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1N Telecom ,Irreführender Vertragsabschluss
vor 3 Jahren
Hallo , ich bin leider durch ein Schreiben der 1N Telecom in einen neuen Vertrag reingerutscht. Das Anschreiben der 1N Telecom hat sich für mich so gelesen das ich meinen alten Telefonvertrag kündigen solle um einen neuen günstigeren Vertrag zubekommen .Ich sollte nur einwilligen und alles andere lief dann automatisch. Nähere Info bekam ich dann erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, erst da ist mir aufgefallen das das auf diesem Schreiben keine Kundennummer vorhanden war ,wobei ich mir erst mal nichts gedacht hatte .Ein Anruf bei meiner bisherigen Telekom klärte mich dann auf das dieser neue Vertrag nicht von der Telekom war sondern von einem anderen Anbieter , im laufe des Gespräches wurde mir mitgeteilt welche Optionen ich jetzt hätte und ich habe mich dazu entschlossen meinen bisherigen Anbieter zu behalten. Ich habe dann bei 1N Wiederspruch eingelegt und bekam am 27.04.22 ein erneutes Schreiben von 1N das ich im falle eines Rücktrittes vom Vertag mit Schadenersatz zu rechnen hätte und kurzfristig bis zum 29.04 22 den Wiederruf zurücknehmen solle. Das habe ich nicht getan und am 29 .4 22 bekam ich eine Kontobelastung von fast 500,-€ . Für mich, einen Rentner sehr viel Geld. Kann ich aus dieser Misere irgendwie rauskommen ?
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wizer
5 Sterne Mitgestalter
vor 3 Jahren
Du meinst sicher den 29.3.22? Schadenersatz für was? Lass die Abbuchung zurückgehen. 1N Telecom hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Aus dem gesetzlichen Widerspruchsrecht erwächst kein Schadendersatz. Wende Dich auch an die Bundesnetzagentur und an die Verbraucherzentrale.
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/update-willkommensschreiben-der-1n-telecom-gmbh-umlauf#:~:text=Auch%20gegen%C3%BCber%201N%20Telecom%20haben,Euro%20brutto%20Schadenersatz%20berechnet%20werden.
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Marcel2605
Community Guide
vor 3 Jahren
Hallo @v8-oldie
Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag.
N1-Telecom ist nicht die Telekom.
2 unterschiedliche Firmen.
Hier offiziell:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/1N-Telecom/m-p/5534047
Daher wäre der offizielle Weg, dich direkt bei der N1 Telecom zu wenden.
Sonst weiter die Ergänzung von @wizer beachten.
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1
wizer
Antwort
von
Marcel2605
vor 3 Jahren
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/briefe-der-1n-telecom-gmbh-verwirrung-und-aerger-69759
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muc80337_2
Community Guide
vor 3 Jahren
Meine Einschätzung:
Das mit dem Schadenersatzanspruch kann durchaus rechtens sein, auch wenn das sehr ärgerlich ist.
Leider schreibst Du nicht wann Du den Auftrag gegeben hast, wann Du die Auftragsbestätigung erhalten hast und wann Du den Widerruf ausgesprochen hast - und auf welchem Weg. Sprich ob Dein Widerrufsrecht möglicherweise verwirkt war.
Und auch nicht ob Du von der Formulierung her einen gesetzlichen Widerruf ausgesprochen hast oder ob Du das als "Rücktritt" formuliert hattest - das ist etwas ganz anderes als ein Widerruf.
Wir können aktuell nur beurteilen, dass der erste Schritt - wie die 1N Telecom auf Dich zugegangen ist - möglicherweise rechtlich nicht einwandfrei war (da hattest Du aber möglicherweise gar nicht nachgehakt) - aber das macht den Vertragsschluss nicht ungültig. Und über diese Schiene kommst Du m.E. auch nicht aus einem möglicherweise berechtigte Schadenersatzanspruch wieder raus.
Von der Höhe des Schadenersatzanspruches her... ein Anbieter zahlt der Telekom meines Wissens monatlich etwa 10 Euro für den Anschluss. Nehmen wir an die Grundgebühr bei 1N Telecom wäre monatlich 35 Euro - abzüglich der 10 Euro monatlicher Kosten, die sie an die Telekom bezahlen müssten und abzüglich der monatlichen Kosten, die sich 1N Telecom spart (keine Telefonie, kein Traffic) dürften da monatlich rund 20 Euro entgangener Gewinn verbleiben, die auf 24 Monate hochgerechnet etwa 500 Euro ausmachen.
Ich will damit sagen: möglicherweise musst Du die 500 Euro tatsächlich bezahlen. Klar ist das viel Geld für nix.
Wir sind keine Juristen und können Dir keine Rechtsberatung angedeihen lassen. Du kannst Dich natürlich an eine Verbraucherzentrale wenden, genauso wie direkt an einen Rechtsanwalt - ob Du damit aber aus der Kiste rauskommst...
Da heute erst der 28.4.22 ist dürfte das so nicht stimmen - der 29.4. ist erst morgen.
=> hast Du Dich vertippt und 29.4. statt 28.4. geschrieben?
=> oder war das in einem ganz anderen Monat?
Einen Schadenersatzanspruch kann ich mit den gegebenen Infos nicht sicher ausschließen. Du eigentlich auch nicht.
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Ludwig II
Antwort
von
muc80337_2
vor 3 Jahren
👍
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Anonymous User
vor 3 Jahren
Kommt drauf an...
Kam der Vertrag durch Fernabsatz zustande?
Wurde der "Widerspruch" innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist angestoßen?
Für mich klingt es danach als hätte 1N Telecom dich nur aus Kulanz aus dem Vertrag gelassen, da womöglich die Widerrufsfrist schon verstrichen war. In diesem Falle wäre der Schadenersatz gerechtfertigt.
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holzher24
5 Sterne Mitgestalter
vor 3 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Könnte sein, aber leider wissen wir nichts genaues. Die Datumsangaben sind etwas durcheinander.
Ob es um Rücktritt oder Widerruf geht wissen wir auch nicht. Villeicht klärt uns @v8-oldie noch auf.
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wizer
Antwort
von
holzher24
vor 3 Jahren
M.E. muss man das nicht. M.E. unangemessene Benachteiligung. Da möchte ich 1N mal vor Gericht sehen. Diese Geheimhaltungsvereinbarung könnte theoretisch auch Bewertungen verhindern, was rechtlich wohl kaum durchsetzbar wäre.
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Fluethke
1 Sterne Mitglied
vor 3 Jahren
Moin zusammen.
Da meinem Vater (86 Jahre, leicht dement) auch das Missgeschick mit der 1N Telecom passiert ist, hier mal kurz seine Historie:
1. Bestellung am 25.01.2022 an 1N Telecom abgeschickt.
2. Widerruf am 27. 01.2022 an 1N Telecom per email. Die email Adresse funktioniert mittlerweile nicht mehr.
3. Auftragsbestätigung von 1N Telecom am 18.02.2022
4. Nochmaliger Widerruf durch uns per Post am 18.02.2022
5. Anruf der Deutschen Telekom bei meinem Vater, dass 1N Telecom versucht hat den Anschluss zu portieren. Dem haben wir bei der Deutschen Telekom widersprochen.
6. Schreiben vom 24.03.2022 der 1N Telecom dass ein Anbieterwechsel nicht möglich ist und man sich Schadensersatz vorbehält.
7. Am 01.04.2022 Schreiben der 1 N Telecom dass man € 419,88 bis zum 11.04 an die 1N Telecom überweisen möchte.
8. Am 26.04.2022 Abbuchung als "Folgelastschrift" vom Konto meines Vaters
9. Am 27.04.2022 Rückgängigmachung der Lastschrift.
...
Mittlerweile geht bei 1N Telecom keine Email Adresse mehr, telefonisch ist zwecklos...also erreichbar sind die nicht.
An die Bundesnetzagentur haben wir uns auch gewandt, da ist in Vertragsfragen keine Hilfe zu erwarten.
Jetzt warten wir auf das Inkassounternehmen..😁
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muc80337_2
Antwort
von
Fluethke
vor 2 Jahren
Mir scheint Du hattest einen Anwalt der mehr seine eigenen Interessen als Deine im Blick hatte.
Oder Du wolltest unbedingt prozessieren.
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