Heimliche mindestvertragslaufzeitverlängerung wegen Umzug
vor einem Monat
Hallo zusammen,
wie die Beschreibung schon vermuten lässt, habe ich meinen Vertrag nach einem Umzug mitgenommen und in der Auftragsbestätigung stand noch einmal eindeutig, dass sich nur der Lieferort ändert - selber Tarif, selbe Kundennummer etc. von einer neuen Mindestvertragslaufzeit war nie die Rede.
Nach dem Ende der 24 Monate wollte ich also kündigen und mich nach einem neuen Tarif umsehen (44 Euro für 50mbit sind doch sehr happig) und nun entdecke ich, dass heimlich eine neue Frist veranlasst wurde.
Der Kundensupport konnte mir nach 8 Stunden und unzähligen unnützen Eingaben und fragen (Schikane) nur das Beschwerdeformular nahelegen und meinte es sei nicht zuständig. Es wurde sogar zugegeben, dass der Kollege einen Fehler gemacht habe, aber dann wurde jede Verantwortung abgelegt.
§60 des TKG regelt es recht eindeutig und wenn es nie erwähnt oder festgelegt wurde, ist das in meinen Augen arglistige Täuschung und offensichtlicher Betrug.
Momentan muss ich Internet in 2 weiteren Wohnungen buchen und werde wegen dieser Erfahrung wohl einen hohen Bogen um die Telekom schlagen müssen, oder kann man da noch irgendetwas machen?
Ich bin so sauer und enttäuscht, dass ich bestimmt meinen Anwalt und den Verbraucherschutz anfragen werde.
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vor 3 Jahren
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vor einem Monat
Hallo zusammen,
wie die Beschreibung schon vermuten lässt, habe ich meinen Vertrag nach einem Umzug mitgenommen und in der Auftragsbestätigung stand noch einmal eindeutig, dass sich nur der Lieferort ändert - selber Tarif, selbe Kundennummer etc. von einer neuen Mindestvertragslaufzeit war nie die Rede.
Nach dem Ende der 24 Monate wollte ich also kündigen und mich nach einem neuen Tarif umsehen (44 Euro für 50mbit sind doch sehr happig) und nun entdecke ich, dass heimlich eine neue Frist veranlasst wurde.
Der Kundensupport konnte mir nach 8 Stunden und unzähligen unnützen Eingaben und fragen (Schikane) nur das Beschwerdeformular nahelegen und meinte es sei nicht zuständig. Es wurde sogar zugegeben, dass der Kollege einen Fehler gemacht habe, aber dann wurde jede Verantwortung abgelegt.
§60 des TKG regelt es recht eindeutig und wenn es nie erwähnt oder festgelegt wurde, ist das in meinen Augen arglistige Täuschung und offensichtlicher Betrug.
Momentan muss ich Internet in 2 weiteren Wohnungen buchen und werde wegen dieser Erfahrung wohl einen hohen Bogen um die Telekom schlagen müssen, oder kann man da noch irgendetwas machen?
Ich bin so sauer und enttäuscht, dass ich bestimmt meinen Anwalt und den Verbraucherschutz anfragen werde.
Ist Dein Profil befüllt damit sich das hilft Team bei Dir melden kann? Hast Du unter "weitere Informationen" ein Zeitfenster angegeben wann Dich das hilft Team telefonisch kontaktieren kann? Ansonsten bitte alles noch eintragen.
Nur am Rande, dass von einer neuen Vertragslaufzeit nicht die Rede war ist eine Sache, was stand damals in der AB zu dem Umzug, was steht auf jeder monatlichen Rechnung für ein Ende der Mindestlaufzeit seit dem Umzug?
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vor einem Monat
Hallo @Backfisch#05
Mal eine kleine Nachfrage:
Hast du telefonisch einen Umzug nach dem TKG beantragt oder hast du das online/telefonisch (ohne Hinweis auf das TKG ) beantragt?
Halleluja1977
0
vor einem Monat
44 Euro für 50mbit sind doch sehr happig)
Hallo zusammen,
wie die Beschreibung schon vermuten lässt, habe ich meinen Vertrag nach einem Umzug mitgenommen und in der Auftragsbestätigung stand noch einmal eindeutig, dass sich nur der Lieferort ändert - selber Tarif, selbe Kundennummer etc. von einer neuen Mindestvertragslaufzeit war nie die Rede.
Nach dem Ende der 24 Monate wollte ich also kündigen und mich nach einem neuen Tarif umsehen (44 Euro für 50mbit sind doch sehr happig) und nun entdecke ich, dass heimlich eine neue Frist veranlasst wurde.
Der Kundensupport konnte mir nach 8 Stunden und unzähligen unnützen Eingaben und fragen (Schikane) nur das Beschwerdeformular nahelegen und meinte es sei nicht zuständig. Es wurde sogar zugegeben, dass der Kollege einen Fehler gemacht habe, aber dann wurde jede Verantwortung abgelegt.
§60 des TKG regelt es recht eindeutig und wenn es nie erwähnt oder festgelegt wurde, ist das in meinen Augen arglistige Täuschung und offensichtlicher Betrug.
Momentan muss ich Internet in 2 weiteren Wohnungen buchen und werde wegen dieser Erfahrung wohl einen hohen Bogen um die Telekom schlagen müssen, oder kann man da noch irgendetwas machen?
Ich bin so sauer und enttäuscht, dass ich bestimmt meinen Anwalt und den Verbraucherschutz anfragen werde.
Du weißt schon dass die Preise jetzt angestiegen sind?44,95€ war für Bestandskunden, jetzt kostet der Tarif zukünftig mehr.https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentazuhause-l-2-vdsl-100Kann ignoriert werden, war falsch gelesen von mir
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von
vor einem Monat
Du weißt schon dass die Preise jetzt angestiegen sind?
44,95€ war für Bestandskunden, jetzt kostet der Tarif zukünftig mehr.
44 Euro für 50mbit sind doch sehr happig)
Hallo zusammen,
wie die Beschreibung schon vermuten lässt, habe ich meinen Vertrag nach einem Umzug mitgenommen und in der Auftragsbestätigung stand noch einmal eindeutig, dass sich nur der Lieferort ändert - selber Tarif, selbe Kundennummer etc. von einer neuen Mindestvertragslaufzeit war nie die Rede.
Nach dem Ende der 24 Monate wollte ich also kündigen und mich nach einem neuen Tarif umsehen (44 Euro für 50mbit sind doch sehr happig) und nun entdecke ich, dass heimlich eine neue Frist veranlasst wurde.
Der Kundensupport konnte mir nach 8 Stunden und unzähligen unnützen Eingaben und fragen (Schikane) nur das Beschwerdeformular nahelegen und meinte es sei nicht zuständig. Es wurde sogar zugegeben, dass der Kollege einen Fehler gemacht habe, aber dann wurde jede Verantwortung abgelegt.
§60 des TKG regelt es recht eindeutig und wenn es nie erwähnt oder festgelegt wurde, ist das in meinen Augen arglistige Täuschung und offensichtlicher Betrug.
Momentan muss ich Internet in 2 weiteren Wohnungen buchen und werde wegen dieser Erfahrung wohl einen hohen Bogen um die Telekom schlagen müssen, oder kann man da noch irgendetwas machen?
Ich bin so sauer und enttäuscht, dass ich bestimmt meinen Anwalt und den Verbraucherschutz anfragen werde.
Du weißt schon dass die Preise jetzt angestiegen sind?
44,95€ war für Bestandskunden, jetzt kostet der Tarif zukünftig mehr.
https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentazuhause-l-2-vdsl-100
Du hat 100 Mbit/s aus 2018 verlinkt, war das Absicht? @Backfisch#05 redet von 50 Mbit/s, die kosten bei Neubeauftragung 43,95 € nach 3 Monaten.
von
vor einem Monat
Stimmt, mein Fehler, war heut morgen noch zu früh und vor dem Kaffee 🙈
Dann passt das mir den 44€
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Monat
von einer neuen Mindestvertragslaufzeit war nie die Rede
Hallo zusammen,
wie die Beschreibung schon vermuten lässt, habe ich meinen Vertrag nach einem Umzug mitgenommen und in der Auftragsbestätigung stand noch einmal eindeutig, dass sich nur der Lieferort ändert - selber Tarif, selbe Kundennummer etc. von einer neuen Mindestvertragslaufzeit war nie die Rede.
Nach dem Ende der 24 Monate wollte ich also kündigen und mich nach einem neuen Tarif umsehen (44 Euro für 50mbit sind doch sehr happig) und nun entdecke ich, dass heimlich eine neue Frist veranlasst wurde.
Der Kundensupport konnte mir nach 8 Stunden und unzähligen unnützen Eingaben und fragen (Schikane) nur das Beschwerdeformular nahelegen und meinte es sei nicht zuständig. Es wurde sogar zugegeben, dass der Kollege einen Fehler gemacht habe, aber dann wurde jede Verantwortung abgelegt.
§60 des TKG regelt es recht eindeutig und wenn es nie erwähnt oder festgelegt wurde, ist das in meinen Augen arglistige Täuschung und offensichtlicher Betrug.
Momentan muss ich Internet in 2 weiteren Wohnungen buchen und werde wegen dieser Erfahrung wohl einen hohen Bogen um die Telekom schlagen müssen, oder kann man da noch irgendetwas machen?
Ich bin so sauer und enttäuscht, dass ich bestimmt meinen Anwalt und den Verbraucherschutz anfragen werde.
Was steht denn in der Auftragsbestätigung @Backfisch#05 ? Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn genau bei Dir diese Information über die Vertragslaufzeit in der Auftragsbestätigung fehlen würde.
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vor einem Monat
Guten Morgen und herzlich willkommen in der Community @Backfisch#05,
schade, dass der Einstieg hierher ein solches Thema sein muss, aber ich möchte mir den ganzen Fall sehr gern einmal ansehen und schauen, wie wir das Ganze angehen können. Dazu müssten wir nur einmal telefonieren.
Ergänzen Sie Ihr Profil bitte um eine Rückrufnummer und geben Sie mir hier bescheid, sobald das passiert ist. Bitte in dem Zuge auch mit allgemein guter Erreichbarkeit. 🙂
Beste Grüße
Louisa
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von
vor einem Monat
Das hier ist der EINZIGE Eintrag den ich in den Unterlagen des Umzugs gefunden habe, der von der Mindestvertragslaufzeit spricht.
Extrem unklar gehalten, keinerlei Rede von neuer Laufzeit oder wann diese startet.
Alles andere als unmissverständlich kommuniziert, da natürlich bei dem Ursprungsvertrag eine Mindestvertragslaufzeit angegeben war und diese hier (meiner Leseart nach) nur noch einmal erwähnt wird.
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von
vor 30 Tagen
Das hier ist der EINZIGE Eintrag den ich in den Unterlagen des Umzugs gefunden habe, der von der Mindestvertragslaufzeit spricht.
Extrem unklar gehalten, keinerlei Rede von neuer Laufzeit oder wann diese startet.
Alles andere als unmissverständlich kommuniziert, da natürlich bei dem Ursprungsvertrag eine Mindestvertragslaufzeit angegeben war und diese hier (meiner Leseart nach) nur noch einmal erwähnt wird.
Das ist doch sicher nicht die ganze AB.
von
vor 30 Tagen
Hallo @Backfisch#05,
vielen Dank für das freundliche Gespräch.
Wie bereits telefonisch erklärt, ist die Mindestvertragslaufzeit in der Umzugsbestätigung enthalten. Dort ist in der Auflistung mit den gebuchten Produkten übergeordnet der Vertragsbeginn zu sehen und am Produkt selbst findet sich der Vermerk zur Mindestlaufzeit.
Dass sowas nicht nochmal telefonisch erwähnt worden ist, ist ohne Frage ärgerlich, aber genau für solche Fälle erhalten Sie ja Vertragsdokumente ausgestellt, zu denen Sie jederzeit Nachfragen stellen können. So kann bei Unklarheiten auch im Bedarfsfall vom Widerruf innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen Gebrauch gemacht werden.
Dennoch wende ich mich mit Ihrem Anliegen, wie vereinbart, an die Kolleg*innen der Rechtsabteilung, um das unmissverständlich zu klären. Ich bitte Sie um etwas Geduld, da die Rückmeldung der Kolleg*innen ein paar Tage dauern kann.
Beste Grüße
Louisa
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