Gelöst
Habe Widerspruch zum Kündigungstermin wegen BGH-Urteil Jan 2026 eingelegt, Bestätigung war aber falsch. Bitte um Korrektur
vor 20 Tagen
Sie nennen als Beendigungstermin einen Monat in 2027. Dieser Termin ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe bereits in meinem Kündigungsschreiben auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hingewiesen.
Der BGH hat darin unmissverständlich klargestellt, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beginnt – und ausdrücklich nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Meine Auftragsbestätigung datiert aus Oktober 2024, woraus sich ein Vertragsende zum Oktober 2026 ergibt.
Die Auftragsbestätigung aus 2024 kann ich auf Wunsch selbstverständlich nachreichen. Obwohl diese natürlich euch vorliegen müsste.
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