Gelöst
Keine Kulanz Kündigung
vor 8 Monaten
Guten Abend,
Ich ziehe mit meinem Freund zum 30.06.2024 zusammen . Hier ist bereits ein Internet Anschluss vorhanden von Vodafone . Und dieser wird auch noch weiter genutzt. Ich bei der Telekom ziehe mit ihm zusammen und habe meinen Vertrag gekündigt. Nun hat die [ hier beliebige Beleidigung anpflegen] Telekom daraus eine Umzugsbestätigung gemacht und dies wollte ich nicht ! Man hat mich nach meiner Kündigung darüber informiert das ich das nur kündigen kann wen ein Telekom Anschluss hier liegt , was ich eine bodenlose Frechheit finde !!
Auf eine Vorvertrag Kündigung oder eine Summe wurde nicht gesprochen statt dessen würde ich nur mit ja tut uns leid man kann da nichts machen abgestraft ! Ich bin so stink sauer und finde es eine bodenlose Frechheit das man darüber nicht informiert wird. Zur großer Not kommt noch der Techniker am nächsten Morgen und ich bin nicht im Haus. Kann den drecks Termin auch nicht verschieben und will einfach nur aus diesem Vertrag raus.
Mein Vertrag läuft bereits 1 Jahr.
Mein Freund kann aus seinem Vertrag nicht raus da er Glasfaser beantragt hat.
Und nein er will kein Glasfaser von der Telekom !
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wolliballa
akzeptiert von
Mr. Oizo
vor 8 Monaten
@Ymir Du kannst das unverschämt finden oder nicht.
Eine 'Kulanzkündigung' gibt es höchstens , wenn der Partner bereits einen Telekomanschluss hat, ansonsten kommt nur ein Umzug in Frage. Wenn die Telekom am neuen Ort nicht den gleichen Vertrag liefern kann, kommst Du kurzfristig raus.
Ansonsten erst zum Ablauf der MVLZ .
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muc80337_2
Antwort
von
wolliballa
vor 8 Monaten
Der günstige Vodafone-Vertrag kostet wie @Ymir errechnet hat effektiv monatlich 129 Euro (wegen des weiter laufenden Telekom-Vertrages)
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
wolliballa
Akzeptierte Lösung
Marius AD
akzeptiert von
Nikola
vor 8 Monaten
Sonderkündigungsrecht
Du wirfst hier Begriffe durch den Raum ohne deren Bedeutung zu kennen.
Du wirst aus Kulanz aus dem Vertragsverhältnis gelassen wenn bereits ein Telekom Vertrag vor Ort ist.
Das ist kein Sonderkündigungsrecht.
Du hast ein Sonderkündigungsrecht wenn du nicht 1:1 die gleichen Leistung am neuen Ort wahrnehmen kannst.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Marius AD