Gelöst

Kein Sonderkündigungsrecht bei Wohnungsaufgabe, weil zwei Telekom-Verträge?!

vor 6 Jahren

2000 habe ich in Göttingen einen Festnetzvertrag mit der Telekom abgeschlossen. (Davor war ich in Frankfurt auch Telekom-Kunde.) 2015 habe ich meinen Hauptwohnsitz nach Bremen verlegt. Da ich in Göttingen eine Wohnung behalten habe, bin ich mit meiner alten Kundennummer an eine andere Adresse in Göttingen umgezogen und habe an meiner neuen Bremer Adresse einen zweiten Festnetzvertrag abgeschlossen.

Mit Schreiben vom 25. November 2019 habe ich der Telekom – nach entsprechender Beratung im Telekom-Shop – mitgeteilt, dass ich die Göttinger Wohnung zum 29. Februar 2020 aufgebe und deshalb den Festnetzvertrag für diese Wohnung kündige. Die Telekom hat mir die Kündigung jedoch nur zum Ende der aktuellen Laufzeit dieses Vertrags am 27. Mai 2020 bestätigt. Nach neuerlicher Beratung im Telekom-Shop habe ich eine Kündigungsbestätigung meines Göttinger Vermieters zum 29. Februar 2020 nachgereicht und um Berichtigung des Kündigungstermins gebeten. Daraufhin hat mir die Telekom mit Hinweis auf ihre AGB mitgeteilt, ich hätte für die Göttinger Wohnung kein Sonderkündigungsrecht, da es sich um eine Zweitwohnung handele.

Als ich 2000 den Göttinger Vertrag abschloss, galt er für meine damalige Hauptwohnung. Als ich 2015 für die Bremer Wohnung den zweiten Telekom-Vertrag abschloss, hat mich niemand darauf hingewiesen, dass ich damit mein Sonderkündigungsrecht für den Göttinger Vertrag verlieren würde. Der Anschluss zu meiner Göttinger Telefonnummer besteht nach dem 29. Februar nicht mehr. Nach Bremen kann ich ihn nicht umziehen, weil ich hier bereits einen zweiten Telekom-Vertrag habe. Hätte ich mich in Bremen für einen anderen Anbieter entschieden, bestünde das Problem nicht. Es ist mir unbegreiflich, nach welcher Geschäftslogik die Telekom mir für drei Monate eine nicht zu erbringende Leistung berechnen will, und dafür offenbar in Kauf nimmt, dass ich nun auch meinen Bremer Vertrag zur nächsten Gelegenheit kündige.

Die Kündigungsfrist für meinen Bremer Vertrag läuft am 22. März ab. Ich habe hier mindestens einmal im Monat ein Angebot eines anderen Anbieters in der Post, zu dem ich wechseln könnte. Die Telekom hat mithin noch etwas Zeit, etwas für den Erhalt unserer Kundenbeziehung zu tun, indem sie mir die Kündigung des Göttinger Vertrags zum Ende des Mietverhältnisses bestätigt. Sonst hat Sie in Kürze zwei Verträge weniger.

„Lassen Sie uns noch mal reden“ – steht auf der Unterseite „Kündigung“ im Kundencenter. Also gut. Vielleicht kann sich jemand der Sache annehmen? Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken. Schließlich können sich die Telekom-Kunden mit der Gestaltung Ihrer Mietverhältnisse nicht gut nach der Laufzeit ihres Telekom-Vertrags richten.

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