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heimliche Vertragsverlängerung bei Umzug, auch mir ergeht es gerade so

5 years ago

Sehr geehrte Damen und Herren, erst gestern ist mir aufgefallen, dass meine Mindestvertragslaufzeit von ursprünglich 17.03.2021 auf 12.07.2022 geändert wurde. Wie ich im vorherigen Chat und auch Telefonat erfahren habe, soll ich selbst wohl bei der Umzugsbeauftragung vom 12.06.2020, von der G-M....z Str. 3 in ...nach Rä..... Weg 9 in D...., Freischaltung am 13.07.2020,einen falschen "Klick" vorgenommen haben. Am 04.09.2019 beauftragte ich, ebenfalls Online, den Umzug von damals Ta.... 9 in B.... nach D..... in die G-M......z-Str. 3. Merkwürdigerweise lief bei dieser Umzugsbeauftragung alle "glatt" und meine Mindestvertragslaufzeitwurde nicht geändert. Nur einige Monate später, bei einem erneuten Umzug innerhalb von D...., soll ich mich verklickt haben? Und es gibt keine Möglichkeit den Vertrag in den ursprünglichen Zustand zu setzen? Das darf doch wohl nicht wahr sein? Ich fühle mich hier regelrecht hinters Licht geführt. Die Leitung im Rä....... Weg 9 sollte zum 13.07.2020 lediglich freigeschaltet werden - nicht aber ein neuer (alter) Vertrag (MagentaZuhause M) abgeschlossen werden. So einen Ärger mit der Telekom habe ich ja die ganzen Jahre nicht gehabt.

Ich bitte darum, den Vertrag in den ursprünglichen Zustand (Mindestvertragslaufzeit 7.03.2021) zu setzen.

Wie ich inzwischen hier in Erfahrung bringen konnte, ist sowas nach dem Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 46 Anbieterwechsel und Umzug überhaupt nicht rechtens. 

Wie ich hier in bereits einigen Posts lesen konnte, bin ich nicht die Einzige, der es so geht /ergangen ist. Telekom ein rechtschaffendes, ordentliches Unternehmen? Ich werde hier gerade eines Besseres belehrt. Ich bin sowas von entsetzt hierüber - bei jedem "Hau-Ruck-Unternehmen hätte sowas erwartet, nicht aber bei der Telekom.

 

Freundliche Grüße Carola L

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    • 5 years ago

      Hallo @c-lun 

      Gab es eine Kündigung während der Umzüge?

      Was stand in der Auftragsbestätigung des letzten Umzugs?

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      5 years ago

      @der_Lutz, woher kennen Sie mich? Waren wir schon einmal irgendwo gemeinsam Kaffee trinken? Und entschuldigen Sie, in meinem Alter ist es nicht selbstverständlich mit DU angesprochen zu werden. 

      Und was ich mit meinem Geld mache, ist meine Sache. Es gibt Dinge im Leben, in die investiert man gerne. Und - last but not least - es gibt Rechtsschutzversicherungen.

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      5 years ago

      @c-lun 

      In Foren ist das Du die gängige Anrede.

      Sie können aber auch gerne mit Sie angesprochen werden.....ich bin über 70 😀

      Answer

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      5 years ago

      c-lun

      Und - last but not least - es gibt Rechtsschutzversicherungen.

      Und - last but not least - es gibt Rechtsschutzversicherungen.

      c-lun

      Und - last but not least - es gibt Rechtsschutzversicherungen.


      Und die bezahlt dann den Anwalt mit deinem Geld, und kündigt dich eventuell gleich...

      Es ist dir doch auch völlig freigestellt deinen Anwalt aufzusuchen, der erklärt es dir gerne, wie bereits geschrieben. Nimm deine AB mit zum Anwalt, dann kann er es dir auch zeigen was dort drin steht.

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    • Accepted Solution

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      5 years ago

      @c-lun 

      Online ist ein Umzug nach TKG nicht möglich,  das steht auch eindeutig da.

      Du hättest telefonisch oder im Shop den Umzug beauftragen müssen. 

      Heimlich war die neue Laufzeit auch nicht,  diese steht in der Auftragsbestätigung explizit drin.

      1

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      5 years ago

      Entschuldigen Sie, kennen Sie mich?

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    • 5 years ago

      Hallo @c-lun,

       

      es gibt meines Wissens nach keinen "falschen Klick". Einen Umzug nach Telekommunikationsgesetz ( TKG ) kannst du bei der Telekom nur telefonisch oder im Telekom-Shop beauftragen. Online geht das nicht.

       

      Liebe Grüße

       

      Lutz

      11

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      5 years ago

      c-lun

      Und woher kennen Sie mich?

      Und woher kennen Sie mich?

      c-lun

      Und woher kennen Sie mich?


      Es gibt da wohl nicht nur ein einziges Verständnisproblem wie mir scheint.

       

      Zwei Personen die sich nicht kennen und noch nie zuvor gesehen haben können sich durchaus aus der Ferne miteinander unterhalten. Ging schon früher per Brief. Und dann am Telefon. Und mittlerweile auch im Internet.

       

      Und wer sich die Mühe macht, mal ein oder zwei andere Threads zu eröffnen erkennt mühelos, dass in Internetforen das "Du" vorherrscht. Geht man zurück auf frühere Etikette, dann bietet die ältere Person der jüngeren Person ggf. das "Du" an.

      Ist im Internetforum halt schwierig zu sehen, wer die ältere Person ist. Man erkennt beispielsweise auch nicht, ob jemand einen Titel trägt. Ist im Internetforum alles unnützer Ballast. Deshalb das vom Angelsächsischen geprägte "Du".

       

      Wenn einen das stört, dann muss man halt konsequent einem Internetforum fernbleiben und vergibt sich damit halt so manche Möglichkeit. Ging früher ja auch ohne Internet. Da gab es dann auch kein Theater beim Umzug mit einem Internetzugang, hatte ja auch etwas für sich. Die "gute alte Zeit" halt.

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      4 years ago

      Im betreffenden Abschnitt des TKG heißt es seit dem 10. Mai 2012:

       

      "Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.

      "Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
      "Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.

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      4 years ago

      @Marzorello 

      was möchtest du uns mit deinem Beitrag mitteilen?

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    • 5 years ago

      c-lun

      Wie ich inzwischen hier in Erfahrung bringen konnte, ist sowas nach dem Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 46 Anbieterwechsel und Umzug überhaupt nicht rechtens.

      Wie ich inzwischen hier in Erfahrung bringen konnte, ist sowas nach dem Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 46 Anbieterwechsel und Umzug überhaupt nicht rechtens.

      c-lun

      Wie ich inzwischen hier in Erfahrung bringen konnte, ist sowas nach dem Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 46 Anbieterwechsel und Umzug überhaupt nicht rechtens.


      Du solltest möglicherweise ein paar weitere Stunden spendieren um zu verstehen, was alles möglich und rechtens ist.

       

      Du hast Rechte aus dem Telekommunikationsgesetz - die musst Du aber nicht nutzen. Und es ist auch durchaus nicht unbedingt vorteilhaft, genau auf diesem Recht zu bestehen. Darauf bestanden hast Du ja sowieso nicht, sondern Du hast dieses Recht aufgegeben weil Du den einfachen Weg der Beauftragung gewählt hast der zu einer einfachen Variante im Rahmen des Umzugs führt. Die von @der_Lutz  gezeigte Formulierung steht dort übrigens schon quasi ewig so.

      Weshalb die Telekom so wie Du schreibst beim Umzug in 2019 einen Fehler gemacht hat... vielleicht hast Du das damals auch telefonisch beauftragt und erinnerst Dich daran nur nicht mehr (reine Spekulation).

       

      Mal ein klein wenig ausgeführt was es bedeuten würde wenn man ausschließlich nach dem seitens des Telekommunikationsgesetzes eingeräumten Rechtes den Anschluss umziehen dürfte:

      • Du hast an der alten Adresse einen Anschluss, der mit 12 Mbit/s läuft. An der neuen Adresse sind leider nur 9 Mbit/s möglich.
      • Du beauftragst einen Umzug.
      • Dein Anbieter (z.B. die Telekom) teilt Dir mit, dass ein Umzug des Vertrages leider nicht möglich ist weil die erreichbaren Geschwindigkeiten in unterschiedliche Leistungsklassen gem. Leistungsbeschreibung fallen.
      • Dein Anbieter teilt Dir deshalb mit, dass Du an der neuen Adresse zwar einen neuen Anschluss beauftragen kannst, dass Du den alten Anschluss außerordentlich kündigen kannst aber den alten Anschluss parallel weiter bezahlen musst für bis zu knapp vier Monate nach Kündigungseingang. Außerdem bleibt Deine bisherige Rufnummer natürlich an der alten Adresse kleben.
      • Weil der Anschluss noch bis zu knapp vier Monate nach Deiner Kündigung aktiv ist bekommst Du Stress mit Deinem Vermieter, weil Dein Nachmieter in diesen Monaten nach Deinem Auszug keinen Internetzugang haben kann.

      Auch nicht soo dolle.

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