Gelöst

Inkasso Trozt Zurückschicken vom Gerät

vor 6 Jahren

Guten Tag,

folgendes Problem. Ich musste ein Gerät wegen eines Defektes wieder zurück schicken, dies ist leider verspätete passiert aufgrund privater Problem. Nach einem Inkasso Brief habe mich umgehend mit der Telekom in Verbindung gesetzt und es wurde vereinbart das gerät am nächsten Werktag zurück zu schicken und das somit alles gut ist und das verfahren einstellt wird. Gesagt getan , gerät ist angekommen und mir wurde die Kündigungsbestätigung für das gerät zugesand. Nun 4 Monate später erneut ein Inkasso schreiben welches mich auffordert den kaufbetrag von 200,19€ zu zahlen da es ja verspätet ankam. Ich sehe nicht ein für ein gerät was ich nicht mehr habe einen KAUFpreis zu zahlen ohne das ich dann auch behalten kann ... es geht ja auch bekanntlich keiner einkaufen und lässt den ein kauf im Laden. Ich habe ja auch im verzugszeitraum trotzdem die Miete für 2 Geräte gezahlt also ist der verzugszeitraum nicht unbezhalt geblieben .

 

Ich hoffe mir kann jemand helfen das das Inkasso Unternehmen endlich ruhe gibt und man sich einigen kann!

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @melina.kuenneth 

      @ Es handelt sich nicht um einen Kaufpreis sondern um einen Schadenersatz

      Wenn die Telekom den Vorgang ans Inkasso abgegeben hat ist im Regelfall auch der Drops gelutscht und bei der Telekom auch abgeschlossen.

      5

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      der_Lutz

      Dann hat sich das geändert.

      Dann hat sich das geändert.

       

      der_Lutz

      Dann hat sich das geändert.

       


      Da hat sich nichts geändert.

      Schadenersatz wird gefordert, wenn ein Mietgerät gekündigt aber nicht zurückgesendet wird.

       

      Kaufpreis gilt, wie schon der Name sagt, bei gekauften Geräten.

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Käseblümchen 

      OK, das ist schlüssig.

      Dass es sich um ein Kaufgerät handelt hat sich mir nicht erschlossen.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      der_Lutz

      @Käseblümchen OK, das ist schlüssig. Dass es sich um ein Kaufgerät handelt hat sich mir nicht erschlossen.

      @Käseblümchen 

      OK, das ist schlüssig.

      Dass es sich um ein Kaufgerät handelt hat sich mir nicht erschlossen.

      der_Lutz

      @Käseblümchen 

      OK, das ist schlüssig.

      Dass es sich um ein Kaufgerät handelt hat sich mir nicht erschlossen.


      Von daher würde mich auch der Scan des Schreibens interessieren @melina.kuenneth 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @melina.kuenneth,

      danke für deinen Beitrag hier und herzlich willkommen in der Community.

      Es tut mir leid, wenn dir Unannehmlichkeiten entstanden sind, allerdings sind mir hier die Hände gebunden, da es sich um einen Schadenersatz handelt.
      Auch wenn das Gerät zurückgesendet wurde, ist die Summe des Schadenersatzes fällig.

      Weiter kommt dazu, dass der Vorgang bei einem Inkasso-Unternehmen vorliegt, daher bitte ich dich bei Rückfragen, an dieses zu wenden. Sollte es im Vorfeld
      zu einem Missverständnis gekommen zu sein, bitte ich dich um Entschuldigung.

      Ich habe gerade auch versucht, dich zu erreichen. Wenn du magst, schreib mir, wann es dir wieder passt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Manuel D.

      1

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Ich habs´s befürchtet...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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