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Gelöst
Kann ich einsehen welcher Mitarbeiter meinen Vertrag mit mir abgeschlossen hat?
vor 4 Jahren
als ich vor einem Jahr meinen Vertrag (an der Haustür mit einem Mitarbeiter der Direktvermarktung der Telekom) abgeschlossen habe wurde mir ein gutes Angebot gemacht und da ich sowieso den Anbieter wechseln wollte kam mir das sehr gelegen. Ich wollte den günstigsten Tarif wählen, weil ich mir als Studentin viel mehr nicht leisten kann.. Als er mir aber sagte ich könne im ersten Jahr für den selben Preis 100.000 Mbit/s bekommen und dass ich dann nach dem ersten Jahr zu einer günstigeren Variante wechseln kann habe ich mich für den MagentaZuhauseL Tarif entschieden. Ich habe mehrmals nachgefragt ob das wirklich so ist. Er und sein Kollege haben das jedes Mal bejaht. Ich hätte niemals so einen teuren Tarif gewählt, wenn er mir diese Möglichkeit nicht aufgezeigt hätte. Nun ist das erste (günstige) Jahr vorbei und ich wollte den Tarif wechseln und mir wurde gesagt, dass das nicht möglich ist und ich erst nach einem weiteren Jahr wechseln kann. Jetzt stehe ich mit einer monatlichen Rechnung von 45 Euro da und das finde eine absolute Frechheit, weshalb ich mich gerne über den Mitarbeiter beschweren würde. Ich weiß, ich sollte mir alles immer schriftlich geben lassen, aber er war so nett und ich hab nicht damit gerechnet so angelogen zu werden. Leider weiß ich den genauen Namen nicht mehr, gibt es eine Möglichkeit den Namen herauszufinden?
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Akzeptierte Lösung
buenni
Community Guide
akzeptiert von
dilara_
vor 4 Jahren
Wasist denn Dein Wunschtarif? normalerweise kannst Du im Rahmen der Aktion wechseln, wenn die Bedingungen erfüllt sind
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46906.pdf
Tarifgruppe für Wechselrecht
Bei einem Tarif, der in der Tabelle einer Tarifgruppe zugeordnet ist, kann der Kunde den bestehenden Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, frühestens jedoch zum Ablauf einer Vertragslaufzeit von sechs Monaten, vorzeitig beenden, sofern er gleichzeitig einen neuen Vertrag über einen Tarif mit einer niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb derselben Tarifgruppe mit einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abschließt. Das Wechselrecht gilt nur, wenn
- der neue Tarif mit der niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit am Standort des Kunden technisch verfügbar ist und
- in den letzten drei Monaten vor Vertragsschluss des bestehenden Tarifes kein Anschluss mit Internet-Zugang der Telekom für den Kunden geschaltet war (Anschluss-Verträge der Marke congstar werden hier nicht berücksichtigt.
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der_Lutz
Antwort
von
buenni
vor 4 Jahren
@dilara_
aber nicht wundern, mit dem Wechsel starte die Vertragslaufzeit neu.
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