Inkasso nach 29 Jahren
vor 3 Stunden
Hallo Community,
ich habe für einen angeblichen Vorfall mit der Telekom von vor über 29 Jahren ein Schreiben von EOS Inkasso erhalten in dem von mir ein Betrag X gefordert wird. Angeblich soll die Telekom die Forderung an EOS abgetreten haben.
Wie kann ich von der Telekom erfahren, ob dies wirklich der Fall ist? Vor 29 Jahren hatte ich noch gar keinen eigenen Telefonanschluss. Man liest ja schon ab und zu wie "seriös" Inkassounternehmen sind.
Gruß
Hinweis:
Dieser Beitrag wurde von HARTMUTIX am 15.04.2026 19:08 eskaliert.
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vor 3 Stunden
Verjährung nach 3 Jahren oder so..
Evtl falscher Adressat ?
@Petrus73
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von
vor 3 Stunden
Verjährung nach 3 Jahren oder so..
Verjährung nach 3 Jahren oder so..
Evtl falscher Adressat ?
@Petrus73
Wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt, gilt der 30 Jahre.
von
vor 3 Stunden
Wahrscheinlich deshalb der Versuch der Eintreibung durch das Inkasso im 29. Jahr.
von
vor 3 Stunden
Wahrscheinlich deshalb der Versuch der Eintreibung durch das Inkasso im 29. Jahr.
War mein erster Gedanke.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Bitte profil befüllen
Hab die teamies informiert...
@Petrus73
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von
vor 3 Stunden
Was soll ich da befüllen? Meine nicht vorhandene Kundennummer von vor 29 Jahren?
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vor 3 Stunden
Was soll ich da befüllen? Meine nicht vorhandene Kundennummer von vor 29 Jahren?
einfach 1234567890 , Hauptsache es steht was drin.
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vor 3 Stunden
Die Telekom kann in dem Fall nichts mehr für dich tun.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
ich habe für einen angeblichen Vorfall mit der Telekom von vor über 29 Jahren ein Schreiben von EOS Inkasso erhalten in dem von mir ein Betrag X gefordert wird. Angeblich soll die Telekom die Forderung an EOS abgetreten haben.
Wie kann ich von der Telekom erfahren, ob dies wirklich der Fall ist?
Hallo Community,
ich habe für einen angeblichen Vorfall mit der Telekom von vor über 29 Jahren ein Schreiben von EOS Inkasso erhalten in dem von mir ein Betrag X gefordert wird. Angeblich soll die Telekom die Forderung an EOS abgetreten haben.
Wie kann ich von der Telekom erfahren, ob dies wirklich der Fall ist? Vor 29 Jahren hatte ich noch gar keinen eigenen Telefonanschluss. Man liest ja schon ab und zu wie "seriös" Inkassounternehmen sind.
Gruß
Die Telekom ist da raus, Ansprechpartner ist EOS.
Mein Tip, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast,
lass einen Fachanwalt die Kontaktaufnahme mit EOS durchführen.
0
vor 3 Stunden
@Petrus73
Wende dich an EOS und frag nach.
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vor 3 Stunden
Es existiert angeblich ein Titel, den sie mir aber nicht zeigen wollen.
Mir gehts nur darum zu wissen ob die Telekom wirklich an EOS abgetreten hat. Den Rest regelt dann der Anwalt.
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5
von
vor 3 Stunden
Mir gehts nur darum zu wissen ob die Telekom wirklich an EOS abgetreten hat. Den Rest regelt dann der Anwalt.
Es existiert angeblich ein Titel, den sie mir aber nicht zeigen wollen.
Mir gehts nur darum zu wissen ob die Telekom wirklich an EOS abgetreten hat. Den Rest regelt dann der Anwalt.
Wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt, dann ist es jetzt egal, ob die Forderung je bestand. 30 Jahre einforderbar.
Dein Anwalt wird dich da beraten.
von
vor 3 Stunden
Ok. Danke für die Info. Dann wird die Kanzlei tätig werden.
von
vor 2 Stunden
Es existiert angeblich ein Titel,
Es existiert angeblich ein Titel, den sie mir aber nicht zeigen wollen.
Mir gehts nur darum zu wissen ob die Telekom wirklich an EOS abgetreten hat. Den Rest regelt dann der Anwalt.
Sollte es den wirklich geben, dann kann EOS jederzeit und ohne vorab Info an dich beim AG einen PFÜB beantragen um dein Konto oder dein Gehalt zu Pfänden um so die offene Forderung dann einzuziehen.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Ok. Wenn die Telekom mir nicht sagen kann ob es diesen Sachverhalt wirklich gab, dann wird der Fachanwalt das klären müssen.
6
von
vor 2 Stunden
Wenn das Inkasso den Titel vorlegt, ist eh nichts mehr möglich als selbst zu zahlen oder ggf. gepfändet zu werden. Der Rechtsanwalt kann nur auf diese Vorlage einwirken.
von
vor 2 Stunden
Wenn das Inkasso den Titel vorlegt, ist eh nichts mehr möglich als selbst zu zahlen oder ggf. gepfändet zu werden. Der Rechtsanwalt kann nur auf diese Vorlage einwirken.
Und es interessiert auch niemanden mehr wie es zu dem Titel kam.
von
vor 2 Stunden
Häufigste Ursache ist das Nichtreagieren auf einen Mahnbescheid. Und die Urban Legend, dass der Gläubiger den Schuldner davor anmahnen muss.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von