Kein Glasfaseranschluss mehr gewünscht jedoch kein Rücktritt aus Vertrag möglich.

4 months ago

Hallo zusammen,

wir lassen uns an Glasfaser anschließen. Jedoch hieß es damals schon da wir in einem Altbau ohne Leerrohre leben das man jederzeit zurücktreten könnte wenn der Aufwand zu hoch ist usw. Nachdem eine Besichtigung nur für unsere Wohnung statt fand jedoch nicht für die Schwiegereltern gingen wir davon aus das Thema sei erledigt und er dem Herren der besichtigt hat auch mitteilte er wohle diesen Aufwand in seiner Wohnung nicht. Selbst zu uns in die Wohnung geht es nur mit Aufwand und viel Eigenleistung was ich mit zwei Kindern gerne in Kauf nehme. Jedoch benötigen meine Schwiegereltern solch einen Anschluss nicht und auch die Kosten sowie der Aufwand um die Dose in die Wohnung zu bekommen sind viel zu hoch. Nun musste ich leider feststellen das sich hier niemand darum gekümmert hat seitens der Telekom das ein Anschluss und ein Glasfaservertrag bei ihm nicht gewünscht sind. Wie kommen wir nun aus der Geschichte raus bessergesagt sein Anschluss? Mir kommt es so vor als wurde hier unter Andeutung falscher Tatsachen versucht das Produkt zu verkaufen und wenn der Kunde dann merkt es ist nichts für ihn und der Technische Aufwand ist zu hoch wird er in den Vertrag geknebelt. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich und meine Frau wollen ja weiterhin den Anschluss aber eben in unserer Wohnung im selben Haus.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar da der Support sich nur auf das 14-Tägige Widerrufsrecht beruft.

Gruß Michi

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    • 4 months ago

      Verstehe ich das richtig?

      Ihr wollt eigentlich Glasfaser aber da den Schwiegereltern der Aufwand in ihrer Wohnung zu hoch ist soll das komplette Haus nicht mit Glasfaser erschlossen werden?

      Mal so ne Frage von Kunde zu Kunde:
      Was macht ihr dann wenn es irgendwann einmal soweit ist und die Telekom die Kupferleitungen abschaltet?

      Heißt nicht dass es morgen passiert aber auf lange Sicht ist das der Plan.


      Wären die Schwiegereltern dann bereit das Haus zu modernisieren?

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      4 months ago

      Hallo Jenny,

      konntest du auch die Bilder der Planung schon Sichten? Hier wurde die Wohnung nicht mit eingeplant.

      Gruß Michi 

      Answer

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      4 months ago

      Hallo @Silberreiter,

       

      danke für die Nachfrage.

      Meine Kollegin @Jenny W. hat das Anliegen noch in Bearbeitung und meldet sich am Montag.

      Bitte hab noch etwas Geduld.

       

      Lieben Gruß, Melanie 

      Answer

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      4 months ago

      Hallo @Silberreiter

       

      danke dir für deine Geduld! 😊

       

      Es freut mich riesig, dass wir eine gute Lösung für dich/euch finden konnten.

       

      Meld dich einfach, falls noch irgendwas unklar ist!

       

      Viele Grüße

      Jenny

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    • 4 months ago

      Hallo @Silberreiter,

       

      vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag. 🙃 Schön, dass deine Frau und du sich für den Ausbau entschieden habt. 

       

      Leider kann ich ohne Daten nicht viel dazu sagen. Würdest du deine Rückrufnummer hinterlegen und mir hier dann kurz ein großzügiges Zeitfenster schicken? Halte dazu dann bitte die Daten wie Kundennummer und die letzten 6 Ziffern der hinterlegten IBAN bereit.

       

      Viele Grüße

      Svenja 

       

       

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      4 months ago

      Hallo @Svenja P. 

      meine Nummer ist hinterlegt ab jetzt am besten ab 17:15 bzw. 17:30 bis open End.

      Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

      Ginge zwar vorher auch aber eben nur für ein paar Minuten da ich noch arbeiten muss.

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      4 months ago

      Hi,

      der Hausanschluss sollte sowieso gemacht werden. Das hat CobraCane ja erklärt. Diese Kosten werden in der Eigentümerversammlung aufgeteilt. - Das lässt sich nciht mehr rückgängigmachen, nachdem die Hausgemeinschaft einmal einen Hausanschluss beauftragt hat.

      Die einzelnen Tarife sollten _eigentlich_ kein Problem darstellen. Diejenigen Parteien, die keinen Tarif abschließen wollen, müssen nicht... wenn bei der Begehung der Wohnung ein Tarif 'aufgeschwatzt' wurde, kann die einzelne Partei innerhalb der Widerrufsfrist. widersprechen.

      In diesem Sinne: Der Hausanschluss wird hergestellt und muss auch (von der Eigentümergemeinschaft) bezahlt werden.


      Jede Partei, die einen Anschluss in ihrer Wohnung haben will, kann dem Plan des Technikers bei der Begehung zustimmen, und damit einen Tarif beauftragen. Das kann man aber nur innerhalb der Widerspruchsfrist kündigen! - Widerspricht man nicht... ist man an den Glasfasertarif gebunden.

      Das Anschließen der Wohnungen ist oftmals kein Problem: Man kann die Leitungswege auch Aufputz im Treppenhaus verlegen. Oder die Glasfaser an den bestehenden Kupfer-Kabel ziehen. Die Durchbrüche (HÜP-Treppenhaus, Treppenhaus-Wohnung) übernimmt dann der Techniker! Da muss man selbst nicht viel machen.

      Wenn man vereinbart, dass man es selbst ('schön verlegte') Leerrohre beisteuert, hat man natürlich selbst den Aufwand. Aber selbst dann: Wenn man es zum Anschlusstermin nicht hinbekommen hat, versucht der Techniker dennoch anzuschließen. (Höchstwahrscheinlich mit der Aufputz-Lösung und den Durchbrüchen).

      Und wenn das auch nicht funktioniert, dann hat man es 'selbst verschuldet'. (Die Telekom wird einen dann eher nicht aus dem Tarif lassen! Aber keine Sorge, für den Fall gibt es 'Übergangslösungen', die den Tarif erfüllen)

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      4 months ago

      Schnappo

      Hi,

      der Hausanschluss sollte sowieso gemacht werden. Das hat CobraCane ja erklärt. Diese Kosten werden in der Eigentümerversammlung aufgeteilt. - Das lässt sich nciht mehr rückgängigmachen, nachdem die Hausgemeinschaft einmal einen Hausanschluss beauftragt hat.

      Hi,

      der Hausanschluss sollte sowieso gemacht werden. Das hat CobraCane ja erklärt. Diese Kosten werden in der Eigentümerversammlung aufgeteilt. - Das lässt sich nciht mehr rückgängigmachen, nachdem die Hausgemeinschaft einmal einen Hausanschluss beauftragt hat.

      Die einzelnen Tarife sollten _eigentlich_ kein Problem darstellen. Diejenigen Parteien, die keinen Tarif abschließen wollen, müssen nicht... wenn bei der Begehung der Wohnung ein Tarif 'aufgeschwatzt' wurde, kann die einzelne Partei innerhalb der Widerrufsfrist. widersprechen.

      In diesem Sinne: Der Hausanschluss wird hergestellt und muss auch (von der Eigentümergemeinschaft) bezahlt werden.


      Jede Partei, die einen Anschluss in ihrer Wohnung haben will, kann dem Plan des Technikers bei der Begehung zustimmen, und damit einen Tarif beauftragen. Das kann man aber nur innerhalb der Widerspruchsfrist kündigen! - Widerspricht man nicht... ist man an den Glasfasertarif gebunden.

      Das Anschließen der Wohnungen ist oftmals kein Problem: Man kann die Leitungswege auch Aufputz im Treppenhaus verlegen. Oder die Glasfaser an den bestehenden Kupfer-Kabel ziehen. Die Durchbrüche (HÜP-Treppenhaus, Treppenhaus-Wohnung) übernimmt dann der Techniker! Da muss man selbst nicht viel machen.

      Wenn man vereinbart, dass man es selbst ('schön verlegte') Leerrohre beisteuert, hat man natürlich selbst den Aufwand. Aber selbst dann: Wenn man es zum Anschlusstermin nicht hinbekommen hat, versucht der Techniker dennoch anzuschließen. (Höchstwahrscheinlich mit der Aufputz-Lösung und den Durchbrüchen).

      Und wenn das auch nicht funktioniert, dann hat man es 'selbst verschuldet'. (Die Telekom wird einen dann eher nicht aus dem Tarif lassen! Aber keine Sorge, für den Fall gibt es 'Übergangslösungen', die den Tarif erfüllen)

      Schnappo

      Hi,

      der Hausanschluss sollte sowieso gemacht werden. Das hat CobraCane ja erklärt. Diese Kosten werden in der Eigentümerversammlung aufgeteilt. - Das lässt sich nciht mehr rückgängigmachen, nachdem die Hausgemeinschaft einmal einen Hausanschluss beauftragt hat.

      So wie sich das für mich anhört gibt es vermutlich keine "EIgentümerversammlung" im herkömmlichen Sinne da es sich nach der Beschreibung um ein Haus mit 2WE handelt (TE mit Frau in einer Wohnung und in der anderen Wohnung die Schwiegereltern).

      Das funktioniert dann alles etwas anderes als das Thema MFH mit mehr als 2 WE.

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