Gelöst

Kündigung Haushaltszusammenführung

vor 6 Jahren

Guten Tag, 

 

da ich zu meinem Partner ziehe, also in eine Wohnung mit bestehendem Telekomvertrag mit Mindestvertragslaufzeit, wollte ich von der Möglichkeit gebrauch machen, meinen Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Werktagen zu kündigen. Da ich noch keinen Mietvertrag habe und auch noch keine Meldebestätigung vom neuen Wohnort (ziehe ja erst noch dorthin), meine Nachmieter aber gerne zum 01.09.2019 den Anschluss frei hätten, wollte ich telefonisch erfragen, ob die Kündigung vorgemerkt werden kann und ich die Bestätigung nachreichen könnte. Eben habe ich mit einer Serviceberaterin telefoniert, die erklärte mir, ich habe eine Kündigungsfrist aufgrund des Sonderkündigungsrechts von drei Monaten. Das ist irritierend, weil, wie man im Anhang sieht, steht da sechs Werktage?!? Ich habe ihr den Text auch vorgelesen, was sie eher wenig beeindruckte.

Kann mir dazu jemand eine schlüssige Erklärung geben? Und vielleicht auch eine Antwort mit dem „Vormerken“? 

Vielen Dank schonmal

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    @Katha-flaum 

     

    Nach Umzug:

     https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung

     

    Dann wird dein Vertrag mit 6 Arbeitstagen frist beendet.

     

    Wichtig: Meldebescheinigung nicht vergessen

     

     

    Dann, wenn gewünscht

     https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-uebernahme-von-rufnummern

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    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Danke für die rasche Antwort. Mit der „Strafzahlung“ kann ich im Zweifelsfall leben 🤷🏻‍♀️ 

    Schade, das die Kollegen am Servicetelefon diesbezüglich scheinbar nicht nachgeschult/ informiert werden. Ich habe ohne weiteres die Möglichkeit mir Informationen übers Netz zu beschaffen und somit eine schnelle Lösung bekommen. Andere, z.B. ältere Menschen müssten sich einfach auf die Aussage verlassen und zahlen dann entsprechend mehr und länger, als sie müssten. Kulanz hin oder her, die Telekom verdient sich ein heiden Geld an genau solchem Unwissen! 🙄 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    muc80337_2

    Katha-flaum Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. Katha-flaum Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. Ich würde einfach unter Nutzung der Sonderregelung heute zum Tag des Auszugs kündigen. Den Wisch kannst Du ja nachreichen.

    Katha-flaum

    Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen.

    Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. 
    Katha-flaum
    Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. 

    Ich würde einfach unter Nutzung der Sonderregelung heute zum Tag des Auszugs kündigen. Den Wisch kannst Du ja nachreichen.

    muc80337_2
    Katha-flaum

    Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen.

    Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. 
    Katha-flaum
    Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. 

    Ich würde einfach unter Nutzung der Sonderregelung heute zum Tag des Auszugs kündigen. Den Wisch kannst Du ja nachreichen.


    Geht nimmer, seit von 3 Monaten aud 6 Tage Frist bei Zusammenzug geändert wurde.

     

    @Katha-flaum Den Router kündigst du separat, ggf. fällt hier eine Strafzahlung wegen vorgezogener Kündigung von Max 60 Euro an.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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