Grundbuch - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

12 hours ago

Guten Tag,

in dem Grundbuch steht folgender Eintrag:

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen, verbunden mit einem Einwilligungsverbot) für die Deutsche Bundespost.  Bewilligung vom 16.10.1975; eingetragen am 10.09.1976

Was genau bedeutet das? Was alles dürfen Sie dadurch auf dem Grundstück vornehmen? Darf ich um Kontakt bei der DTAG (Fachabteilung) bitten, zur Beantwortung dieser Thematik?

Vorab vielen Dank für die Unterstützung.

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    • 12 hours ago

      Das Team wird sich dazu sicherlich melden.

      DAs Recht umfasst aber vorausschlicht das Errichten von Maste,. unterirdischen Leitungen sowie Schaltkästen.

      0

    • 12 hours ago

      Dürfte so etwas in der Art sein, findet sich aber eigentlich nicht im Grundbuch. 

      0

    • 12 hours ago

      von_bergstein

      Was genau bedeutet das? Was alles dürfen Sie dadurch auf dem Grundstück vornehmen? Darf ich um Kontakt bei der DTAG (Fachabteilung) bitten, zur Beantwortung dieser Thematik?

      Guten Tag,

      in dem Grundbuch steht folgender Eintrag:

      Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen, verbunden mit einem Einwilligungsverbot) für die Deutsche Bundespost.  Bewilligung vom 16.10.1975; eingetragen am 10.09.1976

      Was genau bedeutet das? Was alles dürfen Sie dadurch auf dem Grundstück vornehmen? Darf ich um Kontakt bei der DTAG (Fachabteilung) bitten, zur Beantwortung dieser Thematik?

      Vorab vielen Dank für die Unterstützung.

      von_bergstein
      Was genau bedeutet das? Was alles dürfen Sie dadurch auf dem Grundstück vornehmen? Darf ich um Kontakt bei der DTAG (Fachabteilung) bitten, zur Beantwortung dieser Thematik?

      Falls ihr vor dem Kauf einer Immobilie steht, die mit der o.g. Dienstbarkeit belastet ist, sollte man das besser mit dem Notar als dem Berechtigten klären. 

      0

    • 12 hours ago

      von_bergstein

      Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen, verbunden mit einem Einwilligungsverbot) für die Deutsche Bundespost.  Bewilligung vom 16.10.1975; eingetragen am 10.09.1976

      Guten Tag,

      in dem Grundbuch steht folgender Eintrag:

      Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen, verbunden mit einem Einwilligungsverbot) für die Deutsche Bundespost.  Bewilligung vom 16.10.1975; eingetragen am 10.09.1976

      Was genau bedeutet das? Was alles dürfen Sie dadurch auf dem Grundstück vornehmen? Darf ich um Kontakt bei der DTAG (Fachabteilung) bitten, zur Beantwortung dieser Thematik?

      Vorab vielen Dank für die Unterstützung.

      von_bergstein
      Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen, verbunden mit einem Einwilligungsverbot) für die Deutsche Bundespost.  Bewilligung vom 16.10.1975; eingetragen am 10.09.1976

      Das sind Fernmeldeanlagen die nicht ausschließlich für die Versorgung des Grundstücks benötigt werden

      (dafür gibts die GEE / GNV ),

      z.B. Mastlinien, Kabeltrassen die durch das Grundstück verlaufen,

      Schachtanlagen, Schaltkästen, Sendemasten,..

      0

    • 11 hours ago

      Hallo @von_bergstein,

       

      ich begrüße dich in der Telekom hilft Community.

       

      Du hast hier bereits einige Informationen erhalten. Vielen Dank dafür an alle Beteiligten. :) 

       

      Ich habe auch noch einmal intern recherchiert. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person eingeräumt wird.

       

      In deinem Fall bedeutet der Eintrag im Grundbuch, dass die Deutsche Bundespost (heute Deutsche Telekom AG) das Recht zur Errichtung von Fernmeldeanlagen auf deinem Grundstück hat. Dies umfasst unter anderem das Recht, Einrichtungen zu installieren, die für die Kommunikation und Übertragung von Daten benötigt werden.

       

      Das Einwilligungsverbot bedeutet, dass keine ähnlichen Rechte an andere Parteien vergeben werden können, ohne vorher die Zustimmung der Deutschen Bundespost/Deutsche Telekom AG einzuholen.

       

      Grüße

      Erdogan

      0

    • 11 hours ago

      Liebe Community,

      vielen Dank für die umfassenden Antworten. 

      @Erdogan T. - Genau, wie von dir beschrieben, verstehe ich den Eintrag. Ich würde gerne in Erfahrung bringen, welche Fernmeldeanlagen genau genannt sind. Das müsste ja irgendwie schriftlich definiert sein. Neben den bereits genannten dinglichen Einrichtungen könnte das ja auch ein "einfacher" KVZ für den Glasfaserausbau oder im schlimmsten Fall ein Funkmast für die Mobilfunkkommunikation sein. Daher würde ich das gerne noch einmal vorab klären. 

      @DMSE - Der Notar ist informiert, jedoch fehlt mir hier die aktuelle Rückmeldung.

      Daher würde ich mich freuen, wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.

      Vielen Dank.

      4

      Answer

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      11 hours ago

      von_bergstein

      wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.

      Liebe Community,

      vielen Dank für die umfassenden Antworten. 

      @Erdogan T. - Genau, wie von dir beschrieben, verstehe ich den Eintrag. Ich würde gerne in Erfahrung bringen, welche Fernmeldeanlagen genau genannt sind. Das müsste ja irgendwie schriftlich definiert sein. Neben den bereits genannten dinglichen Einrichtungen könnte das ja auch ein "einfacher" KVZ für den Glasfaserausbau oder im schlimmsten Fall ein Funkmast für die Mobilfunkkommunikation sein. Daher würde ich das gerne noch einmal vorab klären. 

      @DMSE - Der Notar ist informiert, jedoch fehlt mir hier die aktuelle Rückmeldung.

      Daher würde ich mich freuen, wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.

      Vielen Dank.

      von_bergstein
      wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.

      Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.

      Answer

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      10 hours ago

      DMSE

      Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.

      von_bergstein

      wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.

      Liebe Community,

      vielen Dank für die umfassenden Antworten. 

      @Erdogan T. - Genau, wie von dir beschrieben, verstehe ich den Eintrag. Ich würde gerne in Erfahrung bringen, welche Fernmeldeanlagen genau genannt sind. Das müsste ja irgendwie schriftlich definiert sein. Neben den bereits genannten dinglichen Einrichtungen könnte das ja auch ein "einfacher" KVZ für den Glasfaserausbau oder im schlimmsten Fall ein Funkmast für die Mobilfunkkommunikation sein. Daher würde ich das gerne noch einmal vorab klären. 

      @DMSE - Der Notar ist informiert, jedoch fehlt mir hier die aktuelle Rückmeldung.

      Daher würde ich mich freuen, wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.

      Vielen Dank.

      von_bergstein
      wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.

      Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.

      DMSE
      Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.

      Du weist aber schon das die ein Archiv haben wo steht was die DP damals alles abgenagelt und verbrieft hat, oder. Sitzt du im Archiv der Telekom und kannst das beurteilen? Bist du Anwalt? Mitarbeiter der entsprechenden Stadt im Tiefbauamt oder hast nur mal einen Kalauer rausgehauen?

      Answer

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      10 hours ago

      *Paz Vizsla*

      Sitzt du im Archiv der Telekom und kannst das beurteilen? Bist du Anwalt? Mitarbeiter der entsprechenden Stadt im Tiefbauamt oder hast nur mal einen Kalauer rausgehauen?

      DMSE

      Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.

      von_bergstein

      wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.

      Liebe Community,

      vielen Dank für die umfassenden Antworten. 

      @Erdogan T. - Genau, wie von dir beschrieben, verstehe ich den Eintrag. Ich würde gerne in Erfahrung bringen, welche Fernmeldeanlagen genau genannt sind. Das müsste ja irgendwie schriftlich definiert sein. Neben den bereits genannten dinglichen Einrichtungen könnte das ja auch ein "einfacher" KVZ für den Glasfaserausbau oder im schlimmsten Fall ein Funkmast für die Mobilfunkkommunikation sein. Daher würde ich das gerne noch einmal vorab klären. 

      @DMSE - Der Notar ist informiert, jedoch fehlt mir hier die aktuelle Rückmeldung.

      Daher würde ich mich freuen, wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.

      Vielen Dank.

      von_bergstein
      wenn die Fachabteilung ggf. in den archivierten Unterlagen erkennen kann, was genau in diesem Fall gemeint ist.

      Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.

      DMSE
      Das ist ja der Punkt: Es ist genau das gemeint, was im Grundbuch steht, nicht was die Telekom glaubt oder gerne hätte.

      Du weist aber schon das die ein Archiv haben wo steht was die DP damals alles abgenagelt und verbrieft hat, oder. Sitzt du im Archiv der Telekom und kannst das beurteilen? Bist du Anwalt? Mitarbeiter der entsprechenden Stadt im Tiefbauamt oder hast nur mal einen Kalauer rausgehauen?

      *Paz Vizsla*
      Sitzt du im Archiv der Telekom und kannst das beurteilen? Bist du Anwalt? Mitarbeiter der entsprechenden Stadt im Tiefbauamt oder hast nur mal einen Kalauer rausgehauen?

      Ein höflicherer Umgangston würde dem Forum gut tun.

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    • 10 hours ago

      Vielen dank für die Antworten. Ich verstehe als, dass es sich herbei um einen Blankoschein handelt? Der Notar informierte mich darüber, dass entsprechende Bewilligungsurkunden in den Grundakten vorliegen. In NRW aber nicht online einsehbar. Die Bearbeitungszeit des entsprechenden Amtsgerichtes für einen Auszug beträgt derzeitig wohl mehrere Monate. 

      In anderen Threads konnte ich lesen, dass diese Thematik aus einem bestimmten Fachbereich bearbeitet wird. Also müssten ja weitere Informationen vorliegen.

      Ggf. kann im Rahmen des Notartermines so etwas ja auch direkt gelöscht werden. 

      @Stefan D. und @Sören G. - Ich habe gesehen, dass ihr dem User in anderen Fällen ebenfalls helfen konntet. Dürfte ich euch darum bitten, dass ihr euch das Thema einmal anschaut.  

      Vielen Dank.

      6

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      9 hours ago

      von_bergstein

      Die Bearbeitungszeit des Amtsgericht (Aussage am Telefon erhalten) ab 12 Wochen. 

      Hallo Buster,

      ich habe gerade mit dem Amtsgericht telefoniert. Regierungsbezirk NRW. 

      Die Unterlagen liegen in ausgedruckter Form in der Grundbuchakte. Eine persönliche Einsichtnahme ist ausgeschlossen. Es ist zwingend erfordlich eine schriftliche Anfrage zu stellen. Die Bearbeitungszeit des Amtsgericht (Aussage am Telefon erhalten) ab 12 Wochen. 

      Hallo Stefan,

      ich stimme dir vollkommen zu, dass natürlich auch bereits im Erdreich etwas liegen kann. Das wäre mich für auch vollkommen in Ordnung. Ich möchte einfach Klarheit über die Situation haben und nicht die Katze im Sack kaufen.

      Gruß

      von_bergstein

      Die Bearbeitungszeit des Amtsgericht (Aussage am Telefon erhalten) ab 12 Wochen. 

      Das geht ja noch - unser letzter Grundbucheintrag hat 9 Monate gedauert.

      Nach 8,5 Monaten kam eine Rückfrage - mit einer FRISTSETZUNG von 2 Wochen - haben wir innerhalb von 45 Minuten beantwortet -trotzdem:

      Da musste ich schon ganz schön an mich halten um nicht mal auf den Parkplatz des Grundbuchamtes zu fahren und alle Reifen aufzupusten.

      Eine Unverschämtheit, was die sich einbilden

      Answer

      from

      9 hours ago

      von_bergstein

      Ich möchte einfach Klarheit über die Situation haben und nicht die Katze im Sack kaufen.

      Hallo Buster,

      ich habe gerade mit dem Amtsgericht telefoniert. Regierungsbezirk NRW. 

      Die Unterlagen liegen in ausgedruckter Form in der Grundbuchakte. Eine persönliche Einsichtnahme ist ausgeschlossen. Es ist zwingend erfordlich eine schriftliche Anfrage zu stellen. Die Bearbeitungszeit des Amtsgericht (Aussage am Telefon erhalten) ab 12 Wochen. 

      Hallo Stefan,

      ich stimme dir vollkommen zu, dass natürlich auch bereits im Erdreich etwas liegen kann. Das wäre mich für auch vollkommen in Ordnung. Ich möchte einfach Klarheit über die Situation haben und nicht die Katze im Sack kaufen.

      Gruß

      von_bergstein
      Ich möchte einfach Klarheit über die Situation haben und nicht die Katze im Sack kaufen.

      In dem von Dir Zitierten heißt es aber auch: 

      von_bergstein

      (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen,

      Guten Tag,

      in dem Grundbuch steht folgender Eintrag:

      Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen, verbunden mit einem Einwilligungsverbot) für die Deutsche Bundespost.  Bewilligung vom 16.10.1975; eingetragen am 10.09.1976

      Was genau bedeutet das? Was alles dürfen Sie dadurch auf dem Grundstück vornehmen? Darf ich um Kontakt bei der DTAG (Fachabteilung) bitten, zur Beantwortung dieser Thematik?

      Vorab vielen Dank für die Unterstützung.

      von_bergstein
      (Recht auf Errichtung von Fernmeldeanlagen, ....


      Würde für mich bedeuten:  die Telekom kann auch jetzt noch etwas (Zumutbares) neu errichten.

      Das muss aber wie gesagt der Notar wissen.

      Answer

      from

      9 hours ago

      Hallo falk2010,

      der Notar lässt sich, vollkommen nachvollziehbar, zu keiner Aussage verleiten.

      Er verweist auf das bereits beantragte Dokument (Bewilligungsurkunde) und dem dortigen Inhalt. 

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