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Gutschrift wegen Ausfall
vor 5 Jahren
Liebe Telekom,
vom Sonntag, den 13.Oktober 20.00Uhr bis Dienstag, den 15.Oktober 20:00 konnten Sie die von mir bestellte Leistung leider nicht anbieten.
(Wie) wollen Sie mir eine entsprechende Gutschrift auf der Monatsrechnung gewähren.
Vielen Dank
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Thunder99
5 Sterne Mitgestalter
vor 5 Jahren
@andrbirg Für 2 Tage das ist doch jetzt ein Spaß oder?
Der Anschluss darf 11 Tage komplett ausfallen das hat jeder mit den AGBs akzeptiert.
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Thunder99
Antwort
von
Thunder99
vor 5 Jahren
@der_Lutz Das war auch Grund für keine Party dieses WE
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Stefan
Community Guide
vor 5 Jahren
Die Telekom hat einen Vertrag mit Dir, der eine Verfügbarkeit von 97% im Jahr hat.
bei zwei Tagen Ausfall, gibt es demzufolge keinen Anspruch auf eine Ausfallentschädigung.
Oft macht die Telekom etwas aus Kulanz aber, aber mehr auch nicht
warte mal ob sich jemand vom Team meldet und dir die 3€? überweist
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Ludwig II
Community Guide
vor 5 Jahren
*Ironie an*
Hast du deine Bank vorgewarnt, dass demnächst ein größerer Geldbetrag zur Kontogutschrift zu erwarten ist!?
*Ironie aus*
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Lois17
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 5 Jahren
@andrbirg Der Fasching beginnt erst am 11.11. und der 1. April ist längst vorbei.
Dein Beitrag ist tatsächlich ernst gemeint?
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Anonymous User
Antwort
von
Lois17
vor 5 Jahren
@Lois17
Der Beitrag ist völlig ernst gemeint - ich habe den von @der_Lutz verlinkten
Beitrag minutiös mitverfolgt und festgestellt, dass sich daraus ein verbaler Schlagabtausch
erster Güte entwickelte...
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Julia U.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
befüll doch bitte dein Profil mit den notwendigen Daten. Ich klingel mal durch und wir quatschen über das Thema Gutschriften.
Beste Grüße
Julia U.
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Anonymous User
Antwort
von
Julia U.
vor 5 Jahren
Quatschen, reden, sprechen, unterhalten......am Ende steht eine Gutschrift von 3 Euro.
Da lohnt sich die ganze Entrüstung über ein kleines Wort nicht @andrbirg Von der verschwendeten Zeit und Arbeitsaufwand auf beiden Seiten ganz zu schweigen 😂
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Diandra
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
die Mitglieder aus der Community haben bereits die korrekten Antworten gegeben. Eine Gutschrift kann für den beschriebenen Fall aus Kulanz erfolgen, weswegen meine Kollegin einen Rückruf angeboten hat. Ein Anspruch besteht an dieser Stelle nicht. Wenn dennoch ein Rückruf gewünscht wird, stehe ich gerne zur Verfügung.
Lieben Gruß
Diandra S.
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