähnliches.
Das bedeutet für mich natürlich, noch über ein Jahr im langsamen DSL Vertrag gebunden zu sein, während im Keller die fertig ausgebaute Glasfaserleitung liegt, oder aber doppelt zu zahlen, was für einen Haushalt mit vier Kindern und nur einem Einkommen plus Elterngeld nicht tragbar wäre.
In allen Mails bezüglich des Glasfaseranschlusses ist beim Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses die Rede, aber gilt das auch, wenn dieser Abschluss unter falschen Angaben gemacht wurde?
Eine Auftragsbestätigung, welche diesen Namen trägt, habe ich noch nicht bekommen, lediglich die Vorvertraglichen Pflichtinformationen sowie die "Unterlagen zu Ihrer Bestellung" (AGB's etc) sowie den "Anbieterwechselauftrag" (gestern erhalten).
Ich würde mich freuen, wenn ich eine kurze Antwort bekommen könnte. Die Suche hatte ich vorher bemüht, allerdings keine hilfreichen Informationen gefunden.
Viele Grüße
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