Grundbuch - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
vor 2 Monaten
Guten Tag,
in dem Grundbuch steht folgender Eintrag:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen, verbunden mit einem Einwilligungsverbot) für die Deutsche Bundespost. Bewilligung vom 16.10.1975; eingetragen am 10.09.1976
Was genau bedeutet das? Was alles dürfen Sie dadurch auf dem Grundstück vornehmen? Darf ich um Kontakt bei der DTAG (Fachabteilung) bitten, zur Beantwortung dieser Thematik?
Vorab vielen Dank für die Unterstützung.
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vor 2 Monaten
Das Team wird sich dazu sicherlich melden.
DAs Recht umfasst aber vorausschlicht das Errichten von Maste,. unterirdischen Leitungen sowie Schaltkästen.
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vor 2 Monaten
Dürfte so etwas in der Art sein, findet sich aber eigentlich nicht im Grundbuch.
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vor 2 Monaten
Was genau bedeutet das? Was alles dürfen Sie dadurch auf dem Grundstück vornehmen? Darf ich um Kontakt bei der DTAG (Fachabteilung) bitten, zur Beantwortung dieser Thematik?
Guten Tag,
in dem Grundbuch steht folgender Eintrag:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen, verbunden mit einem Einwilligungsverbot) für die Deutsche Bundespost. Bewilligung vom 16.10.1975; eingetragen am 10.09.1976
Was genau bedeutet das? Was alles dürfen Sie dadurch auf dem Grundstück vornehmen? Darf ich um Kontakt bei der DTAG (Fachabteilung) bitten, zur Beantwortung dieser Thematik?
Vorab vielen Dank für die Unterstützung.
Falls ihr vor dem Kauf einer Immobilie steht, die mit der o.g. Dienstbarkeit belastet ist, sollte man das besser mit dem Notar als dem Berechtigten klären.
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vor 2 Monaten
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen, verbunden mit einem Einwilligungsverbot) für die Deutsche Bundespost. Bewilligung vom 16.10.1975; eingetragen am 10.09.1976
Guten Tag,
in dem Grundbuch steht folgender Eintrag:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen, verbunden mit einem Einwilligungsverbot) für die Deutsche Bundespost. Bewilligung vom 16.10.1975; eingetragen am 10.09.1976
Was genau bedeutet das? Was alles dürfen Sie dadurch auf dem Grundstück vornehmen? Darf ich um Kontakt bei der DTAG (Fachabteilung) bitten, zur Beantwortung dieser Thematik?
Vorab vielen Dank für die Unterstützung.
Das sind Fernmeldeanlagen die nicht ausschließlich für die Versorgung des Grundstücks benötigt werden
(dafür gibts die GEE / GNV ),
z.B. Mastlinien, Kabeltrassen die durch das Grundstück verlaufen,
Schachtanlagen, Schaltkästen, Sendemasten,..
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vor 2 Monaten
Hallo @von_bergstein,
ich begrüße dich in der Telekom hilft Community.
Du hast hier bereits einige Informationen erhalten. Vielen Dank dafür an alle Beteiligten. :)
Ich habe auch noch einmal intern recherchiert. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person eingeräumt wird.
In deinem Fall bedeutet der Eintrag im Grundbuch, dass die Deutsche Bundespost (heute Deutsche Telekom AG) das Recht zur Errichtung von Fernmeldeanlagen auf deinem Grundstück hat. Dies umfasst unter anderem das Recht, Einrichtungen zu installieren, die für die Kommunikation und Übertragung von Daten benötigt werden.
Das Einwilligungsverbot bedeutet, dass keine ähnlichen Rechte an andere Parteien vergeben werden können, ohne vorher die Zustimmung der Deutschen Bundespost/Deutsche Telekom AG einzuholen.
Grüße
Erdogan
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vor 2 Monaten
Liebe Community,
vielen Dank für die umfassenden Antworten.
@Erdogan T. - Genau, wie von dir beschrieben, verstehe ich den Eintrag. Ich würde gerne in Erfahrung bringen, welche Fernmeldeanlagen genau genannt sind. Das müsste ja irgendwie schriftlich definiert sein. Neben den bereits genannten dinglichen Einrichtungen könnte das ja auch ein "einfacher" KVZ für den Glasfaserausbau oder im schlimmsten Fall ein Funkmast für die Mobilfunkkommunikation sein. Daher würde ich das gerne noch einmal vorab klären.
@DMSE - Der Notar ist informiert, jedoch fehlt mir hier die aktuelle Rückmeldung.
Daher würde ich mich freuen, wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.
Vielen Dank.
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4
Antwort
von
vor 2 Monaten
wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.
Liebe Community,
vielen Dank für die umfassenden Antworten.
@Erdogan T. - Genau, wie von dir beschrieben, verstehe ich den Eintrag. Ich würde gerne in Erfahrung bringen, welche Fernmeldeanlagen genau genannt sind. Das müsste ja irgendwie schriftlich definiert sein. Neben den bereits genannten dinglichen Einrichtungen könnte das ja auch ein "einfacher" KVZ für den Glasfaserausbau oder im schlimmsten Fall ein Funkmast für die Mobilfunkkommunikation sein. Daher würde ich das gerne noch einmal vorab klären.
@DMSE - Der Notar ist informiert, jedoch fehlt mir hier die aktuelle Rückmeldung.
Daher würde ich mich freuen, wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.
Vielen Dank.
Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.
Antwort
von
vor 2 Monaten
Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.
wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.
Liebe Community,
vielen Dank für die umfassenden Antworten.
@Erdogan T. - Genau, wie von dir beschrieben, verstehe ich den Eintrag. Ich würde gerne in Erfahrung bringen, welche Fernmeldeanlagen genau genannt sind. Das müsste ja irgendwie schriftlich definiert sein. Neben den bereits genannten dinglichen Einrichtungen könnte das ja auch ein "einfacher" KVZ für den Glasfaserausbau oder im schlimmsten Fall ein Funkmast für die Mobilfunkkommunikation sein. Daher würde ich das gerne noch einmal vorab klären.
@DMSE - Der Notar ist informiert, jedoch fehlt mir hier die aktuelle Rückmeldung.
Daher würde ich mich freuen, wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.
Vielen Dank.
Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.
Du weist aber schon das die ein Archiv haben wo steht was die DP damals alles abgenagelt und verbrieft hat, oder. Sitzt du im Archiv der Telekom und kannst das beurteilen? Bist du Anwalt? Mitarbeiter der entsprechenden Stadt im Tiefbauamt oder hast nur mal einen Kalauer rausgehauen?
Antwort
von
vor 2 Monaten
Sitzt du im Archiv der Telekom und kannst das beurteilen? Bist du Anwalt? Mitarbeiter der entsprechenden Stadt im Tiefbauamt oder hast nur mal einen Kalauer rausgehauen?
Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.
wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.
Liebe Community,
vielen Dank für die umfassenden Antworten.
@Erdogan T. - Genau, wie von dir beschrieben, verstehe ich den Eintrag. Ich würde gerne in Erfahrung bringen, welche Fernmeldeanlagen genau genannt sind. Das müsste ja irgendwie schriftlich definiert sein. Neben den bereits genannten dinglichen Einrichtungen könnte das ja auch ein "einfacher" KVZ für den Glasfaserausbau oder im schlimmsten Fall ein Funkmast für die Mobilfunkkommunikation sein. Daher würde ich das gerne noch einmal vorab klären.
@DMSE - Der Notar ist informiert, jedoch fehlt mir hier die aktuelle Rückmeldung.
Daher würde ich mich freuen, wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.
Vielen Dank.
Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.
Du weist aber schon das die ein Archiv haben wo steht was die DP damals alles abgenagelt und verbrieft hat, oder. Sitzt du im Archiv der Telekom und kannst das beurteilen? Bist du Anwalt? Mitarbeiter der entsprechenden Stadt im Tiefbauamt oder hast nur mal einen Kalauer rausgehauen?
Ein höflicherer Umgangston würde dem Forum gut tun.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Monaten
Vielen dank für die Antworten. Ich verstehe als, dass es sich herbei um einen Blankoschein handelt? Der Notar informierte mich darüber, dass entsprechende Bewilligungsurkunden in den Grundakten vorliegen. In NRW aber nicht online einsehbar. Die Bearbeitungszeit des entsprechenden Amtsgerichtes für einen Auszug beträgt derzeitig wohl mehrere Monate.
In anderen Threads konnte ich lesen, dass diese Thematik aus einem bestimmten Fachbereich bearbeitet wird. Also müssten ja weitere Informationen vorliegen.
Ggf. kann im Rahmen des Notartermines so etwas ja auch direkt gelöscht werden.
@Stefan D. und @Sören G. - Ich habe gesehen, dass ihr dem User in anderen Fällen ebenfalls helfen konntet. Dürfte ich euch darum bitten, dass ihr euch das Thema einmal anschaut.
Vielen Dank.
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14
Antwort
von
vor 3 Tagen
Huhu @von_bergstein,
Ich habe gerade die Rückmeldung von unserer Technik erhalten, dass du vorhin erneut mit dem zuständigen Kollegen telefoniert hast. Du hast die Trassenauskunft Unterlagen erhalten, und laut meinem Kollegen hat sich das Anliegen somit für dich erledigt. Ist das so korrekt? Ich möchte sicherstellen, dass alles in Ordnung ist und du alle benötigten Informationen hast.😊
Bitte melde dich gerne bei uns, wenn wir dir irgendwie noch weiterhelfen können oder wenn du weitere Fragen hast. Wir sind hier, um zu unterstützen.🙈
Liebe Grüße und eine angenehme Woche,
Neele
Antwort
von
vor 3 Tagen
Hallo @Neele G. ,
vollkommen korrekt. Ich habe vorhin mit dem Kollegen der PTI Köln telefoniert. Für mich ist das Thema somit beantwortet und erledigt.
Vielen Dank an dich, das Team und die Personen im Hintergrund.
Gruß
Thorge
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Antwort
von
vor 3 Tagen
@von_bergstein ach wie schön, das freut mich sehr zuhören.😍
Wie gesagt, wenn du zukünftig Hilfe benötigen solltest, bin ich jederzeit für dich da.
Liebe Grüße und einen schönen Tag,
Neele
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von