Im Rahmen des Galsfaserausbaus wurde meine Hecke zugunsten der besseren Teerbarkeit des ausgehobenen Grabens gestutzt
1 year ago
Bei mir wird gerade der Glasfaserausbau vorangetrieben. Nachdem ein Graben gegraben wurde und die Kabel verlegt wurde, wurde nun wieder zugeteert. Anscheinend stand dafür meine Thujahecke zu weit auf den Gehweg heraus und die Bauarbeiter nahmen kurzerhand die Heckenschere zur Hand und verschandelten meine Hecke. Darauf angesprochen meinten Sie, dass das verboten sei, dass die Hecke soweit auf den Gehweg ragt und warum ich mich überhaupt aufregen würde, es würde ja wieder nachwachsen. An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? Ansonsten musste ich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben.
Danke schon mal für die Tipps.
Grüsse aus München
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1 year ago
@nfs77 Moins. Hast du selber auch einen Glasfaseranschluss bestellt? Wenn ja probiere es mal hier : 0800 2266100 Glasfaserausbau
Dort müssten dann eine Beschwerde an den Supplier via Nimbusticket aufgenommen werden.
Und hey, so ganz unrecht haben die Jungs ja nun nicht was den Bewuchs auf den öffentlichen Gehweg anbelangt.
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1 year ago
es würde ja wieder nachwachsen
Bei Thuja eher unwahrscheinlich, braun bleibt braun 🙁
Ist die Firma noch greifbar? Dann mit denen besprechen, mit Zeugen.
Wenn nicht, sofort anzeigen.
ganz unrecht haben die Jungs ja nun nicht was den Bewuchs auf den öffentlichen Gehweg anbelang
Dann muss das Ordnungsamt einschreiten.
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Answer
from
1 year ago
Bei Thuja eher unwahrscheinlich, braun bleibt braun
Nein. Ich habe selbst ca 40 Meter mit Thuja bepflanzt und schneide die nr alle zig Jahre zurück bis aufs Holz. Die wachsen schnell wieder nach, treiben neue, grüne Zweige aus, ein Jahr später sieht man nichts mehr von dem radikalen Rückschnitt
Unlogged in user
Answer
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1 year ago
An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden?
Welcher Schaden?
Sei froh, dass noch keiner Strafanzeige gegen Dich gestellt hat wenn Deine Hecke über die Grundstücksgrenze den Gehweg überwachsen hat.
Auch hätte die Ordnungsbehörde Dich auffordern können die Hecke zu schneiden, kommst Du dieser Aufforderung nicht nach, hätte die Behörde das Zurückschneiden veranlassen können, die Rechnung hättest Du begleichen müssen. Dazu noch eine Strafe mit X Tagessätzen.
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from
1 year ago
nfs77 An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? nfs77 An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? Welcher Schaden? Sei froh, dass noch keiner Strafanzeige gegen Dich gestellt hat wenn Deine Hecke über die Grundstücksgrenze den Gehweg überwachsen hat. Auch hätte die Ordnungsbehörde Dich auffordern können die Hecke zu schneiden, kommst Du dieser Aufforderung nicht nach, hätte die Behörde das Zurückschneiden veranlassen können, die Rechnung hättest Du begleichen müssen. Dazu noch eine Strafe mit X Tagessätzen.
An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden?
Welcher Schaden?
Sei froh, dass noch keiner Strafanzeige gegen Dich gestellt hat wenn Deine Hecke über die Grundstücksgrenze den Gehweg überwachsen hat.
Auch hätte die Ordnungsbehörde Dich auffordern können die Hecke zu schneiden, kommst Du dieser Aufforderung nicht nach, hätte die Behörde das Zurückschneiden veranlassen können, die Rechnung hättest Du begleichen müssen. Dazu noch eine Strafe mit X Tagessätzen.
Steht ja ordentlich über wenn ich mir die eingewachsene Laterne anschaue.
Answer
from
1 year ago
Sei froh, dass noch keiner Strafanzeige gegen Dich gestellt hat wenn Deine Hecke über die Grundstücksgrenze den Gehweg überwachsen hat.
Strafanzeige? Welche Straftat soll denn vorliegen? Der nicht zeitig erfolgte Rückschnitt der Bäume ist wohl allenfalls als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Grundsätzlich ist der Eigentümer für den Wuchs seiner Gewächse verantwortlich, muss also selbst zurückschneiden. Allerdings darf der Eigentümer eines Nachbargrundstücks Überhang durchaus entfernen, wenn eine Beeinträchtigung vorliegt.
Nur dürften die mit dem Bau der Leitung befassten Arbeiter kaum als Eigentümer der überwucherten Fläche gelten. Insofern hatten sie nicht das Recht eigenmächtig die Bäume zu stutzen und haben sich unberechtigt am Eigentum des Besitzers der Bäume vergriffen. Die Gemeinde hätte dagegen den Besitzer auffordern können die Bäume zeitnah zurück zu schneiden und, wenn das nicht erfolgt wäre, zur Selbsthilfe greifen können. Vermutlich wäre sie bei der Länge der Strecke auch berechtigt Kostenersatz zu verlangen.
Answer
from
1 year ago
Hallo @nfs77,
danke, dass du dir die Zeit für unser Gespräch genommen hast, obwohl du unterwegs warst.
Du stehst ja bereits mit dem "Verursacher" in guten Kontakt, was mich sehr freut und auf eine gute Lösungsfindung hindeutet.
Daher gibt es für mich, an dieser Stelle nichts zu tun. Wenn du möchtest, kannst du uns gerne hier auf dem Laufenden halten.
Beste Grüße zum Wochenende,
Sarah S.
Unlogged in user
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from
1 year ago
Sei froh, wenn man dir das Schneiden der Hecke nicht gesondert in Rechnung stellt.
Die ist ja eindeutig in den öffentlichen Strassenraum gewachsen.
Das wird halt nur solange geduldet, solange es für die Arbeiten an einem öffentlichen Weg kein Hindernis darstellt.
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1 year ago
Grüße @nfs77
Hier mal was zum lesen für dich:
https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/hecke-ragt-ueber-grundstuecksgrenze-wann-muss-eigentuemer-den-beschnitt-bezahlen-3956/
Und nun begründe bitte nochmal deinen Schadensersatzanspruch.
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from
1 year ago
Grüße @nfs77 Hier mal was zum lesen für dich: https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/hecke-ragt-ueber-grundstuecksgrenze-wann-muss-eigentuemer-den-beschnitt-bezahlen-3956/ Und nun begründe bitte nochmal deinen Schadensersatzanspruch.
Grüße @nfs77
Hier mal was zum lesen für dich:
https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/hecke-ragt-ueber-grundstuecksgrenze-wann-muss-eigentuemer-den-beschnitt-bezahlen-3956/
Und nun begründe bitte nochmal deinen Schadensersatzanspruch.
Nicht nur das, ich würde hie mal ganz schnell die Füße still halten, denn der Abstand dürfte schon bei der Bepflanzung zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten worden sein. Dazu kommt noch, wenn das Wurzelwerk erst mal die Leitungen zu / von den Laternen beschädigt, so kann es im Extremfall zu einem Brand kommen. Für die Störungsbeseitigung muss er aber in jedem Fall tief in die Tasche greifen.
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1 year ago
, denn der Abstand dürfte schon bei der Bepflanzung zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten worden sein.
Rate mal was bei mir in der Gegend dann passiert?
Und beim entfernen meine ich nicht nur einen "Schönschnitt", sondern die gesamten Pflanzen, wenn die 50cm nicht eingehalten wurden und die 10 cm zum Gehweg nicht machbar sind.
Passierte hier bereits mehrfach.
Unlogged in user
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from
1 year ago
Dass die Hecke auf den Gehweg ragt ist das eine, dass die Firma selbst Hand anlegt das andere. Und da es anscheinend keine behördliche Anordnung gab hat die Firma rechtswidrig gehandelt und das könnte im Extremfall tatsächlich als Sachbeschädigung ausgelegt werden.
Aber worauf willst Du jetzt hinaus? Was soll getan werden?
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1 year ago
das könnte im Extremfall tatsächlich als Sachbeschädigung ausgelegt werden.
Welche Sachbeschädigung? Ich sehe hier nur eine temporäre, optische Veränderung.
Wie gesagt, ich würde die Füße still halten, wobei es duchaus möglich ist, dass die Firma das bereits gemeldet hat. Im günsigsten Fall gibt es Ermittlungsverfahren welches dann jedoch eingestellt wird, evtl. mit Auflagen.
Answer
from
1 year ago
Welche Sachbeschädigung?
Es wurde fremdes Eigentum verändert, egal ob vorübergehend oder nicht (wie erwähnt Auslegung im Extremfall).
Im günsigsten Fall gibt es Ermittlungsverfahren
Wir reden hier von einer Ordnungswidrigkeit und von keiner Straftat.
Selbstjustiz ist nicht bei uns, Punkt.
Die Firma hätte das bei der Gemeinde/Stadt anzeigen müssen, die hätte dann handeln dürfen.
Answer
from
1 year ago
Wir reden hier von einer Ordnungswidrigkeit und von keiner Straftat.
Du scheinst die Bedeutung von einem Ermittlungsverfahren zu verwechselsn mit einer Strafverfolgung und einem Strafverfahren.
Auch eine Ordnungswidrigkeit kann in ein Ermittlungsverfahren übergehen. Ich habs oft genug durch bei einigen Häusern die ich umgebaut habe und die neidische Nachbarschaft, besonders die mit erhobener Nase die sich nur eine Eigentumswohnung leisten können weil es für ein Anwesen nicht reicht, haben Baumaßnahmen angezeigt. Ich war mit den Polizisten schon per Du. Ich habe hier Ordner voll bei denen mir die Staatsanwaltschaft immer geschrieben hat, dass Ermittlungsverfahren eingestellt wurden obwohl es nur Ordnungswidrigkeiten, wenn überhaupt, waren.
Aber egal, günstigen Wohnraum schaffen ist nicht erwünscht, schon gar nicht von den arroganten Besitzern von Eigentumswohnungen, deren Wohnung der Bank gehört.
Unlogged in user
Answer
from
1 year ago
@nfs77
Hallo,
wenn du die Hecke regelmäßig so geschnitten hättest wie es jetzt erfolgt ist wäre es nicht zur extremen Verkahlung gekommen.
Außerdem hast du den Mindestpflanzabstand nicht eingehalten.
Also Füße ruhig halten.
Gerhard
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1 year ago
An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? Ansonsten musste ich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben.
Not your ernst!?
Grüßle
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1 year ago
Vielen Dank für eure vielfältigen Feedbacks. Dass die Hecke über das Grundstück ragt steht außer Frage. Ob, wann und wenn wie die Hecke zurückgeschnitten werden muß, obliegt aber nicht einer Tiefbaufirma, sondern der Kommune, wenn sie in den öffentlichen Raum ragt. Da aber der Schaden schon angerichtet ist und man nichts mehr rückgängig machen kann ist es schwierig.
Obskurerweise sind die Jungs dieser Tiefbaufirma auch an anderen Grundstücken mit der Heckenschere dran gewesen, obwohl nur ein paar Blätter aus dem Zaun lugten.
Anyhow! Danke an alle!
6
Answer
from
1 year ago
so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat.
Wo habe ich Dir etwas unterstellt?
Ich hab erklärt, wie die Verkehrssicherungspflicht geregelt ist, es liegt in Deiner Verantwortung als Grundstückseigentümer.
und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann.
Nein, die Verkehrssicherungspflicht gilt immer und zu jeder Zeit, braucht es keinen Hinweis. Es ist deine Pflicht.
Ist ja keine Gefahr in Verzug!
Natürlich ist es dass, wenn Benutzer des Gehwegs auf die Straße ausweichen müssen.
Dir fehlt da offenbar jedes Unrechtsbewusstsein.
Das ist auch eine Frage des Anstands gegen über den Nutzern des Weges.
Answer
from
1 year ago
nfs77 so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat. so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat. nfs77 so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat. Wo habe ich Dir etwas unterstellt? Ich hab erklärt, wie die Verkehrssicherungspflicht geregelt ist, es liegt in Deiner Verantwortung als Grundstückseigentümer. nfs77 und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann. und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann. nfs77 und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann. Nein, die Verkehrssicherungspflicht gilt immer und zu jeder Zeit, braucht es keinen Hinweis. Es ist deine Pflicht. nfs77 Ist ja keine Gefahr in Verzug! Ist ja keine Gefahr in Verzug! nfs77 Ist ja keine Gefahr in Verzug! Natürlich ist es dass, wenn Benutzer des Gehwegs auf die Straße ausweichen müssen. Dir fehlt da offenbar jedes Unrechtsbewusstsein. Das ist auch eine Frage des Anstands gegen über den Nutzern des Weges.
so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat.
Wo habe ich Dir etwas unterstellt?
Ich hab erklärt, wie die Verkehrssicherungspflicht geregelt ist, es liegt in Deiner Verantwortung als Grundstückseigentümer.
und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann.
Nein, die Verkehrssicherungspflicht gilt immer und zu jeder Zeit, braucht es keinen Hinweis. Es ist deine Pflicht.
Ist ja keine Gefahr in Verzug!
Natürlich ist es dass, wenn Benutzer des Gehwegs auf die Straße ausweichen müssen.
Dir fehlt da offenbar jedes Unrechtsbewusstsein.
Das ist auch eine Frage des Anstands gegen über den Nutzern des Weges.
Selbes Spiel wie mit der Schneeschipperei.... Ne, ich räume erst meinen Gehsteig wenn ich eine Aufforderung erhalte.
Answer
from
1 year ago
Also wenn die Tiefbaufirma einen Blankoschein gehabt hätte, hätten die mir das sicherlich mitgeteilt,
muss sie nicht, oder sie lassen dich dann echt auflaufen mit dem Anwalt und über Gericht.
Dann kann es je nach richterlicher Entscheidung auch ganz schön nach hinten los gehen. (was meine persönliche Hoffnung ist, damit man endlich mal als Eigentümer nachdenkt und rechtzeitig handelt).
Unlogged in user
Answer
from
1 year ago
@ all
könnt ihr nicht einmal mit der Diskussion hier aufhören?
Der OP ist lernresistent, lasst ihn doch klagen!
Gerhard
0
Unlogged in user
Ask
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