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Entfernung Mast und Leitung wegen Abriss und Neubau
vor 5 Jahren
Wir haben im Juli ein altes Gebäude gekauft. Dieses wird Ende November abgerissen. Vom Rückbauunternehmen würden wir gebeten den auf unserem Grundstück befindlichen Telefonmast zu versetzen bzw. Die Leitung umlegen zu lassen. Dazu muss noch gesagt werden, dass der Mast sehr alt ist und bereits schief steht.
An dem masten hängen neben unserem abzubrechenden Haus auch noch zwei Nachbarn.
Ziel ist es, den Mast zu entfernen, da er sowohl beim Abriss als auch beim Neubau die Arbeiten behindert, bzw. nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist.
Dies lässt sich meiner Meinung nach rechtlich auch auf Paragraph 1004 Abs. 1 und 2 BGB stützen, da keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Wir sind selbst keine Kunden der Telekom, da das Haus mit Abbruchabsicht erworben wurde. Leider wurde ich bereits bei der Bauherrenhotline und der regulären Servicehotline abgewiesen.
Ich bitte um Unterstützung. Ich bin für jegliche Tipps dankbar.
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Mächschen
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 5 Jahren
Der Bauherrenservice unter 0800 330 1903, Hausanschluss ist für die Verlegung (Änderung der Leitungsführung) dein erster Ansprechpartner.
Ein defekter Mast würde über die 0800 330 1000 gemeldeter werden, dann wird dieser aber nur ausgetauscht.
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Anonymous User
vor 5 Jahren
@Mächschen
Mal wieder ein typisches Beispiel für das Gutsherrendenken bei der sog. Bauherrenhotline.
Keine eingetragene Dienstbarkeit, also auch kein Mast auf dem Grundstück!
Schon traurig, wenn damit Bauherren ausgebremst werden und extra Kosten schultern müssen, nur weil ein paar Mitarbeiter nicht in die Gänge kommen.
Bei dem Thema der sog. Bauherrenhotline läuft mir die Galle über.
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der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
vor 5 Jahren
@Julia.anna.pentz
wenn das abzubrechende Haus ans Telekomnetz angeschlossen ist musst du einen Rückbau verlangen, die Telekom hat dafür wohl 12 Monate Zeit.
Das Problem ist regelmäßig aber nicht einfach zu lösen darum würde ich nicht zögern und direkt einen Anwalt beauftragen der die Rechte und Pflichten sondiert und zügig auch die korrekten Wege einleitet, ein einfacher Verweis auf §1004 BGB reicht da nicht vor allem wenn noch andere Grundstücke mit versorgt werden.
Alles rumtelefoniere bringt dir nichts außer verlorener Zeit.
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Dilbert-MD
Antwort
von
der_Lutz
vor 5 Jahren
rechtlich gesehen hast Du Recht. Weil "Alles" der DT GmbH gehört.
Ausführend und verantwortlich scheint mir aber die Technik GmbH zu sein.
Demnach muss die DT GmbH Anfragen von Bauwilligen an die Zuständige Technik GmbH durchreichen oder idealerweise gleich einen Ansprechpartner (Koordinator) der Technik-GmbH benennen.
so interpretiere ich auch:
https://www.peiting.de/wp-content/uploads/2019/08/Telekom-Flyer-2019-.pdf
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