kein DSL wegen „Leitungsmangel“
vor 4 Monaten
Hallo, da wir am 01.11 umziehen und einen neuen DSL Anschluss benötigen haben wir versucht diesen bei der Telekom zu buchen, leider ohne Erfolg, wir wurden abgelehnt mit dem Grund Leitungsmangel, kann man da irgendetwas tun? MagentaZuhause Hybrid wird ebenfalls abgelehnt
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Marcel2605
vor 4 Monaten
Hallo @John24
kann man da irgendetwas tun?
Leider nicht...
Da hilft ggf nur Mobilfunklösung, oder Internet über Starlink...
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von
Marcel2605
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor 4 Monaten
Grüße @John24
Zusätzlich zu @Marcel2605 , wenn KabelTV-Coax vorhanden ist, da mal schauen ob es da auch Internert gibt.
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Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
teezeh
vor 4 Monaten
abgelehnt mit dem Grund Leitungsmangel, kann man da irgendetwas tun?
Für horrendes Geld eine Leitung legen lassen oder warten.
MagentaZuhause Hybrid wird ebenfalls abgelehnt
Dann ist offenbar vor Ort kein einziger DSL-Port frei. Ihr könnt maximal hoffen, dass ein Nachbar kündigt und einen freimacht. Ausgebaut wird künftig einfach primär Glasfaser.
Neben Mobilfunk und Sat könnte auch Kabel eine mögliche Option für Internetversorgung sein – falls vorhanden natürlich nur.
Viele Grüße
Thomas
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Umut C.
Telekom hilft Team
Antwort
von
teezeh
vor 4 Monaten
Hallo @John24,
das ist jetzt natürlich nicht das, was man hören möchte, aber leider können wir da nicht viel machen... tut mir leid.
Lieben Gruß
Umut
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von
teezeh
Carsten_MK2
vor 4 Monaten
Leitungsmangel
Abhilfe?
Entweder einen Tarif über Fernsehkabel-Internet buchen,
oder über Satellit (Starlink - aber dieser Firma würde ich keinen Cent überweisen!),
oder über Mobilfunk (teuer),
oder man tut sich mit einem Nachbarn zusammen und benutzt seinen Anschluss gemeinsam.
Sowas geht aber nicht mit billigen FritzBoxen, sondern da benötigt man gute Hardware, die verschiedene Netze gleichberechtigt nebeneinander aufbauen kann und für eine saubere Trennung und gerechte Bandbreitenaufteilung sorgt. Rechtliche Probleme sind denkbar, aber lösbar. An die werten Mitleser: Es gibt keine Mitstörerhaftung mehr! Man muss nur die sekundäre Darlegungslast beachten (und dann bringt einem die gemeinschaftliche Nutzung sogar rechtliche Vorteile.) Ebenso ist die Mitbenutzung durch Dritte stets erlaubt (nicht aber die alleine Überlassung an Dritte).
Alles lösbar - wenn der Nachbar mitmacht.
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Carsten_MK2
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John24