Keine freie Leitung
vor 3 Monaten
Guten Tag,
wir haben ein Haus gekauft (ursprünglich 2-Familienhaus), welches wir in ein 4-Parteienhaus umgebaut haben.
Die Mieter können nun kein WLAN beantragen, da keine freie Leitung vorhanden ist. Sie sollen die Daten des Vormieters angeben (seit 2018 verstorben, hier liegt seitens der Verkäufer nichts mehr vor).
Wie können wir als Vermieter hier vorgehen? Was sollen die Mieter machen?
Danke! :-)
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vor 3 Monaten
Wie können wir als Vermieter hier vorgehen? Was sollen die Mieter machen?
Guten Tag,
wir haben ein Haus gekauft (ursprünglich 2-Familienhaus), welches wir in ein 4-Parteienhaus umgebaut haben.
Die Mieter können nun kein WLAN beantragen, da keine freie Leitung vorhanden ist. Sie sollen die Daten des Vormieters angeben (seit 2018 verstorben, hier liegt seitens der Verkäufer nichts mehr vor).
Wie können wir als Vermieter hier vorgehen? Was sollen die Mieter machen?
Danke! :-)
Wurde denn damals auch der APL erweitert als es von einem 2-Parteien-Haus auf ein 4-Parteien-Haus umgebaut wurde?
Wenn nein liegt es vermutlich daran dass zu wenig Adern im Gebäude sind.
Wie viele Bewohner in dem Gebäude haben denn einen Anschluss?
Wie sieht es bei euch in der Region mit Glasfaserausbau aus?
6
Antwort
von
vor 3 Monaten
Bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, für die Erweiterung eines vorhandenen apl ist der BHS nicht zuständig!
Versuchs aber mal!
Antwort
von
vor 3 Monaten
Hallo @user_d91c9f,
da hast du ja schon genau die richtige Kontaktmöglichkeit von @CobraCane bekommen. Vielen Dank dafür und ich drücke die Daumen, dass die Kolleg*innen dir eine schöne Lösung anbieten können.
Viele Grüße
Sören M.
Antwort
von
vor 3 Monaten
Bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, für die Erweiterung eines vorhandenen apl ist der BHS nicht zuständig!
Versuchs aber mal!
Bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, für die Erweiterung eines vorhandenen apl ist der BHS nicht zuständig!
Versuchs aber mal!
Da sollte man ihm aber zumindest sagen können, ob der Leitungsmangel tatsächlich am APL besteht. Eine Erweiterung dürfte man aber als Eigentümer nicht beauftragen können. Diese wird nur durch Tarifbeauftragung der Mieter geprüft, ist aber mittlerweile unwahrscheinlich.
Hin und wieder, wenn es gerade in die Argumentation passt, taucht hier im Forum aber die Sage vom 2. APL auf. Danach könnte man beim BHS fragen, ob man den kostenpflichtig beauftragen kann. Ich hab dazu aber nie Hinweise auf der Homepage gesehen und mir ist auch kein Fall aus dem Forum bekannt, wo das tatsächlich mal umgesetzt wurde.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Monaten
Informiere dich bitte mal, was WLAN bedeutet, nicht, dass bei einer Beratung aneinander vorbei geredet wird!
👋
2
Antwort
von
vor 3 Monaten
Den Mietern geht es primär um den Anschluss zum WLAN. Soweit ich weiß, geht das doch eh nur verbunden mit einem Festnetzanschluss, oder?
Bin in dem Bereich leider nicht besonders bewandert, daher frage ich ja :)
Antwort
von
vor 3 Monaten
Den Mietern geht es primär um den Anschluss zum WLAN.
Den Mietern geht es primär um den Anschluss zum WLAN. Soweit ich weiß, geht das doch eh nur verbunden mit einem Festnetzanschluss, oder?
Bin in dem Bereich leider nicht besonders bewandert, daher frage ich ja :)
Ich denke eher, dass es den Mietern zunächst mal um einen Internetanschluss gehen sollte.
Dabei nutzt man dann einen Router und in dem kann man WLAN einrichten für viele Geräte, wie TV, Smartphones, Notebooks, PC usw. oder aber auch mit LAN-Kabel Geräte ans Internet bringen.
Wer will schon anderen Mietern sein eigenes Internet per WLAN freigeben.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von