Entfernung Mast und Leitung wegen Abriss und Neubau

vor 5 Jahren

Wir haben im Juli ein altes Gebäude gekauft. Dieses wird Ende November abgerissen. Vom Rückbauunternehmen würden wir gebeten den auf unserem Grundstück befindlichen Telefonmast zu versetzen bzw. Die Leitung umlegen zu lassen. Dazu muss noch gesagt werden, dass der Mast sehr alt ist und bereits schief steht. 

An dem masten hängen neben unserem abzubrechenden Haus auch noch zwei Nachbarn. 

Ziel ist es, den Mast zu entfernen, da er sowohl beim Abriss als auch beim Neubau die Arbeiten behindert, bzw. nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist.

Dies lässt sich meiner Meinung nach rechtlich auch auf  Paragraph 1004 Abs. 1 und 2 BGB stützen, da keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Wir sind selbst keine Kunden der Telekom, da das Haus mit Abbruchabsicht erworben wurde. Leider wurde ich bereits bei der Bauherrenhotline und der regulären Servicehotline abgewiesen. 

Ich bitte um Unterstützung. Ich bin für jegliche Tipps dankbar.

 

490

11

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 5 Jahren

    Der Bauherrenservice unter 0800 330 1903, Hausanschluss ist für die Verlegung (Änderung der Leitungsführung) dein erster Ansprechpartner.

     

    Ein defekter Mast würde über die 0800 330 1000 gemeldeter werden, dann wird dieser aber nur ausgetauscht.

    0

  • vor 5 Jahren


    @Julia.anna.pentz  schrieb:

    Leider wurde ich bereits bei der Bauherrenhotline und der regulären Servicehotline abgewiesen. 

     


    @Mächschen 

     

    Mal wieder ein typisches Beispiel für das Gutsherrendenken bei der sog. Bauherrenhotline.

    Keine eingetragene Dienstbarkeit, also auch kein Mast auf dem Grundstück!

    Schon traurig, wenn damit Bauherren ausgebremst werden und extra Kosten schultern müssen, nur weil ein paar Mitarbeiter nicht in die Gänge kommen.

    Bei dem Thema der sog. Bauherrenhotline läuft mir die Galle über.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 5 Jahren

    @Julia.anna.pentz 

    wenn das abzubrechende Haus ans Telekomnetz angeschlossen ist musst du einen Rückbau verlangen, die Telekom hat dafür wohl 12 Monate Zeit.

    Das Problem ist regelmäßig aber nicht einfach zu lösen darum würde ich nicht zögern und direkt einen Anwalt beauftragen der die Rechte und Pflichten sondiert und zügig auch die korrekten Wege einleitet, ein einfacher Verweis auf §1004 BGB reicht da nicht vor allem wenn noch andere Grundstücke mit versorgt werden.

    Alles rumtelefoniere bringt dir nichts außer verlorener Zeit.

     

    8

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren


    @Mächschen  schrieb:
    Ich meine auf Seite 31f

    rechtlich gesehen hast Du Recht. Weil "Alles" der DT GmbH gehört.

    Ausführend und verantwortlich scheint mir aber die Technik GmbH zu sein.

     

    Demnach muss die DT GmbH Anfragen von Bauwilligen an die Zuständige Technik GmbH durchreichen oder idealerweise gleich einen Ansprechpartner (Koordinator) der Technik-GmbH benennen.

     

    so interpretiere ich auch:

    https://www.peiting.de/wp-content/uploads/2019/08/Telekom-Flyer-2019-.pdf

     

     

     

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

962

0

4

Gelöst

vor einem Jahr

1 Sterne Mitglied

in  

318

0

1

1 Sterne Mitglied

in  

163

0

3

1 Sterne Mitglied

in  

1661

0

3