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Kein Internet seit Freitag - Flächenstörung-
vor einem Jahr
Hallo zusammen,
Ich habe seit Freitag kein Internet. Telekom schreibt mir eine SMS am Freitag das es zu Beeinträchtigungen kommen kann und ich mich nicht melden soll. Laut Diagnose sei die Störung seit heute behoben. Nun steht das es erst übermorgen behoben wird. Wenn ich direkt auf Diagnose starten klick dann steht dran das alles ok ist?
Ja was nun? Ich habe zwar meinen Speedport auf mein Handy umgeschalten aber mein Volumen ist leer.
Gibt es ein Entschädung oder irgendwo?
Grüße Andreas
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leonwyrwa1
3 Sterne Mitglied
vor einem Jahr
Hallo @Andreas210 , wenn eine Störung besteht kann man die Entstörung so nicht einfach schneller Beschleunigen. Du kannst, wenn es eine Telekom Vertrag über unsere 08003301000 kostenfreies Datenvolumen bekommen. Alternativ gibt, es aber auch ein Schnellstart Paket.
= Eine Entsättigung, wird dementsprechend nach Störungsdauer berechnet
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wizer
Antwort
von
leonwyrwa1
vor einem Jahr
Entsättigung? Lest doch endlich mal Korrektur, bevor ihr Antworten abschickt.
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falk2010
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
Einfach neues kaufen, denn:
Ja. So sagt es das Gesetz:
Am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist.
Ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
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fdi
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
TKG /58.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">https://dejure.org/gesetze/ TKG /58.html
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fdi
Antwort
von
fdi
vor einem Jahr
Ich habe da über den Rahmen der Entschädigung informieren wollen. Da ich das noch nie in Anspruch genommen habe / nehmen musste, denk ich mal das "eingefordert" werden muss, nachdem die Störung behoben wurde.
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Andreas210
1 Sterne Mitglied
vor einem Jahr
Schon mal danke für die Antworten, Interessant wär ob ich der Entschädigung aktiv nach gehen muss.
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Anna Lena J.
Antwort
von
Andreas210
vor einem Jahr
Guten Morgen @Andreas210,
ja - aktiv muss Du werden.
"Eine Entschädigung nach TKG " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ TKG /ta-p/4594635#glossar" target="_blank"> TKG § 58, 59 und 60 kann nur gewährt werden, wenn der Kunde sich meldet, die Voraussetzungen erfüllt sind und kein Schnellstartpaket bereitgestellt wurde."
Hinterlege uns mal Deine Daten im Profil und speichere diese - dann ein kleiner Wink von Dir hier dazu.
Wenn Du eine Mobilnummer von uns hast - können wir Dir Datenvolumen buchen.
Liebe Grüße
Anna Lena L.
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