Solved
Ignorierung des Sonderkündigungsrechts, Vertragsverlängerung nach Umzug
3 years ago
Hallo zusammen,
ich bin letztes Jahr umgezogen. Da am neuen Wohnort statt VDSL100 nur noch 50 verfügbar ist, wurde vereinbart, nach dem Umzug zunächst zu testen, was real durch die Leitung kommt (war leider nicht viel), und dann ggf. die Sonderkündigung auszusprechen. Dazu hatte ich mich auch hier mit Mitarbeitern ausgetauscht.
Leider ist das alles völlig in die Hose gegangen. Erstens wurde eine Vertragsverlängerung eingetütet, was ich für unzulässig halte. Dazu lese ich hier Dinge wie "Umzug nach TKG ", nach dem man explizit fragen solle. Dies kann der Normalkunde nicht wissen (und ich habe als ITler immerhin schon mal beim Provider gearbeitet).
Ich habe dann hier vor einiger Zeit das Kontaktformular genutzt, um die die Sonderkündigung, deren Bearbeitung mir vor Monaten telefonisch mehrfach zugesichert wurde, neu anzustoßen. Einzige Antwort: ich könnte nicht "einfach" aus dem Vertrag aussteigen. Habe dann geantwortet, dass es eine Sonderkündigung sei, da der Zugang am neuen Wohnort nicht bereitgestellt werden kann. Darauf kam keine Antwort mehr.
Derweil hängen meine alten Festnetz-Rufnummern (aus der Zeit der ISDN-Förderung) auf dem Anschluss fest, was mir Probleme macht, da ansonsten alles auf den neuen Anbieter übertragen ist.
Ich hatte so eine Odyssee schon einmal in den 90ern, es scheint Methode dahinterzustecken. Diesmal allerdings geht die Sache ggf. auch vor Gericht, schon um die Nummern wieder nutzen zu können.
Lächerlich ist dabei, dass ich bereit gewesen wäre, einiges an Geld für einen Glasfaserausbau in die Hand zu nehmen, aber niemand darauf kommt, mir dafür ein Angebot zu machen, bevor man einen Kunden nach mehr als 25 Jahren verliert.
Kann sich evtl jemand um diese Kündigung und vor allem die Portierung der Rufnummern kümmern?
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3 years ago
Nö, das mit der Kündigung nach TKG ist von der Bundesnetzagentur so vorgesehen. Und kein Telekom-Special.
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3 years ago
Ich befürchte das Kind liegt bereits im Brunnen.
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3 years ago
Das stimmt so nicht.
Die BNetzA verlangt keineswegs, dass man die Telekom ausdrücklich auf geltende Gesetze hinweisen muss, wie das hier im Forum immer wieder kolportiert wird.
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3 years ago
@Käseblümchen
Hat ja auch keiner behauptet. Du musst als Kunde nur darauf hinweisen, dass Du Deinen Umzug gerne entsprechend TKG durchführen lassen möchtest.
Das kann nämlich durch aus unerwünschte Folgen haben, wie z.B . Vertragsende.
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3 years ago
Dies kann der Normalkunde nicht wissen (und ich habe als ITler immerhin schon mal beim Provider gearbeitet).
Und die Provider müssen dich nicht auf deine Rechte hinweisen.
Es zählt das was in der Umzugsbestätigung steht - alles was da festgehalten ist.
Da wird eine neue Laufzeit stehen und nichts von irgendeiner Prüfung und einer Aussetzung der Vertragslaufzeit. Also habt ihr wohl irgendwo aneinander vorbei geredet. Du hast also genau das bekommen, was da schwarz auf weiß steht.
Natürlich kann nun mit dem Anschluss am neuen Standort regelmäßig mal getestet werden, ob eine höhere DSL Geschwindigkeit möglich ist. Kannst du im Kundencenter machen.
Portierung wäre also zum Ende der Vertragslaufzeit möglich oder wenn der neue Anbieter richtig anfragt, auch aus dem laufenden Vertrag. Den Vertrag wirst aber bis zum Vertragsende bedienen müssen.
@CommanderSnake
Glaub ich leider auch.
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3 years ago
Hallo @nj-hh
ich bin letztes Jahr umgezogen. Da am neuen Wohnort statt VDSL100 nur noch 50 verfügbar ist, wurde vereinbart, nach dem Umzug zunächst zu testen, was real durch die Leitung kommt (war leider nicht viel), und dann ggf. die Sonderkündigung auszusprechen.
Ist das auch so in der Auftragsbestätigung festgehalten worden?
Falls nein, gibt es das nicht.
Leider ist das alles völlig in die Hose gegangen. Erstens wurde eine Vertragsverlängerung eingetütet, was ich für unzulässig halte.
Das ist korrekt, da es sich um einen neuen Tarif handelt. Stand aber auch in der Auftragsbestätigung.
Dazu lese ich hier Dinge wie "Umzug nach TKG ", nach dem man explizit fragen solle. Dies kann der Normalkunde nicht wissen (und ich habe als ITler immerhin schon mal beim Provider gearbeitet).
Das ist nix unbekanntes, das gibt es schon Jahre und wurde von der BNetzA eingeführt. Gerade wenn man mal bei einem Provider gearbeitet hat, sollte man das besonders kennen.
Ich habe dann hier vor einiger Zeit das Kontaktformular genutzt, um die die Sonderkündigung, deren Bearbeitung mir vor Monaten telefonisch mehrfach zugesichert wurde, neu anzustoßen. Einzige Antwort: ich könnte nicht "einfach" aus dem Vertrag aussteigen. Habe dann geantwortet, dass es eine Sonderkündigung sei, da der Zugang am neuen Wohnort nicht bereitgestellt werden kann. Darauf kam keine Antwort mehr.
Die Antwort ist auch korrekt. Es gibt kein nachträgliches Sonderkündigungsrecht. Außnahme wäre hier nur, wenn die Vertraglich zugesicherten Werte des 50Mbit/s-Anschlusses, trotzt versuchen der Telekom, nicht erreicht werden.
Ich hatte so eine Odyssee schon einmal in den 90ern, es scheint Methode dahinterzustecken. Diesmal allerdings geht die Sache ggf. auch vor Gericht, schon um die Nummern wieder nutzen zu können.
Wenn dir das Geld zum Fenster rauswerfen es wert ist, vor Gericht eine Niederlage zu kassieren, dann musst du das machen.
Denn bisher sehe ich keinen Fehler der Telekom nach den gültigen Gesetzen.
Derweil hängen meine alten Festnetz-Rufnummern (aus der Zeit der ISDN-Förderung) auf dem Anschluss fest, was mir Probleme macht, da ansonsten alles auf den neuen Anbieter übertragen ist.
Du kannst die Nummer auch rausportionieren lassen, wenn der andere Anbieter einen anderen Anschlussweg hat wie die Telekom. Z.B. Koaxial-Internet.
Lächerlich ist dabei, dass ich bereit gewesen wäre, einiges an Geld für einen Glasfaserausbau in die Hand zu nehmen, aber niemand darauf kommt, mir dafür ein Angebot zu machen, bevor man einen Kunden nach mehr als 25 Jahren verliert.
Hast du denn auch mal angefragt wegen einem eigenen Glasfaseranschluss?
Kann sich evtl jemand um diese Kündigung und vor allem die Portierung der Rufnummern kümmern?
Unter Umständen kannst du vorzeitig aus dem Vertrag herraus. Das kostet aber eine Ablösesumme. Die Höhe, falls dies gemacht werden kann, hängt von der Laufzeit ab.
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3 years ago
Dazu lese ich hier Dinge wie "Umzug nach TKG ", nach dem man explizit fragen solle. Dies kann der Normalkunde nicht wissen (und ich habe als ITler immerhin schon mal beim Provider gearbeitet).
Dazu lese ich hier Dinge wie "Umzug nach TKG ", nach dem man explizit fragen solle. Dies kann der Normalkunde nicht wissen (und ich habe als ITler immerhin schon mal beim Provider gearbeitet).
Musst Du auch nicht, aber das ging doch aus der Auftragsbestätigung hervor.
ich bin letztes Jahr umgezogen. Da am neuen Wohnort statt VDSL100 nur noch 50 verfügbar ist, wurde vereinbart, nach dem Umzug zunächst zu testen, was real durch die Leitung kommt (war leider nicht viel), und dann ggf. die Sonderkündigung auszusprechen. Dazu hatte ich mich auch hier mit Mitarbeitern ausgetauscht.
ich bin letztes Jahr umgezogen. Da am neuen Wohnort statt VDSL100 nur noch 50 verfügbar ist, wurde vereinbart, nach dem Umzug zunächst zu testen, was real durch die Leitung kommt (war leider nicht viel), und dann ggf. die Sonderkündigung auszusprechen. Dazu hatte ich mich auch hier mit Mitarbeitern ausgetauscht.
Das steht aber doch hier anders:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Wegfall-Verfuegbarkeit-VDSL100-am-neuen-Wohnort/m-p/5325683#M1386020
50 Buchen, dann probieren ob mehr geht. Von Kündigung lese ich da nichts.
Hättest auch nicht "sonderkündigen" müssen, sondern nur den Vertrag widerrufen.
Derweil hängen meine alten Festnetz-Rufnummern (aus der Zeit der ISDN-Förderung) auf dem Anschluss fest, was mir Probleme macht, da ansonsten alles auf den neuen Anbieter übertragen ist.
Derweil hängen meine alten Festnetz-Rufnummern (aus der Zeit der ISDN-Förderung) auf dem Anschluss fest, was mir Probleme macht, da ansonsten alles auf den neuen Anbieter übertragen ist.
Das ist doch schon mal gut.
Ich hatte so eine Odyssee schon einmal in den 90ern, es scheint Methode dahinterzustecken. Diesmal allerdings geht die Sache ggf. auch vor Gericht, schon um die Nummern wieder nutzen zu können.
Ich hatte so eine Odyssee schon einmal in den 90ern, es scheint Methode dahinterzustecken. Diesmal allerdings geht die Sache ggf. auch vor Gericht, schon um die Nummern wieder nutzen zu können.
Ja, klar, diese Drohungen kamen ja auch im letzten Jahr schon im ersten Posting. Aber das verpufft hier, denn das ist den anderen Kunden hier vermutlich egal. Und nach über 20 Jahren von "Methode" zu reden - witzig.
Kann sich evtl jemand um diese Kündigung und vor allem die Portierung der Rufnummern kümmern?
Kann sich evtl jemand um diese Kündigung und vor allem die Portierung der Rufnummern kümmern?
Du hast doch einen gültigen Vertrag vereinbarungsgemäß abgeschlossen, woraus resultiert diese Idee einer Kündigung?
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from
3 years ago
Danke für deine Antwort. Ich bin heute noch den ganzen Tag erreichbar, sonst meistens nachmittags.
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3 years ago
Danke für deine Antwort. Ich bin heute noch den ganzen Tag erreichbar, sonst meistens nachmittags.
Danke für deine Antwort. Ich bin heute noch den ganzen Tag erreichbar, sonst meistens nachmittags.
@Behar A. zur Info
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3 years ago
Hallo @nj-hh,
tut mir leid, dass es hier noch keinen Rückruf gab.
Gerne lege ich diesen dann auf morgen Nachmittag.
Beste Grüße
Julia U.
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from
3 years ago
Genug geschrieben. Es gibt ganz einfach kein 'Recht'.
Auch wenn keiner von uns dabei war......
.... manchmal hört man auch nur das, was man hören will. Und nicht umsonst gibt es eine Auftragsbestätigung.
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Accepted Solution
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3 years ago
Hallo @nj-hh,
ich danke Ihnen für das nette Gespräch, auch wenn ich leider keine guten Neuigkeiten im Gepäck hatte.
Denn der Hinweis auf die neue Vertragslaufzeit wurde mit der Auftragsbestätigung zugesendet und auch auf den Rechnungen werden diese abgedruckt.
Da auch der Umzug bereits im Oktober stattgefunden hat und somit eine geraume Zeit her ist, besteht keine Möglichkeit diesen Auftrag zu widerrufen bzw. stattdessen das Sonderkündigungsrecht zu nutzen.
Ich weiß, das ist nicht die Rückmeldung, welche Sie sich gewünscht haben, aber mir sind hier die Hände gebunden.
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag
Andrea B.
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