Im Rahmen des Galsfaserausbaus wurde meine Hecke zugunsten der besseren Teerbarkeit des ausgehobenen Grabens gestutzt

1 year ago

Bei mir wird gerade der Glasfaserausbau vorangetrieben. Nachdem ein Graben gegraben wurde und die Kabel verlegt wurde, wurde nun wieder zugeteert. Anscheinend stand dafür meine Thujahecke zu weit auf den Gehweg heraus und die Bauarbeiter nahmen kurzerhand die Heckenschere zur Hand und verschandelten meine Hecke. Darauf angesprochen meinten Sie, dass das verboten sei, dass die Hecke soweit auf den Gehweg ragt und warum ich mich überhaupt aufregen würde, es würde ja wieder nachwachsen. An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? Ansonsten musste ich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben.

Danke schon mal für die Tipps.

Grüsse aus München

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    • 1 year ago

      @nfs77  Moins. Hast du selber auch einen Glasfaseranschluss bestellt? Wenn ja probiere es mal hier : 0800 2266100 Glasfaserausbau

       

      Dort müssten dann eine Beschwerde an den Supplier via Nimbusticket aufgenommen werden. 

       

      Und hey, so ganz unrecht haben die Jungs ja nun nicht was den Bewuchs auf den öffentlichen Gehweg anbelangt. 

       

      0

    • 1 year ago

      nfs77

      es würde ja wieder nachwachsen

      es würde ja wieder nachwachsen
      nfs77
      es würde ja wieder nachwachsen

      Bei Thuja eher unwahrscheinlich, braun bleibt braun 🙁

      Ist die Firma noch greifbar? Dann mit denen besprechen, mit Zeugen.

      Wenn nicht, sofort anzeigen.

       

       

      *PazVizsla*

      ganz unrecht haben die Jungs ja nun nicht was den Bewuchs auf den öffentlichen Gehweg anbelang

      ganz unrecht haben die Jungs ja nun nicht was den Bewuchs auf den öffentlichen Gehweg anbelang
      *PazVizsla*
      ganz unrecht haben die Jungs ja nun nicht was den Bewuchs auf den öffentlichen Gehweg anbelang

      Dann muss das Ordnungsamt einschreiten.

      1

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      1 year ago

      Espresso doppio

      Bei Thuja eher unwahrscheinlich, braun bleibt braun

      Bei Thuja eher unwahrscheinlich, braun bleibt braun
      Espresso doppio
      Bei Thuja eher unwahrscheinlich, braun bleibt braun

      Nein. Ich habe selbst ca 40 Meter mit Thuja bepflanzt und schneide die nr alle zig Jahre zurück bis aufs Holz. Die wachsen schnell wieder nach, treiben neue, grüne Zweige aus, ein Jahr später sieht man nichts mehr von dem radikalen Rückschnitt

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    • 1 year ago

      nfs77

      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden?

      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden?
      nfs77
      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden?

      Welcher Schaden?

      Sei froh, dass noch keiner Strafanzeige gegen Dich gestellt hat wenn Deine Hecke über die Grundstücksgrenze den Gehweg überwachsen hat.

      Auch hätte die Ordnungsbehörde Dich auffordern können die Hecke zu schneiden, kommst Du dieser Aufforderung nicht nach, hätte die Behörde das Zurückschneiden veranlassen können, die Rechnung hättest Du begleichen müssen. Dazu noch eine Strafe mit X Tagessätzen.

       

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      1 year ago

      holzher24

      nfs77 An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? nfs77 An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? Welcher Schaden? Sei froh, dass noch keiner Strafanzeige gegen Dich gestellt hat wenn Deine Hecke über die Grundstücksgrenze den Gehweg überwachsen hat. Auch hätte die Ordnungsbehörde Dich auffordern können die Hecke zu schneiden, kommst Du dieser Aufforderung nicht nach, hätte die Behörde das Zurückschneiden veranlassen können, die Rechnung hättest Du begleichen müssen. Dazu noch eine Strafe mit X Tagessätzen.

      nfs77

      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden?

      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden?
      nfs77
      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden?

      Welcher Schaden?

      Sei froh, dass noch keiner Strafanzeige gegen Dich gestellt hat wenn Deine Hecke über die Grundstücksgrenze den Gehweg überwachsen hat.

      Auch hätte die Ordnungsbehörde Dich auffordern können die Hecke zu schneiden, kommst Du dieser Aufforderung nicht nach, hätte die Behörde das Zurückschneiden veranlassen können, die Rechnung hättest Du begleichen müssen. Dazu noch eine Strafe mit X Tagessätzen.

       

      holzher24
      nfs77

      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden?

      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden?
      nfs77
      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden?

      Welcher Schaden?

      Sei froh, dass noch keiner Strafanzeige gegen Dich gestellt hat wenn Deine Hecke über die Grundstücksgrenze den Gehweg überwachsen hat.

      Auch hätte die Ordnungsbehörde Dich auffordern können die Hecke zu schneiden, kommst Du dieser Aufforderung nicht nach, hätte die Behörde das Zurückschneiden veranlassen können, die Rechnung hättest Du begleichen müssen. Dazu noch eine Strafe mit X Tagessätzen.

       


      Steht ja ordentlich über wenn ich mir die eingewachsene Laterne anschaue. 

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      1 year ago

      holzher24

      Sei froh, dass noch keiner Strafanzeige gegen Dich gestellt hat wenn Deine Hecke über die Grundstücksgrenze den Gehweg überwachsen hat.

       Sei froh, dass noch keiner Strafanzeige gegen Dich gestellt hat wenn Deine Hecke über die Grundstücksgrenze den Gehweg überwachsen hat.
      holzher24
       Sei froh, dass noch keiner Strafanzeige gegen Dich gestellt hat wenn Deine Hecke über die Grundstücksgrenze den Gehweg überwachsen hat.


      Strafanzeige? Welche Straftat soll denn vorliegen? Der nicht zeitig erfolgte Rückschnitt der Bäume ist wohl allenfalls als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Grundsätzlich ist der Eigentümer für den Wuchs seiner Gewächse verantwortlich, muss also selbst zurückschneiden. Allerdings darf der Eigentümer eines Nachbargrundstücks Überhang durchaus entfernen, wenn eine Beeinträchtigung vorliegt.
      Nur dürften die mit dem Bau der Leitung befassten Arbeiter kaum als Eigentümer der überwucherten Fläche gelten. Insofern hatten sie nicht das Recht eigenmächtig die Bäume zu stutzen und haben sich unberechtigt am Eigentum des Besitzers der Bäume vergriffen. Die Gemeinde hätte dagegen den Besitzer auffordern können die Bäume zeitnah zurück zu schneiden und, wenn das nicht erfolgt wäre, zur Selbsthilfe greifen können. Vermutlich wäre sie  bei der Länge der Strecke auch berechtigt Kostenersatz zu verlangen.

      Answer

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      1 year ago

      Hallo @nfs77,

       

      danke, dass du dir die Zeit für unser Gespräch genommen hast, obwohl du unterwegs warst. 

       

      Du stehst ja bereits mit dem "Verursacher" in guten Kontakt, was mich sehr freut und auf eine gute Lösungsfindung hindeutet. 

      Daher gibt es für mich, an dieser Stelle nichts zu tun. Wenn du möchtest, kannst du uns gerne hier auf dem Laufenden halten. 

       

      Beste Grüße zum Wochenende,

      Sarah S. 

       

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    • 1 year ago

      Sei froh, wenn man dir das Schneiden der Hecke nicht gesondert in Rechnung stellt.

      Die ist ja eindeutig in den öffentlichen Strassenraum gewachsen.

      Das wird halt nur solange geduldet, solange es für die Arbeiten an einem öffentlichen Weg kein Hindernis darstellt.

       

      0

    • 1 year ago

      Grüße @nfs77 

      Hier mal was zum lesen für dich:

      https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/hecke-ragt-ueber-grundstuecksgrenze-wann-muss-eigentuemer-den-beschnitt-bezahlen-3956/ 

       

      Und nun begründe bitte nochmal deinen Schadensersatzanspruch.

       

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      Answer

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      1 year ago

      →Mataimaki←

      Grüße @nfs77 Hier mal was zum lesen für dich: https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/hecke-ragt-ueber-grundstuecksgrenze-wann-muss-eigentuemer-den-beschnitt-bezahlen-3956/ Und nun begründe bitte nochmal deinen Schadensersatzanspruch.

      Grüße @nfs77 

      Hier mal was zum lesen für dich:

      https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/hecke-ragt-ueber-grundstuecksgrenze-wann-muss-eigentuemer-den-beschnitt-bezahlen-3956/ 

       

      Und nun begründe bitte nochmal deinen Schadensersatzanspruch.

       

      →Mataimaki←

      Grüße @nfs77 

      Hier mal was zum lesen für dich:

      https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/hecke-ragt-ueber-grundstuecksgrenze-wann-muss-eigentuemer-den-beschnitt-bezahlen-3956/ 

       

      Und nun begründe bitte nochmal deinen Schadensersatzanspruch.

       


      Nicht nur das, ich würde hie mal ganz schnell die Füße still halten, denn der Abstand dürfte schon bei der Bepflanzung zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten worden sein. Dazu kommt noch, wenn das Wurzelwerk erst mal die Leitungen zu / von den Laternen beschädigt, so kann es im Extremfall zu einem Brand kommen. Für die Störungsbeseitigung muss er aber in jedem Fall tief in die Tasche greifen.

      Answer

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      1 year ago

      holzher24

      , denn der Abstand dürfte schon bei der Bepflanzung zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten worden sein.

      , denn der Abstand dürfte schon bei der Bepflanzung zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten worden sein.
      holzher24
      , denn der Abstand dürfte schon bei der Bepflanzung zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten worden sein.

      Rate mal was bei mir in der Gegend dann passiert?

      • Aufforderung den Abstand einzuhalten
      • Wenn nicht wird es entfernt auf Rechnung des Grundstückeigentümers. 

      Und beim entfernen meine ich nicht nur einen "Schönschnitt", sondern die gesamten Pflanzen, wenn die 50cm nicht eingehalten wurden und die 10 cm zum Gehweg nicht machbar sind.

      Passierte hier bereits mehrfach.

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    • 1 year ago

      Dass die Hecke auf den Gehweg ragt ist das eine, dass die Firma selbst Hand anlegt das andere. Und da es anscheinend keine behördliche Anordnung gab hat die Firma rechtswidrig gehandelt und das könnte im Extremfall tatsächlich als Sachbeschädigung ausgelegt werden.

       

       Aber worauf willst Du jetzt hinaus? Was soll getan werden?

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      1 year ago

      andiling

      das könnte im Extremfall tatsächlich als Sachbeschädigung ausgelegt werden.

      das könnte im Extremfall tatsächlich als Sachbeschädigung ausgelegt werden.
      andiling
      das könnte im Extremfall tatsächlich als Sachbeschädigung ausgelegt werden.

      Welche Sachbeschädigung? Ich sehe hier nur eine temporäre, optische Veränderung.

      Wie gesagt, ich würde die Füße still halten, wobei es duchaus möglich ist, dass die Firma das bereits gemeldet hat. Im günsigsten Fall gibt es Ermittlungsverfahren welches dann jedoch eingestellt wird, evtl. mit Auflagen.

      Answer

      from

      1 year ago

      holzher24

      Welche Sachbeschädigung?

      Welche Sachbeschädigung?
      holzher24
      Welche Sachbeschädigung?

      Es wurde fremdes Eigentum verändert, egal ob vorübergehend oder nicht (wie erwähnt Auslegung im Extremfall).

       

      holzher24

      Im günsigsten Fall gibt es Ermittlungsverfahren

      Im günsigsten Fall gibt es Ermittlungsverfahren
      holzher24
      Im günsigsten Fall gibt es Ermittlungsverfahren

      Wir reden hier von einer Ordnungswidrigkeit und von keiner Straftat.

       

      Selbstjustiz ist nicht bei uns, Punkt.

       

      Die Firma hätte das bei der Gemeinde/Stadt  anzeigen müssen, die hätte dann handeln dürfen.

       

       

      Answer

      from

      1 year ago

      andiling

      Wir reden hier von einer Ordnungswidrigkeit und von keiner Straftat.

      Wir reden hier von einer Ordnungswidrigkeit und von keiner Straftat.
      andiling
      Wir reden hier von einer Ordnungswidrigkeit und von keiner Straftat.

      Du scheinst die Bedeutung von einem Ermittlungsverfahren zu verwechselsn mit einer Strafverfolgung und einem Strafverfahren.

      Auch eine Ordnungswidrigkeit kann in ein Ermittlungsverfahren übergehen.  Ich habs oft genug durch bei einigen Häusern die ich umgebaut habe und die neidische Nachbarschaft, besonders die mit erhobener Nase  die sich nur eine Eigentumswohnung leisten können weil es für ein Anwesen nicht reicht, haben Baumaßnahmen angezeigt. Ich war mit den Polizisten schon per Du. Ich habe hier Ordner voll bei denen mir die Staatsanwaltschaft immer geschrieben hat, dass Ermittlungsverfahren eingestellt wurden obwohl es nur Ordnungswidrigkeiten, wenn überhaupt, waren. 

       

      Aber egal, günstigen Wohnraum schaffen ist nicht erwünscht, schon gar nicht von den arroganten Besitzern von Eigentumswohnungen, deren Wohnung der Bank gehört. 

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 1 year ago

      @nfs77 

       

      Hallo,

       

      wenn du die Hecke regelmäßig so geschnitten hättest wie es jetzt erfolgt ist wäre es nicht zur extremen Verkahlung gekommen.

      Außerdem hast du den Mindestpflanzabstand nicht eingehalten.

       

      Also Füße ruhig halten.

       

      Gerhard

      0

    • 1 year ago

      nfs77

      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? Ansonsten musste ich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben.

      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? Ansonsten musste ich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben.
      nfs77
      An wen kann ich mich wenden um diesen Schaden zu melden? Ansonsten musste ich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben.

      Not your ernst!?

       

      Grüßle

      0

    • 1 year ago

      Vielen Dank für eure vielfältigen Feedbacks. Dass die Hecke über das Grundstück ragt steht außer Frage. Ob, wann und wenn wie die Hecke zurückgeschnitten werden muß, obliegt aber nicht einer Tiefbaufirma, sondern der Kommune, wenn sie in den öffentlichen Raum ragt. Da aber der Schaden schon angerichtet ist und man nichts mehr rückgängig machen kann ist es schwierig.

      Obskurerweise sind die Jungs dieser Tiefbaufirma auch an anderen Grundstücken mit der Heckenschere dran gewesen, obwohl nur ein paar Blätter aus dem Zaun lugten.

      Anyhow! Danke an alle!

       

       

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      1 year ago

      nfs77

      so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat.

      so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat.
      nfs77
      so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat.

      Wo habe ich Dir etwas unterstellt?

      Ich hab erklärt, wie die Verkehrssicherungspflicht geregelt ist, es liegt in Deiner Verantwortung als Grundstückseigentümer.

       

       

      nfs77

      und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann.

      und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann.
      nfs77
      und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann.

      Nein, die Verkehrssicherungspflicht gilt immer und zu jeder Zeit, braucht es keinen Hinweis. Es ist deine Pflicht.

       

      nfs77

      Ist ja keine Gefahr in Verzug!

      Ist ja keine Gefahr in Verzug!
      nfs77
      Ist ja keine Gefahr in Verzug!

      Natürlich ist es dass, wenn Benutzer des Gehwegs auf die Straße ausweichen müssen.

      Dir fehlt da offenbar jedes Unrechtsbewusstsein.

      Das ist auch eine Frage des Anstands gegen über den Nutzern des Weges.

       

      Answer

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      1 year ago

      falk2010

      nfs77 so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat. so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat. nfs77 so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat. Wo habe ich Dir etwas unterstellt? Ich hab erklärt, wie die Verkehrssicherungspflicht geregelt ist, es liegt in Deiner Verantwortung als Grundstückseigentümer. nfs77 und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann. und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann. nfs77 und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann. Nein, die Verkehrssicherungspflicht gilt immer und zu jeder Zeit, braucht es keinen Hinweis. Es ist deine Pflicht. nfs77 Ist ja keine Gefahr in Verzug! Ist ja keine Gefahr in Verzug! nfs77 Ist ja keine Gefahr in Verzug! Natürlich ist es dass, wenn Benutzer des Gehwegs auf die Straße ausweichen müssen. Dir fehlt da offenbar jedes Unrechtsbewusstsein. Das ist auch eine Frage des Anstands gegen über den Nutzern des Weges.

      nfs77

      so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat.

      so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat.
      nfs77
      so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat.

      Wo habe ich Dir etwas unterstellt?

      Ich hab erklärt, wie die Verkehrssicherungspflicht geregelt ist, es liegt in Deiner Verantwortung als Grundstückseigentümer.

       

       

      nfs77

      und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann.

      und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann.
      nfs77
      und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann.

      Nein, die Verkehrssicherungspflicht gilt immer und zu jeder Zeit, braucht es keinen Hinweis. Es ist deine Pflicht.

       

      nfs77

      Ist ja keine Gefahr in Verzug!

      Ist ja keine Gefahr in Verzug!
      nfs77
      Ist ja keine Gefahr in Verzug!

      Natürlich ist es dass, wenn Benutzer des Gehwegs auf die Straße ausweichen müssen.

      Dir fehlt da offenbar jedes Unrechtsbewusstsein.

      Das ist auch eine Frage des Anstands gegen über den Nutzern des Weges.

       

      falk2010
      nfs77

      so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat.

      so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat.
      nfs77
      so nach dem Motto wie mir @falk2010 unterstellt hat.

      Wo habe ich Dir etwas unterstellt?

      Ich hab erklärt, wie die Verkehrssicherungspflicht geregelt ist, es liegt in Deiner Verantwortung als Grundstückseigentümer.

       

       

      nfs77

      und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann.

      und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann.
      nfs77
      und ich eine Notifikationsfrist damit ich das selbst machen kann.

      Nein, die Verkehrssicherungspflicht gilt immer und zu jeder Zeit, braucht es keinen Hinweis. Es ist deine Pflicht.

       

      nfs77

      Ist ja keine Gefahr in Verzug!

      Ist ja keine Gefahr in Verzug!
      nfs77
      Ist ja keine Gefahr in Verzug!

      Natürlich ist es dass, wenn Benutzer des Gehwegs auf die Straße ausweichen müssen.

      Dir fehlt da offenbar jedes Unrechtsbewusstsein.

      Das ist auch eine Frage des Anstands gegen über den Nutzern des Weges.

       


      Selbes Spiel wie mit der Schneeschipperei.... Ne, ich räume erst meinen Gehsteig wenn ich eine Aufforderung erhalte. 

       

      Answer

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      1 year ago

      nfs77

      Also wenn die Tiefbaufirma einen Blankoschein gehabt hätte, hätten die mir das sicherlich mitgeteilt,

      Also wenn die Tiefbaufirma einen Blankoschein gehabt hätte, hätten die mir das sicherlich mitgeteilt,
      nfs77
      Also wenn die Tiefbaufirma einen Blankoschein gehabt hätte, hätten die mir das sicherlich mitgeteilt,

      muss sie nicht, oder sie lassen dich dann echt auflaufen mit dem Anwalt und über Gericht.

      Dann kann es je nach richterlicher Entscheidung auch ganz schön nach hinten los gehen. (was meine persönliche Hoffnung ist, damit man endlich mal als Eigentümer nachdenkt und rechtzeitig handelt).

      Unlogged in user

      Answer

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    • 1 year ago

      @ all

       

      könnt ihr nicht einmal mit der Diskussion hier aufhören?

       

      Der OP ist lernresistent, lasst ihn doch klagen!

       

      Gerhard

      0

    Unlogged in user

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