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Ignorierung des Sonderkündigungsrechts, Vertragsverlängerung nach Umzug

3 years ago

Hallo zusammen,

ich bin letztes Jahr umgezogen. Da am neuen Wohnort statt VDSL100 nur noch 50 verfügbar ist, wurde vereinbart, nach dem Umzug zunächst zu testen, was real durch die Leitung kommt (war leider nicht viel), und dann ggf. die Sonderkündigung auszusprechen. Dazu hatte ich mich auch hier mit Mitarbeitern ausgetauscht.

 

Leider ist das alles völlig in die Hose gegangen. Erstens wurde eine Vertragsverlängerung eingetütet, was ich für unzulässig halte. Dazu lese ich hier Dinge wie "Umzug nach TKG ", nach dem man explizit fragen solle. Dies kann der Normalkunde nicht wissen (und ich habe als ITler immerhin schon mal beim Provider gearbeitet).

 

Ich habe dann hier vor einiger Zeit das Kontaktformular genutzt, um die die Sonderkündigung, deren Bearbeitung mir vor Monaten telefonisch mehrfach zugesichert wurde, neu anzustoßen. Einzige Antwort: ich könnte nicht "einfach" aus dem Vertrag aussteigen. Habe dann geantwortet, dass es eine Sonderkündigung sei, da der Zugang am neuen Wohnort nicht bereitgestellt werden kann. Darauf kam keine Antwort mehr.

 

Derweil hängen meine alten Festnetz-Rufnummern (aus der Zeit der ISDN-Förderung) auf dem Anschluss fest, was mir Probleme macht, da ansonsten alles auf den neuen Anbieter übertragen ist.

 

Ich hatte so eine Odyssee schon einmal in den 90ern, es scheint Methode dahinterzustecken. Diesmal allerdings geht die Sache ggf. auch vor Gericht, schon um die Nummern wieder nutzen zu können.

Lächerlich ist dabei, dass ich bereit gewesen wäre, einiges an Geld für einen Glasfaserausbau in die Hand zu nehmen, aber niemand darauf kommt, mir dafür ein Angebot zu machen, bevor man einen Kunden nach mehr als 25 Jahren verliert.

 

Kann sich evtl jemand um diese Kündigung und vor allem die Portierung der Rufnummern kümmern?

 

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    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      Hallo @nj-hh,

       

      ich danke Ihnen für das nette Gespräch, auch wenn ich leider keine guten Neuigkeiten im Gepäck hatte.

      Denn der Hinweis auf die neue Vertragslaufzeit wurde mit der Auftragsbestätigung zugesendet und auch auf den Rechnungen werden diese abgedruckt.

      Da auch der Umzug bereits im Oktober stattgefunden hat und somit eine geraume Zeit her ist, besteht keine Möglichkeit diesen Auftrag zu widerrufen bzw. stattdessen das Sonderkündigungsrecht zu nutzen.

       

      Ich weiß, das ist nicht die Rückmeldung, welche Sie sich gewünscht haben, aber mir sind hier die Hände gebunden.

       

      Viele Grüße und einen schönen Nachmittag

      Andrea B.

       

       

       

       

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