Iconbit E-Scooter gekauft wer zahlt die Versandkosten bei Garantieabwicklung

vor 4 Jahren

Guten Tag , ich habe bei der Telekom im Telekom Shop einen E-Scooter im Januar 2021 gekauft.  Dieser ging leider durch ein Software Fehler nicht mehr zu steuern.  Ich habe mich dann nach mehrfachen fragen am Telefon und hier im Chat an den Hersteller gewannt.

Dies wurde mir von Seitens Telekom so erklärt. Nun war der Roller noch einmal Defekt Fehler E5 der Hersteller hatte also diesen dann auch noch einmal getauscht. Mir sind jedoch Versandkosten entstanden , da der Hersteller mir erklärte das ich die Tragen muss weil ich den Roller bei der Telekom gekauft habe. Dazu kommt jedes mal wenn man den Roller erhalten hat , hatte er eine neuer Fahrgestellnummer d.h. ich musste nun jedes mal für den Roller 5.- Euro Umschreibgebühr und ein Neues Kennzeichen bezahlen. da es sich hier um Gewährleistungsansprüche handelt , die Telekom sich geweigert hatte den Roller selbst an den Hersteller zu senden sind mir Kosten entstanden für die ich nicht verantwortlich bin. Daher die Frage an wenn kann ich die Rechnungen inkl des Nachweises Senden um meine Ausgaben zurück zu erhalten. Der Versand war Sperrgut und das war Richtig Teuer

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  • Community Guide

    vor 4 Jahren

    Auch dir ein freundliches Hallo @Cancel_n 

     

    Du hättet dich direkt an die Brodos AG wenden müssen, um mit denen das weitere Vorgehen zu klären.

     

    pamperlapescu_0-1620646142883.png

     


     

    Auszug:

    Wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Gewährleistungsrecht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Brodos AG.

    Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, melden Sie Ihren defekten Artikel bitte unter der Internetadresse https://service.brodos.net/retoure unter Angabe Ihrer Bestellnummer und des Defektes an.

    Alternativ helfen Ihnen die Mitarbeiter der Brodos AG auch gerne telefonisch weiter. Hier wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 09133 6084 350 (Inlandstarif).



     

    schöne Grüsse

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @pamperlapescu  schrieb:
    Du hättet dich direkt an die Brodos AG wenden müssen, um mit denen das weitere Vorgehen zu klären.

    Ja und Nein.

    Im Fall von Garantie ja, im Fall von Gewährleistung, und um die geht es eigentlich dem TO, ist einzig und allein die Telekom zuständig.

     

    Dass sich die Telekom da windet und immer wieder aus der Affäre ziehen will zieht sich wie ein roter Faden durch die Community.

    Erschreckend dass so ein simpler, gesetzlich klar geregelter Vorgang, wie ein Gewährleistungsfall so fehlerhaft behandelt wird.

     

    Da die Aussagen der Teamies immer nach dem Schema ablaufen auf den Hersteller zu verweisen scheint das von "höherer" Stelle eine klare Vorgabe zu sein, verbraucherfreundlich ist was anderes.

     

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren

    @Cancel_n 

     

    der Mangel hätte durch die Gewährleistung (24 Monate, erste 6 Monate Beweisumkehr)  seitens des Verkäufers (Telekom) abgewickelt werden müssen.

    13

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Da hast du recht, ich muss die Aussage korrigieren, mein Kollege @Marco P. hatte sich das Formular bereits Dienstag morgen gezogen und dir auch bereits geantwortet und die Fachkollegen informiert.
    Sobald es Neuigkeiten gibt, melden wir uns wieder bei dir.

    Gruß
    Karsten L.
  • Community Guide

    vor 4 Jahren

    @Cancel_n 

    Gute Frage. Traurig

    Grundsätzlich wendet man sich während der Gewährleistung an den Händler (der auch verantwortlich ist) und nicht am Hersteller.

     

    In den ersten sechs Monate dürfte es gar keine Probleme geben, da die Beweislast (vorhandene Mängel vor oder beim Kauf) beim Händler liegt. Nach sechs Monate wird es dann komplizierter, wegen der Beweisumkehr.

     

    So wie ich das lese ist die Telekom (der Telekom Shop, wo du den Scooter erworben hast) in dem Fall der Händler.

    Weshalb der Shop dir solche Verfahrens-Auskünfte erteilt weiß ich nicht, bezweifele aber die rechtliche Korrektheit.

     

    Mein Beitrag ist keine Belehrung zur Rechtshilfe. Hier müsstest du einen Anwalt oder vorab bei der Verbraucherzentrale anfragen.

     

    Wenn irgend möglich, halte uns mal auf dem Laufenden.

     

    @olliMD  hat dein Beitrag ja bereits eskaliert.

    Kannst ja mal noch was warten, bis ein Teami dazu Stellung bezieht.

     

    Edit:

    @Sherlocka  schrieb im Vorgänger Thread (habe ich bis jetzt gerade nicht auf dem Schirm)

    Zitat:

     

    @nfps3 , wieso beharrst du darauf, im Telekomshop etwas gekauft zu haben, obwohl du es gar nicht hast? Und das dann der Telekom anzukreiden?

     

    Du hast auf der Seite https://www.iconbit.de/ gekauft. Das ist nicht der Original-Telekom-Deutschland-Onlineshop. Wenn man auf der Seite nachsieht, findet man den Namen des Unternehmens und die Adresse. Ich zitiere aus der obigen Seite im Fußbereich:

    Anschrift

    iconBIT GmbH
    Nobelstr. 3
    41189 Mönchengladbach
    Deutschland
     
     
    ...wenn dem so sein sollte, liegt @Sherlocka hier richtig.

     

     

     

     

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Ja im Angebot stand Telekom , auf der Rechnung Stand Telekom und die Buchhaltung der Telekom konnte den Beleg identifizieren.

    Nur keiner konnte mir helfen , da es weder eine Telefon oder Service Nummer des Telekom Online Shop gibt noch eine E-Mail noch einen Zuständigen .

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