Solved

Haustürgeschäft unterschrieben Vertragsänderung

3 years ago

Ich habe mich von einem *netten* Telekom Mitarbeiter an der Haustür bequatschen lassen, und am Ende blöderweise unterschrieben.

Wie ich im nachhinein festgestellt habe, habe ich eine Vertragsänderung unterschrieben, was eindeutig so nicht besprochen war,

und somit auch Betrug!!!

 

Ich möchte diesen Vertrag jetzt widerrufen auf der Telekom Seite, das funktioniert nur leider nicht, weil die Auftragsnummer, die ich bekommen habe, keine 11-Stellige Telekom Auftragsnummer ist.

Widerrufen kann man aber nur bei der Telekom. Wie soll das nun funktionieren?

 

 

 

 

1629

13

    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      @annam 

       

      Bekannte Masche, das war ein "Ranger im Auftrag der Telekom":

       

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Ranger-Informationen-zur-Direktvermarktung-der-Telekom/ta-p/5673046/jump-to/first-unread-message

       

      Hier hilft nur eines: Warten, bis die AB kommt - und dann fristgerecht widerrufen.

      1

      Answer

      from

      3 years ago

      Leprechaun2

      Bekannte Masche, das war ein "Ranger im Auftrag der Telekom"

      Bekannte Masche, das war ein "Ranger im Auftrag der Telekom"
      Leprechaun2
      Bekannte Masche, das war ein "Ranger im Auftrag der Telekom"

      Da Du ja offenbar dabei warst kannst Du uns ja weitere Details zum Vorgang mitteilen.

       

      @annam 

      Ich würde jetzt einfach mal die Auftragsbestätigung abwarten. Und Du kannst Dich ja dann hier im Thread noch einmal melden.

      Es ist nicht so, dass von vorneherein diese Leute vor Ort Dir zum Nachteil gereichen.

      Und selbst wenn der Dich gefühlt über den Tisch gezogen hat - beim drüber schlafen könnte sich ja doch auch ergeben, dass die Änderung so schlecht nicht ist, sprich dass Du den Auftrag doch so durchlaufen lassen möchtest.

      Und falls nicht - Du bekommst die Widerrufsbelehrung zusammen mit der Auftragsbestätigung und hast ab Empfang dann die 14-tägige Widerrufsfrist.

       

       

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 3 years ago

      Hallo @annam 

       

      annam

      Wie ich im nachhinein festgestellt habe, habe ich eine Vertragsänderung unterschrieben, was eindeutig so nicht besprochen war, und somit auch Betrug!!!

      Wie ich im nachhinein festgestellt habe, habe ich eine Vertragsänderung unterschrieben, was eindeutig so nicht besprochen war,

      und somit auch Betrug!!!

      annam

      Wie ich im nachhinein festgestellt habe, habe ich eine Vertragsänderung unterschrieben, was eindeutig so nicht besprochen war,

      und somit auch Betrug!!!


      Du bekommst noch eine Auftragsbestätigung.

      Ab da haste 14 Tage Zeit um zu Widerrufen.

      Es wird in der Auftragsbestätigung erklärt wie es geht.

      Und von Betrug würde ich nicht reden, denn du hast doch bestimmt auch durchgelesen was du unterschrieben hast.

      7

      Answer

      from

      3 years ago

      wolliballa

      Gutgläubigkeit an der Haustür

      Gutgläubigkeit an der Haustür
      wolliballa
      Gutgläubigkeit an der Haustür

      Umso schlimmer, dass dieses Restvertrauen in eines der größten Unternehmen Deutschlands immer noch ausgenutzt wird.

       

      Answer

      from

      3 years ago

      Carsten_MK2

      Natürlich ist der Kunde an allem schuld. Immer.

      Natürlich ist der Kunde an allem schuld. Immer.
      Carsten_MK2
      Natürlich ist der Kunde an allem schuld. Immer.

      Quatsch. Aber genauso gilt das anders herum - der Kunde sollte sich halbwegs sicher im täglichen Leben bewegen können, er ist keinesfalls immer Unbeteiligter/Opfer.

      Gerade bei einem Haustürgeschäft kommt der Kunde ja völlig problemlos über den Widerruf wieder raus, falls das hinterher doch nicht passt. Anders als wenn jemand in einen Shop geht - was dort aufs Auge gedrückt wird, da kommt man schlecht wieder raus. Da gibt es insbesondere bei der Telekom-Konkurrenz derzeit nach wie vor großen Ärger.

       

      Wenn ich Deine Beiträge manchmal so lese, dann gewinne ich den Eindruck, dass Du eine "Lasst das mal mit dem Glasfaserausbau"-Überzeugung hast. Oder die Annahme hast, dass der Glasfaserausbau nichts kostet.

       

      Und bevor Du jetzt falsche Ideen bekommst: ich finde es NICHT o.k. wenn anders gesprochen als geschrieben wird.

      Answer

      from

      3 years ago

      Moin zusammen,

       

      @annam Wenn es Ihrerseits noch Fragen zur gesamten Angelegenheit gibt, lassen Sie es mich bitte wissen.

      Ergänzen Sie dazu dann bitte ihr Profil um Ihre Rückrufnummer, dann können wir Ihre Anliegen gern telefonisch klären.

      Geben Sie mir hier nur bitte kurz Bescheid, sobald Ihre Daten hinterlegt sind und wann Sie gut erreichbar sind.

       

      An meine Vorredner:

      Vielen Dank für die rege Beteiligung und die Infos für den werten Threadersteller. 👍

      Ist immer gut, wenn man um die eigenen Rechte weiß, wie in diesem Falle bezüglich Fernabsatzgesetz und dem damit verbundenen Widerrufsrecht. Ich fühle mich selbst auch immer wohler, wenn ich mir nochmal genau anschaue, was ich unterschreibe, bevor ich unterschreibe. So viel Zeit muss sein. Und da sollte man sich auch nicht hetzen lassen. Fröhlich 

       

      Beste Grüße

      Louisa G.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 3 years ago

      annam

      Wie ich im nachhinein festgestellt habe, habe ich eine Vertragsänderung unterschrieben

      Wie ich im nachhinein festgestellt habe, habe ich eine Vertragsänderung unterschrieben
      annam
      Wie ich im nachhinein festgestellt habe, habe ich eine Vertragsänderung unterschrieben

      Mal eine Frage: In welchen Situationen und aus welcher Motivation unterschreibt man überhaupt etwas?

      Für mich ist vollkommen klar, dass wenn jemand von mir eine Unterschrift will, dass es dann darum geht, dass ich mich in irgendeiner Art und Weise verpflichte.

       

      Um welche Änderung geht es denn überhaupt? Von was nach was, von wieviel nach wieviel?

      0

    • 3 years ago

      annam

      Ich habe mich von einem *netten* Telekom Mitarbeiter an der Haustür bequatschen lassen, und am Ende blöderweise unterschrieben. Wie ich im nachhinein festgestellt habe, habe ich eine Vertragsänderung unterschrieben, was eindeutig so nicht besprochen war, und somit auch Betrug!!!

      Ich habe mich von einem *netten* Telekom Mitarbeiter an der Haustür bequatschen lassen, und am Ende blöderweise unterschrieben.

      Wie ich im nachhinein festgestellt habe, habe ich eine Vertragsänderung unterschrieben, was eindeutig so nicht besprochen war,

      und somit auch Betrug!!!

      annam

      Ich habe mich von einem *netten* Telekom Mitarbeiter an der Haustür bequatschen lassen, und am Ende blöderweise unterschrieben.

      Wie ich im nachhinein festgestellt habe, habe ich eine Vertragsänderung unterschrieben, was eindeutig so nicht besprochen war,

      und somit auch Betrug!!!


      Ich wäre mit dem Wort „Betrug“ etwas vorsichtig. Betrug ist eine Straftat; der unberechtigte Vorwurf eine solche begangen zu haben aber auch. Welcher der folgenden Charakteristika trifft nun zu?


      Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.
      (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
      1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
      2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
      3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
      4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
      5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
      (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
      (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
      (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
      (7) (weggefallen)

       

      0

    • 3 years ago

      Aber er schreibt ja, daß er was unterschrieben hat was so nicht besprochen war.

       

      Gab es eventuell doch schon die Auftragsbestätigung? Oder hat er nachträglich sich den unterschrieben  Vertrag angeguckt und festgestellt das es nicht zum mündlichen passt?

       

      In dem Moment wo du die Unterschrift gibst ist der schriftliche Teil bindent, wenn du es dir nicht durchliest ist es eigentlich Pech. Das Problem ist das mündliche zusagen nichtig sind, da du ja was schriftliches bekommen hast und dem zugestimmt hast

      0

      Unlogged in user

      Ask

      from

      This could help you too