Solved
Kein freier Port für DSL 50.000
8 years ago
Hallo Telekom-Community,
ich bin eigentlich 1&1 Kunde. Aber da 1&1 die Leitungen der Telekom benutzt denke ich das meine Frage hier richtig ist.
Wie im Titel beschrieben habe ich den Tarif mit DSL 50.000, aber seit Beginn des Tarifwechsels habe ich "nur" die Hälfte der Leistung, sprich 25.000k down und 5k up(Leitungskapazität laut Fritzbox weit über diesem Wert)! Das zieht sich jetzt ins vierte Jahr.
1&1 begründet das mit der Aussage das für meinen Anschluss kein freier Port übrig wäre und ich somit nur die halbe Leistung habe.
Daher würde ich gerne mal hier nachfragen ob mir das ein Telekom-Techniker(falls anwesend) bestätigen kann. Dazu möchte ich fragen ob denn die Möglichkeit besteht den nötigen Port freischalten zu lassen und an wen ich mich da wenden muss!
Ich hoffe mir kann jemand helfen
MfG Lömmels
1999
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1 year ago
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6 years ago
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Hubert Eder
accepted by
prophaganda
8 years ago
es gibt keine extra VDSL 50 Ports. Jeder Port mit VDSL 25 kann auch 50 Mbit/s. Wenn nur VDSL 25 geschaltet wird, dann liegt das daran, dass die Planungsdämpfung für VDSL 50 zu hoch ist. Entweder ist die Leitung zu lang oder in der Nachbarschaft gibt's bereits zu viele VDSL Anschlüsse, so dass die Trennungsbedingungen verletzt sind.
Viele Grüße
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Lömmels
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Hubert Eder
8 years ago
Ich habe doch schon geschrieben das 1&1 mich mit der Aussage "kein freier Port" abfertigt und nicht weiter darauf eingeht.
Und außerdem wollte ich erfahren was die Tabelle aussagt da ich nicht wirklich Ahnung von den Werten habe die da stehen.
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Stefan
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Hubert Eder
8 years ago
Die Tabelle sagt nichts anderes, als die Fritzbox vermutet das bis 50000 möglich ist.
eine exakte Aussage ist dies aber nicht, da die Box nichts über die Trennungsbedingungen weiss.
verbindlich ist die Aussage also in keiner Weise.
Wenn 1&1 dir dies schreibst, dann hast du schlicht Pech gehabt, also kannst
du versuchen zu wechseln und dann erfährst du was da möglich ist
Die Telekom wird dir zu der Aussage von 1&1 keine weiteren Informationen geben. Darf sie nämlich aufgrund von Vorgaben der Bundesnetzagentur gar nicht.
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Lömmels
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Hubert Eder
8 years ago
Gut, damit kann ich doch schon mal was anfangen!
Danke für die vielen Antworten, dieses Thema kann geschlossen werden.
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Hubert Eder