Gelöst

Kauf eines Telekom Routers im Internet - was passiert, wenn es ein Miet Router ist ?

vor 4 Jahren

Es werden im Internet auf Handelsplattformen diverse Telekom Router angeboten.

 

Angenommen, ich kaufe nach bestem Wissen und Gewissen einen Telekom Router über ebay Kleinanzeigen.

Der Verkäufer hat keinen Kaufnachweis, aber eine glaubhafte Geschichte erzählt.

 

Mich würde interessieren, was eigentlich passiert, wenn ich das Gerät in Betrieb nehme und der Verkäufer mir leider doch ein Mietgerät der Telekom verkauft hat ?

 

Ich frage das, bevor ich etwas kaufe. Ich kann mich ja letztlich kaum davor schützen, dass betrogen wird.

Andererseits gibt es bei ehrlichem Verkauf/Kauf ja keinen Grund, durchaus mit einem Gebrauchtgerät erheblich Geld zu sparen.

 

 

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    vor 4 Jahren

    Das kann dir egal sein.

    Der Verkäufer muss das Mietgerät halt zurück geben, wenn er dafür nicht mehr zahlen möchte.
    Kann er das nicht, berechnet dir Telekom ihm Schadensersatz.
    Er schneidet sich damit ins eigene Fleisch.

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    vor 4 Jahren

    Ich hab einen gekauften Speedport hybrid mit externen Antennen. Hatte testweise einen pro. Dem fehlen die Anschlüsse für die externen Antennen. Die Technik an sich mit der Kombination von Frequenzbereichen ist klasse.

    Aber hier an meinem Standort ohne externe Antennen nutzlos. Das kann man unkompliziert ändern, aber nicht mit einem Mietgerät. Interne Antennen raus und SMA Anschlüsse rein. Jedoch der Kaufpreis für den pro ist nicht angemessen und Markt gerecht. Und die Hardware ist in 2 Jahren bei revision 5 angekommen. Ein fast 400 Euro teures Gerät reift beim Kunden. 

     

    Schaut euch mal an, wo ein Bestandskunde preislich landet, wenn er bei xl plus hybrid option einen pro plus mietet, Sicherheitspaket dazu, magenta app.... 

     

    Ach ja, wenn magenta xl mit 175 MBit denn mit der hybrid options buchbar wäre. 

    Ist sie nicht. 

     

    Bleibt also nur der alte hybrid L Vertrag und Optimierung der Technik. 

     

    Und da ist es mir halt wichtig, zu wissen, was passiert, wenn mir für 160 bis 230 Euro doch ein Mietgerät angedreht wurde. Soviel wird derzeit dafür aufgerufen.. 

     

     

     

     

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • Akzeptierte Lösung

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    vor 4 Jahren

    Ich glaube man muß da zwischen Unterschlagung und Diebstahl unterscheiden.

    Tatsächlich ist ein weiterverkaufter  Router ja nich geststohlen, sondern unterschlagen worden, denn er war ja im rechtmäßigen Besitz (nicht Eigentum) des Telekom-Kunden.

    Und das verändert die Rechtslage, wie aus einem BGH-Urteil zu einem Kfz festgestellt wurde.

    Das nach einer Probefahrt weiterverkaufte Auto wurde Eigentum des gutgläubigen Käufers!

    https://www.adac.de/news/bgh-urteil-gestohlenes-auto-probefahrt/

    Ich denke dass beim Weiterverkauf einer geliehen Ware, die Sache gleich aussieht, denn auch da ist der Kunde im rechtmäßigen Besitz der Ware.

    Daher muß @bylderup nicht befürchten, den Router an die Telekom zurück geben zu müssen.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von