Habe Widerspruch zum Kündigungstermin wegen BGH-Urteil Jan 2026 eingelegt, Bestätigung war aber falsch. Bitte um Korrektur
vor einer Stunde
Sie nennen als Beendigungstermin einen Monat in 2027. Dieser Termin ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe bereits in meinem Kündigungsschreiben auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hingewiesen.
Der BGH hat darin unmissverständlich klargestellt, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beginnt – und ausdrücklich nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Meine Auftragsbestätigung datiert aus Oktober 2024, woraus sich ein Vertragsende zum Oktober 2026 ergibt.
Die Auftragsbestätigung aus 2024 kann ich auf Wunsch selbstverständlich nachreichen. Obwohl diese natürlich euch vorliegen müsste.
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vor 54 Minuten
Da hat dir die KI einen feinen Bären aufgebunden!
🦂
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von
vor 28 Minuten
Nö hat sie nicht.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2025/III_ZR___8-25.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.verbraucherzentrale.nrw/urteilsdatenbank/vertraege-reklamation/die-laufzeit-bei-glasfaservertraegen-beginnt-ab-vertragsschluss-102785
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 44 Minuten
Geht's ein wenig qualifizierter? Was soll falsch sein?
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vor 39 Minuten
Schildere bitte mal mit eigenen Worten ohne dieses KI-Geschwurbele was du derzeit hast und was du erreichen möchtest!
🦂
1
von
vor 24 Minuten
Schildere bitte mal mit eigenen Worten ohne dieses KI-Geschwurbele was du derzeit hast und was du erreichen möchtest!
🦂
Steht in seinem ursprünglichen Beitrag in dem Du auch sehr aktiv warst.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von