Gutschein wegen einer Störung

vor einem Jahr

Hallo Allerseits, 

 

ich hatte für fast eine Woche keine Internetverbindung und habe deswegen zweimal den Kundenservice kontaktiert. Beim ersten Anruf wurde mir als Entschädigung ein Gutschein in Höhe von 20 Euro versprochen. Da es Probleme mit einem Termin mit dem Techniker gab, würde mir nach einem erneuten Anruf ein weiterer Gutschein in Höhe von 40 Euro versprochen. Ich habe die Gutscheine bis jetzt nicht erhalten.

Ist das noch jemanden so passiert? 

Viele Grüße 

446

15

    • vor einem Jahr

      Einen Gutschein wirst du auch nicht erhalten. 
      Sondern eine Gutschrift, die mit der Rechnung verrechnet wird. 

      4

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Die beiden Mitarbeiter sprachen von Gutscheinen, die ich in den Telekom-Shops vor Ort einlösen kann

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Alles klar. Danke 

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      AmCh

      Alles klar. Danke

      Alles klar. Danke 

      AmCh

      Alles klar. Danke 


      Wenn da nächste Woche noch nichts angekommen ist, dann melde dich gerne noch einmal hier.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Eine Gutschrift im Mobilfunk wäre mir neu @AmCh 

      0

    • vor einem Jahr

      Techniker und Termin klingt eher nach Festnetz..🤔


      Habe den Beitrag mal nach Festnetz verschoben.

       

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Internetabschluss ist schon richtig. Der Techniker hat die Leitung im Keller und den Router kontrolliert. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @AmCh 

      Entschädigung für Störungen sind im §58 des TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG geregelt.

      3

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      NoOneElse

      Entschädigung für Störungen sind im §58 des TKG geregelt.

       

      Entschädigung für Störungen sind im §58 des TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG geregelt.

      NoOneElse

       

      Entschädigung für Störungen sind im §58 des TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG geregelt.


      Hat doch  damit nichts zu tun, sondern mit persönlichen Gutscheinen für den Shop.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @Espresso doppio 

      AmCh

      Beim ersten Anruf wurde mir als Entschädigung ein Gutschein in Höhe von 20 Euro versprochen

      Beim ersten Anruf wurde mir als Entschädigung ein Gutschein in Höhe von 20 Euro versprochen
      AmCh
      Beim ersten Anruf wurde mir als Entschädigung ein Gutschein in Höhe von 20 Euro versprochen

      Das kann aber zum Problem bzg. des Rechtsanspruchs werden. Denn der Abs. 3, Satz 2, §58 des TKG : "Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen."

      spricht eben auch von Entschädigung.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      NoOneElse

      Entschädigung.

      Entschädigung.
      NoOneElse
      Entschädigung.

      Viele Begriffe werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft (fälschlicherweise) synonym verwendet. Dem TE geht es um die beiden Gutscheine und wie die "erlangt" werden können. Über die Art der Störung wissen wir hier ja nichts weiter.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Guten Abend @AmCh ,

       

      hinterlege doch einmal deine Daten im Profil.

       

      Ich schaue gerne einmal nach, wo die dir zugesagten Gutscheine geblieben.

       

      Viele Grüße

       

      Sarah D.

      2

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Hallo Sarah, 

       

      welche Daten benötigst du? 

       

      Liebe Grüße 

       

      Amal 

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      hallo @AmCh 

       

      Du solltest Kundennummer und Telefonnummer geschützt in deinem Profil hier hinterlegen
      Profildaten
      Diese Daten können nur Telekom-Mitarbeiter einsehen.

      (den Button „Einwilligung“ nach rechts schieben, speichern nicht vergessen)

      Bitte auch hier im Forum ein großzügiges Zeitfenster für einen Rückruf des  @Telekom-hilft-Team angeben, danke.
      Das Team ist von 7:00-23:00 im Einsatz, täglich.

      Uneingeloggter Nutzer

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