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1N Telecom Portierung verhindern
vor 9 Monaten
Hallo,
wie andere Verbraucher auch, ist mein Vater, in dessen Namen ich diesen Beitrag verfasse, auf das Schreiben der 1N Telecom hereingefallen. Der Vertrag wurde von uns widerrufen, und die Vollmacht zur Kündigung hat mein Vater weder unterzeichnet noch abgeschickt. Dennoch hat die 1N Telecom nun die Portierung des Anschlusses und die Kündigung (!) des Telekom Vertrages veranlasst. Das Ganze ist schon mal im Januar passiert und wir haben damals explizit der Kündigung widersprochen, das wurde dann auch von der Telekom so umgesetzt. Leider scheint 1N Telecom das aber immer wieder zu versuchen - diesmal mit Erfolg.
Nachdem wir definitiv den bestehenden Telekom Vertrag NICHT kündigen wollen, versuche ich seit Erhalt des Kündigungsschreibens der Telekom eine Rücknahme der Kündigung zu erreichen, da diese nicht mit unserer Zustimmung erfolgt ist. Leider schaffe ich es nicht telefonisch hier weiterzukommen.
Könnt Ihr mir hier vielleicht weiterhelfen? Wie erreiche ich eine Rücknahme der Kündigung, die ohne unsere Vollmacht angestoßen wurde und wie verhindere ich für die Zukunft eine Kündigung/Portierung zu 1N Telecom? Uns ist klar, dass 1N Telecom dann eventuell mit weiteren Forderungen an uns herantreten wird, aber darum kümmern wir uns dann.
Ich würde mich freuen von "Telekom hilft" zu hören
Viele Grüße
Michael
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pamperlapescu
Community Guide
vor 9 Monaten
Auch dir ein freundliches Hallo
Schau mal bitte hier!
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/1-N-Telecom/m-p/6664635#M2227979
Grüßle
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HorstSturm
Antwort
von
pamperlapescu
vor 9 Monaten
Hi, Danke für die Verlinkung - diesen Beitrag hatte ich bereits gefunden und gelesen. Meine konkrete Frage ist allerdings, wo ich bei der Telekom der Kündigung unseres Vertrages durch einen nicht autorisierten Dritten (hier die 1N Telecom) widersprechen kann.
Viele Grüße
Michael
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Carsten_MK2
5 Sterne Mitgestalter
vor 9 Monaten
Man könnte auf die Idee kommen, die Portierung / Kündigung einfach durchlaufen zu lassen und dann anschließend die bei 1N enthaltene Flat in alle europäischen Fest- und Mobilfunknetze ausgedehnt nutzen. Mal schauen, wie lange 1N sich über den neuen Kunden freut, der mehrere Hundert Stunden monatlich mit zypriotischen Mobiltelefonen und norwegischen Festnetznummern telefoniert.
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muc80337_2
Community Guide
vor 9 Monaten
Was heißt das? Ich verstehe das so, dass da nicht nur etwas gelesen wurde sondern dass da auch etwas ausgefüllt und weggeschickt wurde - vermutlich inkl. der Beauftragung der Rufnummernportierung (woher sonst wüsste 1N sonst die fraglichen Rufnummern?)
Insofern verstehe ich aktuell nicht so ganz was Du meinst Ihr hättet einer Kündigung nicht zugestimmt.
Meine Einstellung ist grundsätzlich hdie, dass man zu eigenen Fehlern auch stehen sollte - und dass man nicht unnötig viel Zeit aufwenden soll für Dinge die dann keinen so großen Unterschied machen. Wenn ich mir die Tarifkonditionen von 1N anschaue, dann sind die gar nicht so uninteressant. Ein entsprechender Telekomtarif ist VIEL teurer (falls man die Inklusivleistungen überhaupt nutzen möchte). Allerdings hängt da möglicherweise im Einzelfall dann doch mehr dran - z.B. die t-online E-Mail-Adresse.
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muc80337_2
Antwort
von
muc80337_2
vor 9 Monaten
Da Du nicht näher darauf eingehst nehmen wir mal an, dass die formelle Seite des Widerrufs total korrekt war.
Hier im Forum läuft es formell auch total korrekt - sprich die Teamies sprechen in der Sache nur mit dem Vertragsinhaber oder demjenigen, der eine entsprechende Vollmacht vorlegt.
Eigentlich sollte es ausreichen, keinen neuen Auftrag zu geben.
Ich würde mich in einer solchen diffizilen juristischen Frage an einen Anwalt wenden. Vielleicht formuliert der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
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MichaelWeber1
1 Sterne Mitglied
vor 9 Monaten
Guten Tag,
mein Vater hat bei 1N Telecom einen Vertrag in dem Glauben abgeschlossen, 1N Telecom sei die Deutsche Telekom.
Dann hat die Telekom hat meinem Vater angerufen und ihn dazu überredet die Portierung zu stoppen. Der Mitarbeiter sagte, dass wir den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten müssen und auf keinen Fall Geld an 1N Telecom zahlen sollen.
Dies haben wir dann auch getan.
Rechnungen, Mahnungen und Inkasso-Briefe von 1N Telecom haben wir ignoriert. Stattdessen hat unser Anwalt 1N Telecom verklagt. Nun liegt das Urteil vor:
Die Klage ist zulässig, aber nicht begründet.
Dass der Kläger mit seiner Unterschrift seinem bisherigen Telefondienstleister Telekom gegenüber der Beklagten kündigte und die Beklagte mit seiner Telefonversorgung beauftragte, hat er im Schriftsatz vom 21.12.2023 unstreitig gestellt. Mithin sind die Klageanträge zu 1. und 2. unbegründet, selbst wenn der Kiäger diese Erklärung nachträglich am 21.12.2023 wirksam angefochten haben sollte
Hinsichtlich des Klageantrages zu 3. ist die Klage ebenfalls unbegründet. Die mit Schriftsatz vom 21.12.2023 erklärte Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung ist unbegründet.
Für eine Irrtumsanfechtung nach § 119 BGB liegen bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht vor. Hierzu hat das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 30 C 102/23) in dem von der Beklagten zur Akte gereichten Urteil vom 22.11.2023 entschieden
„Die zur Akte gereichten Vertragsurkunden sind eindeutig. Die Beklagte hat im Firmennamen allenfalls in Teilen phonetische Ähnlichkeit mit dem bisherigen Anbieter, der Deutschen Telekom. Das Firmenlogo weist keine Ähnlichkeiten auf. Die Beklagte hat einen Sitz in Düsseldorf. Es wurde insbesondere explizit eine Kündigung (nicht etwa Vertragsänderung) mit Portierung der Rufnummer (was nicht nötig wäre, wenn der Kläger bei der Dt. Telekom einen geänderten Vertrag geschlossen hätte) beauftragt. Dass der Kläger den Vertragsabschluss, namentlich das Unterschreiben seiner Annahmeerklärung, vergessen haben will, ist rechtlich unerheblich, weil es für den Irrtum auf die Umstände bei Abgabe der Willenserklärung ankommt.*
Dem schließt sich das Gericht voll an. Allerdings kommt es hierauf nicht an, weil die Irrtumsanfechtung nach § 121 Abs. 1 S. 1 BGB „unverzüglich* ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund erfolgen muss. Diese Kenntnis des Klägers trat aber schon bei der Mitteilung der Beklagten vom 28.6.2023 ein, nicht erst bei Übersendung der Klageerwiderung vom 13.12.2023,
Eine wirksame Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch die Beklagte nach § 123 Abs.
1 BGB scheidet ebenfalls aus. Zwar ist hier die Anfechtungsfrist des § 122 BGB länger. Eine Täuschung des Klägers durch die Beklagte erscheint aber angesichts des von dem Kläger am 6.5.2023 unterschriebenen Schreibens (Anlage B1) als ausgeschlossen. Die Logos der Beklagten und des bisherigen Anbieters des Klägers sind unterschiedlich. Ebenso ist der Inhalt des Schreibens eindeutig.
Ich würde gerne wissen, wieso die Telekom uns davon abgeraten hat, die 420 € Strafe zu zahlen. Wir dürfen nun leider über 1000 € zahlen. Kann die Telekom diese Kosten aus Kulanz übernehmen? Mein Vater ist Rentner und das Geld nicht.
Grüße aus dem Schwarzwald
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der_Lutz
Antwort
von
MichaelWeber1
vor 9 Monaten
ich gehe nicht davon aus, das ganze Thema ist aber eher kein Fall für diese Community, ich würde an Stelle deines Vaters das alles zusammenschreiben und dann per Brief direkt an die Telekom senden.
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MichaelWeber1
1 Sterne Mitglied
vor 9 Monaten
Das habe ich bereits getan aber nur eine Antwort erhalten, dass man uns nicht helfen kann.
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der_Lutz
Antwort
von
MichaelWeber1
vor 9 Monaten
dann ist der Drops gelutscht, das Team hier wird dir gegenüber sicher keine andere Aussage treffen.
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wizer
5 Sterne Mitgestalter
vor 9 Monaten
Leider kann 1N so weitermachen wie bisher. Niemand gebietet ihnen Einhalt. Nicht zahlen ist keine gute Idee, wenn man diversen Urteilen folgt. Stattdessen könnte man unter Vorbehalt zahlen.
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MichaelWeber1
1 Sterne Mitglied
vor 9 Monaten
Wenn wir schon über 1000 € zahlen müssen, hätte ich gerne, dass die Telekom die Differenz zu 420 € erstattet, die nur deshalb entstanden sind, weil wir auf anraten der Telekom wegen arglistiger Täuschung angefochten haben.
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
MichaelWeber1
vor 9 Monaten
Es gibt weder von den anderen Usern so wie vom Telekom Team hier eine Rechtsberatung zu deinem Anliegen. Fechte das mit deinem Anwalt aus. Niemand weis was ihr angeblich mit den Mitarbeitern bei der Telekom besprochen habt, noch haben wir/das Team Einblick in Eure Vorgänge bei den Halsabschneidern genommen. Viel Erfolg bleibt da nur zu wünschen.
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MichaelWeber1
1 Sterne Mitglied
vor 9 Monaten
Ich will die Telekom nicht verklagen sondern wünsche mir eine Gutschrift aus Kulanz. Hätte die Telekom meinem Vater nicht gesagt, dass wir „unbedingt den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten“ müssen, wäre es gar nicht soweit gekommen.
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MichaelWeber1
1 Sterne Mitglied
vor 9 Monaten
Die Telekom hat meinem Vater auch schriftlich mitgeteilt, dass er unbedingt anfechten soll. Das Schreiben haben wir auch dem Gericht vorgelegt und der Richter meinte, dass das wohl ein plumper Versuch durch die Telekom sei, 1N Telecom in schlechtes Licht zu rücken um meinen Vater als Kunden zu behalten.
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muc80337_2
Antwort
von
MichaelWeber1
vor 9 Monaten
Na ja - anfechten kann man ja, dadurch kommt aber weder irgendwas wie 420 oder 1000 Euro zusammen.
Das in Kombination mit einem schlechten Anwalt, der offenbar auch nur auf sein Geld geschaut hat.
Ist natürlich doof. Aber es würde mich sehr überraschen wenn Du von der Telekom in der Sache mehr als ein freundlich formuliertes bedauerndes Schreiben erhalten würdest.
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MichaelWeber1
1 Sterne Mitglied
vor 9 Monaten
Am Anwalt lag es nicht, der war aus meiner Sicht gut. Allerdings basierte seine vorgerichtliche Einschätzung nur darauf, was die Telekom geschrieben hat und was in der Presse steht. Was mein Vater unterschrieben hat, wurde durch 1N Telecom erst im Gerichtsverfahren vorgelegt. Er hatte sich keine Kopie davon gemacht. Und da stand leider wirklich, dass seine Unterschrift zur Kündigung bei der Telekom führt. Im Grunde genommen war das Problem, dass mein Vater nicht wusste, dass es mehrere Telefonanbieter gibt.
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muc80337_2
Antwort
von
MichaelWeber1
vor 9 Monaten
Hat der seinen Abschluss im Lotto gewonnen?
Gut - wenn ihm Informationen vorenthalten wurden von Deinem Vater oder verfälschte Info gegeben wurde, dann ist es natürlich auch für den Anwalt schwierig.
Aber was Dein Vater dem anderen Anbieter geschickt hat, das weiß auch die Telekom nicht. Die bekommt nur ggf. die Kündigung/Portierung vom anderen Anbieter - worauf das basiert sieht auch die Telekom nicht.
Ich würde mal sagen "leider dumm gelaufen" - und es ist vermutlich noch nicht einmal Lehrgeld weil Dein Vater vermutlich nicht mehr mit einer solchen Situation konfrontiert werden wird.
Gerade ältere Herrschaften wollen dem Sohn/der Tochter gegenüber - so meine Erfahrung - nicht unbedingt offenlegen, was sie so alles gemacht haben und spielen dann u.U. nur mit der halben Wahrheit. Oder der Sohn/Tochtergeneration dauert es schlicht zu lange, sich die ganze Geschichte mit den Zwischengeschichten anzuhören. So zumindest kenne ich das von meinem Vater.
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