Ich warte auf einen Rückruf es geht um eine Portierung (Anschlussinhaber gestorben)
10 years ago
Guten Tag ich warte auf einen Rückruf der Fall ist folgender.
1. Anschlussinhaber (Opa) gestorben Rufnummer soll zu einem anderen Anbieter portiert werden.
(die Zeit drängt langsam)
2. Grossmutter ist ins Altersheim Anschluss wurde gekündigt
3. Großmutter hat Demenz ist nicht mehr Geschäftsfähig
Portierungsauftag oben den Opa eingetragen ( ehem. Anschlussinhaber)
unter hat die Betreuerin unterschrieben.
Die Frage ist die ob dies so geht und da warte ich aktuell auf einen Rückruf der Portierungsabteilung.
weil der neue Anbieter wo die Nummer hin soll dies abgelehnt hatte da der Anschlussinhaber unterschreiben soll da dies ansonsten von der T-com abgelehnt wird)
Vielen Dank im voraus.
mfg
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10 years ago
1. Auf wen soll denn der neue Vertrag beim anderen Anbieter laufen?
2. Ist der Telekom-Anschluss bereits abgeschaltet?
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Answer
from
10 years ago
Und nach der Umschreibung portieren. Eine Umschreibung geht aber nur in bestimmten Fällen - bist Du aber überhaupt der Erbe? Erbe ist mein Oma die aber nicht mehr Geschäftsfähig ist und deshalb hat die ihr Betreuerin den Portierungsauftrag unterschrieben und natürlich auch ich.

Vermutlich hatte der Opa eine ziemlich kurze Rufnummer - die wird sowieso sehr gern vom Regulierer einkassiert.
Ja des ist eine kleine Rufnummer aber das sollte laut Anbieter kein Problem darstellen.
Nur die Bürkoratie ist verwirrend
Wenn Du übrigens schreibst "Seit November gekündigt" dann stellt sich sofort die Frage "auf wann gekündigt und wann wurde/wird abgeschaltet" abgeschaltet NOV seit letzter Info an der HL
Answer
from
10 years ago
wenn der Anschluss bereits gekündigt ist, gibt es keine Möglichkeit mehr die Rufnummer zu portieren.
Viele Grüße
Erika S.
Answer
from
10 years ago
Wenn dann fest steht, dass die Oma den Anschluß aber nicht mehr braucht und dieser auf jemand anders übertragen werden soll hätte wieder ein Antrag auf Übernahme mit allen Rechten und Pflichten, so auch eventuelle Altschulden, gestellt werden müssen.
Dies aber alles VOR der Kündigung.
Selbst wenn die Betreuerin für die Oma unterschreibt, was rechtlich legitim ist, muss die Sterbeurkunde vom Opa beigefügt werden, weil die Betreuerin nur zeichnungsberechtigt für die Oma aber nicht für den verstorbenen Opa ist!