Solved

Habe von Riverty eine Zahlungsaufforderung über 458,43 für 1N Telecom Gmbhn erhalten. Soll ich zahlen odöer widersprechben?

1 year ago

1N  Telecom Gmbh

 

998

14

    • Accepted Solution

      accepted by

      1 year ago

      Lechner.Neutraubling

      1N Telecom Gmbh

       1N  Telecom Gmbh
      Lechner.Neutraubling
       1N  Telecom Gmbh

      Kläre das doch bitte mit der 1N  Telecom Gmbh, deren Webadresse sich problemlos mit einer Suchmaschine ermitteln lässt.

      0

    • 1 year ago

      Hast du bei 1N einen Vertrag gemacht und nicht eingehalten? @Lechner.Neutraubling 

      0

    • 1 year ago

      Lechner.Neutraubling

      1N Telecom Gmbh

      1N  Telecom Gmbh
      Lechner.Neutraubling
      1N  Telecom Gmbh

      Das ist NICHT die Telekom!

       

      Und diese Zahlungsforderungen zum vorzeitigen Ausstieg eher die "Masche" dieser Firma, um Umsatz zu generieren.

       

      Hast du widerrufen? In der Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung MIT Widerrufsbelehrung?

      0

    • 1 year ago

      Habe einen Vertrag gemacht, weil ich dachte , das Angebot kommt von Ihnen. Ich wollte nicht wechseln  und habe einer Kündigung bei Ihnen nicht zugestimmt. Beraten wurde ich damals von Frau Monika Sch.

      8

      Answer

      from

      1 year ago

      Du wurdest von einer Mitarbeiterin der Telekom beraten im Rahmen einer Rechtssache? Hoffentlich nicht, das wäre nämlich unzulässig.

      Der Rat war unklug - er kostet dich nun die 458 Euro.

      Rechtsberatung in konkreten Fällen dürfen nur Anwälte durchführen. Daher beschränke ich mich auf den allgemeinen Hinweis, dass durch die Nichterfüllung eines Vertrages Schadenersatzforderungen resultieren können, bei denen man lediglich über die Höhe streiten kann - nicht aber über die grundsätzliche Berechtigung dieser Forderung.

      Lass dich zukünftig in Rechtsfragen bitte nur durch dazu Berufene beraten - diese würden bei Fehlern nämlich auch haften.

       

      @

      Answer

      from

      1 year ago

      Hallo @Lechner.Neutraubling,

       

      die Verwechslung aufgrund des sehr ähnlichen Namens kann leider einfach vorkommen und damit sind Sie nicht allein. Der von @Patti Müller verlinkte Beitrag der Verbraucherzentrale erklärt die Lage sehr gut.

       

      Es ist ohne Frage wirklich ganz blöd gelaufen, wenn ich das mal so formulieren darf. Leider können meine Kolleg*innen und ich Ihnen aber in diesem Fall nicht helfen, da die Forderung von einer gänzlich anderen Firma kommt. Die Empfehlung, sich an einen Rechtsbeistand zu wenden, halte ich für eine gute Idee. Eventuell kann man Ihnen auch bei der Verbraucherzentrale eine Auskunft geben. 

       

      @teezeh und @pamperlapescu

      Bitte unterlasst bissige Kommentare, wie unglaublich auffällig die Unterschiede doch seien. Dass es mit der 1N Telecom zu Verwechslungen im großen Umfang kam, ist euch bestimmt nicht fremd. 

      Und es hilft hier auch niemandem weiter, wenn man mit einem "Aber das hättest du doch definitiv sehen müssen?! 😱" daher kommt... Spart euch derlei Kommentare bitte künftig.

       

      Beste Grüße

      Louisa

      Answer

      from

      1 year ago

      Louisa G.

      Und es hilft hier auch niemandem weiter

      Und es hilft hier auch niemandem weiter
      Louisa G.
      Und es hilft hier auch niemandem weiter

      Doch. Es sensibilisiert für die Zukunft, dafür vielleicht doch mal ein Auge mehr auf den Text zu werfen. Die namentliche und farbliche Ähnlichkeit ist zur 1&1 Telecom wesentlich größer.

       

      Dazu sei angemerkt: die ursprünglich geführte Beratung auf Widerspruch zur Kündigung & Portierung stammt von der Telekomhotline und nur dadurch kam/kommt es zu den Schadenersatzforderungen! Und allein wegen dieser Falschberatung stehen die Opfer jetzt allein im Regen. Was sagt die Tekom dazu? Upps, unsere Berater machen halt auch mal Fehler

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • Accepted Solution

      accepted by

      1 year ago

      Hallo @Lechner.Neutraubling,

       

      die Verwechslung aufgrund des sehr ähnlichen Namens kann leider einfach vorkommen und damit sind Sie nicht allein. Der von @Patti Müller verlinkte Beitrag der Verbraucherzentrale erklärt die Lage sehr gut.

       

      Es ist ohne Frage wirklich ganz blöd gelaufen, wenn ich das mal so formulieren darf. Leider können meine Kolleg*innen und ich Ihnen aber in diesem Fall nicht helfen, da die Forderung von einer gänzlich anderen Firma kommt. Die Empfehlung, sich an einen Rechtsbeistand zu wenden, halte ich für eine gute Idee. Eventuell kann man Ihnen auch bei der Verbraucherzentrale eine Auskunft geben. 

       

      @teezeh und @pamperlapescu

      Bitte unterlasst bissige Kommentare, wie unglaublich auffällig die Unterschiede doch seien. Dass es mit der 1N Telecom zu Verwechslungen im großen Umfang kam, ist euch bestimmt nicht fremd. 

      Und es hilft hier auch niemandem weiter, wenn man mit einem "Aber das hättest du doch definitiv sehen müssen?! 😱" daher kommt... Spart euch derlei Kommentare bitte künftig.

       

      Beste Grüße

      Louisa

      0

      Unlogged in user

      Ask

      from