Gelöst
Keine Sonderkündigung bei Umzug
vor einem Jahr
Hallo,
vor einiger Zeit bin ich mit meinem Freund zusammengezogen. Aufgrund dessen wollte ich meinen bestehenden Vertrag kündigen - also eine Sonderkündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung. Ich habe also die Kündigung beantragt, sogar die Meldebescheinigung hochgeladen und erst nach gut einer Woche die Email erhalten, dass ich den Vertrag nicht vor dem Laufzeitende kündigen kann, da ja potenziell eine Leitung frei ist. Das WLAN meines Freundes läuft über Kabel, mein WLAN über DSL. Da also eine DSL Leitung frei wäre, könnte ich das WLAN mitnehmen. Aber das würde ja wenig Sinn machen, da wir bereits ein sehr gutes WLAN haben und das auch nicht ändern möchten. Laut Rechtssprechung kann Telekom mir da leider nicht weiterhelfen, weil eine Leitung eben frei ist und ich mein WLAN mitnehmen könnte. Jetzt heißt es für mich jeden Monat bis zum November 2024 50€ zu zahlen, ohne dass ich das WLAN überhaupt nutze und zudem bin ich auch noch Studentin, also kann ich mir das im Prinzip auch nicht leisten. Gibt es da nicht eine andere Klausel, wie ich aus dem Vertrag komme? Ein Jahr die 50€ im Monat zu zahlen, ohne das WLAN zu nutzen ist für mich leider überhaupt keine Option!
Ich bedanke mich schon einmal für die Vorschläge/Tipps!
LG
Amelie
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vor 2 Jahren
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vor 2 Monaten
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vor 5 Jahren
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vor einem Jahr
Ist Ihr Freund auch bei der Telekom?
Nur dann ist es aus Kulanz möglich die Haushalte zusammenzuführen, und einen Vertrag zu kündigen.
Und da es eine reine Kulanzlösung ist, gibt es kein Anrecht darauf. Aber wie schon geschrieben, hat Ihr Freund einen Anschluss bei der Telekom?
Das konnten sie ja dann auch schon vor dem Umzug nicht. Warum dann so einen Vertrag abschließen, wenn es finanziell nicht drin sitzt?
11
Antwort
von
vor einem Jahr
Nein ist kein Telekom. Und der Umzug ist ja schon gemacht. Mein Freund möchte sein WLAN nicht wechseln und das kann ich auch verstehen. Ich habe auf ein solches Unverständnis seitens der Telekom keine Lust und würde auch nicht empfehlen, dass mein Freund dann zur Telekom mitwechselt bzw. er sein Vertrag extra dafür kündigt, wenn die Telekom solche Schwierigkeiten veranstaltet.
Nein ist kein Telekom. Und der Umzug ist ja schon gemacht. Mein Freund möchte sein WLAN nicht wechseln und das kann ich auch verstehen. Ich habe auf ein solches Unverständnis seitens der Telekom keine Lust und würde auch nicht empfehlen, dass mein Freund dann zur Telekom mitwechselt bzw. er sein Vertrag extra dafür kündigt, wenn die Telekom solche Schwierigkeiten veranstaltet.
Die Schwierigkeiten veranstaltest du doch. Die Telekom hat mit dir einen Vertrag geschlossen dem beide Seiten zugestimmt haben. Du willst deinen Teil nicht erfüllen, die Telekom sagt sie kann ihren Teil erfüllen. Was ist da nun so schlimm an der Telekom?
Es wäre halt anders wenn zwei Haushalte die beide bei der Telekom Kunde sind, dann kann man eine Haushaltszusammenführung machen. Aber warum soll denn die Telekom auf die Vertragserfüllung verzichten weil du zu deinem Freund ziehst? Zwang dich die Telekom dazu?
Antwort
von
vor einem Jahr
Angebot und Nachfrage regeln den Preis.
Wenn man sich wegen der Lebensplanung unsicher ist, schließt man keine Verträge mit so langer Laufzeit.
Zudem sollte man vor dem Vertragsschluss eine Bedarfsanalyse machen und nicht unnötig umfangreiche Verträge abschließen.
Man muss kein Wirtschaftswissenschaftler sein, um diese Grundsätze zu kennen.
Edit: Ich sehe gerade, was du studierst. Entschuldige, nun fehlt mir wirklich _jegliches_ Verständnis.
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @Sonnen Blume,
die Lösung zu deiner Frage wurde hier bereits richtig markiert.
Dennoch fasse ich als Mitarbeiterin nochmal zusammen: Der Vertrag ist rechtskräftig bindend für 24 Monate abgeschlossen worden.
Dieser ist nicht an eine Adresse gebunden, kann also bei Umzug mitgenommen werden. Sollten wir an der neuen Adresse den Vertrag nicht eins zu eins bereitstellen können, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Da dies bei dir nicht zutrifft, gelten weiterhin die vertraglich geregelten 24 Monate.
Das ist im Telekommunikationsgesetz alles geregelt.
Tatsächlich haben wir eine Kulanzregelung für den Fall, dass man zu jemandem mit bestehendem Telekomvertrag zieht. Dann kündigen wir den Anschluss frühzeitig.
Das ist aber eine reine Kulanzregelung, ohne Rechtsanspruch.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass dein Partner seinen Anschluss kündigt, wenn seine Vertragslaufzeit kürzer ist.
Fakt ist, dass du einen rechtskräftigen Vertrag eingegangen bist und diesen auch einhalten musst.
Viele Grüße
Dorothea T.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Ist Ihr Freund auch bei der Telekom?
Ne, der ist nicht bei der Telekom @ Geralt von Riva
Das WLAN meines Freundes läuft über Kabel, mein WLAN über DSL.
@Sonnen Blume
Einfach den Umzug nach TKG machen und entweder wird geschaltet, dann musst du halt weiterhin deine vertraglichen Verpflichtung nachkommen oder aber du hast Glück und bekommst das Sonderkündigungsrecht zugesprochen da der Anschluss nicht 1zu1 geschaltet werden kann.
Nur weil du mit deinem Freund zusammenziehst besteht da nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht zulasten der Telekom.
Weitere Alternative:
Dein Freund kündigt seinen Vertrag wenn der ggfs schon aus der Mindestlaufzeit raus ist.
0
vor einem Jahr
@*PazVizsla*
Sind wir mal ehrlich. Wie groß ist die Chance dass es einer der wenigen Kabel-Anschlüsse der Telekom ist, zumal wenn die Telekom bereits alles abgelehnt hat bei der Beauftragung der Haushaltszusammenführung?
4
Antwort
von
vor einem Jahr
Magst sie wiederhaben?
Was mag ich wiederhaben?
Antwort
von
vor einem Jahr
Die Lösung
Antwort
von
vor einem Jahr
Ach so, da bin ich ehrlich, mit ist das völlig wuschst ob mein Beitrag als Lösung dasteht oder nicht.
Wir können ja auch abwarten was @Sonnen Blume dazu sagt und dann halt irgendwann anders die Lösung setzen oder nicht. Davon geht die Welt nicht unter
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo
Das Zauberwort heisst..KULANZ...freundliches Entgegenkommen.. Verständnis für geplagte Coronaleidende....##.Gegengeschäft...kunde empfielt Telekom für Freundlichkeit an 36 Bekannte..###
Das Leben ist ein Geben und Nehmen
Anspruch hat man natürlich nicht...
...ist aber einen freundlichen Versuch wert gewesen...Ausser Spesen nix gewesen...
27
Antwort
von
vor einem Jahr
Naja…Kondome halten auch nur zu 99% und trotzdem werden viele Frauen schwanger…
Da hast du absolut recht aber wenn du mal nachrechnest wirst du feststellen dass 99% halt keine 100% sind und dazwischen eben noch 1% Unterschied ist.
Hat aber ja nix mit deinem Thema zu tun, oder?
Könnten wir uns daher mal auf das Wesentliche beschränken und du erklärst uns mal was es mit diesem Versprechen der Sonderkündigung zu tun hat?
Antwort
von
vor einem Jahr
Naja…Kondome halten auch nur zu 99% und trotzdem werden viele Frauen schwanger… Ich denke nicht, dass bei solchen Antworten, nur ich diejenige bin, die diese Community als nicht hilfreich empfindet.
Naja…Kondome halten auch nur zu 99% und trotzdem werden viele Frauen schwanger… Ich denke nicht, dass bei solchen Antworten, nur ich diejenige bin, die diese Community als nicht hilfreich empfindet.
Was ist bei der Kündigung von Telefon, Internet und Fernsehen zu beachten?
Wenn ein Partner zum anderen zieht, ist in der Regel schon ein Anschluss für Internet/Fernsehen/Telefon vorhanden, der andere Vertrag ist daher überflüssig. Dennoch gibt es für diesen Fall kein Sonderkündigungsrecht. Gleiches gilt, wenn zwei Partner zusammen in eine neue Wohnung ziehen – denn auch dann wird ja nur noch ein Vertrag benötigt. In der Praxis ermöglichen viele Anbieter jedoch die außerordentliche Kündigung. Also am besten schnellstmöglich den Anbieter, bei dem gekündigt werden soll, kontaktieren.
Ausnahme: Der Anbieter kann am neuen Wohnort die Leistung nicht mehr anbieten, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten.
Wichtig für die Kündigung: Weisen Sie den Umzug nach, z.B. durch die Kündigung des Mietvertrags und den neuen Mietvertrag oder die Bescheinigung zur Ummeldung.
https://www.heimerl.de/news-blog/143-mit-dem-partner-zusammenziehen-was-ist-beim-umzug-zu-beachten#:~:text=Wenn%20ein%20Partner%20zum%20anderen,f%C3%BCr%20diesen%20Fall%20kein%20Sonderk%C3%BCndigungsrecht.
Antwort
von
vor einem Jahr
Dann mach halt endlich deinen Umzug und Zusammenführen. Anstatt hier ganze Romane zu schreiben wäre es schon längst erledigt @Sonnen Blume
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen ....
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Naja…Kondome halten auch nur zu 99% und trotzdem werden viele Frauen schwanger… Ich denke nicht, dass bei solchen Antworten, nur ich diejenige bin, die diese Community als nicht hilfreich empfindet.
Naja…Kondome halten auch nur zu 99% und trotzdem werden viele Frauen schwanger… Ich denke nicht, dass bei solchen Antworten, nur ich diejenige bin, die diese Community als nicht hilfreich empfindet.
Was ist bei der Kündigung von Telefon, Internet und Fernsehen zu beachten?
Wenn ein Partner zum anderen zieht, ist in der Regel schon ein Anschluss für Internet/Fernsehen/Telefon vorhanden, der andere Vertrag ist daher überflüssig. Dennoch gibt es für diesen Fall kein Sonderkündigungsrecht. Gleiches gilt, wenn zwei Partner zusammen in eine neue Wohnung ziehen – denn auch dann wird ja nur noch ein Vertrag benötigt. In der Praxis ermöglichen viele Anbieter jedoch die außerordentliche Kündigung. Also am besten schnellstmöglich den Anbieter, bei dem gekündigt werden soll, kontaktieren.
Ausnahme: Der Anbieter kann am neuen Wohnort die Leistung nicht mehr anbieten, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten.
Wichtig für die Kündigung: Weisen Sie den Umzug nach, z.B. durch die Kündigung des Mietvertrags und den neuen Mietvertrag oder die Bescheinigung zur Ummeldung.
https://www.heimerl.de/news-blog/143-mit-dem-partner-zusammenziehen-was-ist-beim-umzug-zu-beachten#:~:text=Wenn%20ein%20Partner%20zum%20anderen,f%C3%BCr%20diesen%20Fall%20kein%20Sonderk%C3%BCndigungsrecht.
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vor einem Jahr
@Sonnen Blume
Hinweis: Das WLAN kann man gar nicht "mitnehmen", da dieser Ausdruck das heimische
drahtlose Netzwerk ("Wireless Area Network") bezeichnet.
Gemeint ist der "Internetanschluß".
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vor einem Jahr
Mein allerletztes Statement..
Du hast mit deinem eigenen Telekom Wlan doch auch einen wönzigen Vorteil
du hast eigenes Wlan, was von deinem Freund nicht belastet wird und umgekehrt..
Wenn er grad 19 GB Spiele downloadet kannst du trotzdem mit deinem Wlan locker surfen..
ansonsten empfehle ich dir die Verbraucherberatung aufzusuchen mit deinem Fall...bzw wenn du echt meinst im Recht zu sein. ...Zum Anwalt..
.
3
Antwort
von
vor einem Jahr
ansonsten empfehle ich dir die Verbraucherberatung aufzusuchen mit deinem Fall...bzw wenn du echt meinst im Recht zu sein. ...Zum Anwalt
ansonsten empfehle ich dir die Verbraucherberatung aufzusuchen mit deinem Fall...bzw wenn du echt meinst im Recht zu sein. ...Zum Anwalt
Mit solchen Kinkerlitzchen? 🙄
Fassungslosigkeit ergreift mich kurz vor Weihnachten 🌲
Antwort
von
vor einem Jahr
Wenns anders nicht geht...
..hier in der THC wird einem irgendwie von manchen nicht geglaubt...obwohl sich..aus meiner Sicht..ALLE bemühen das klarzustellen..
Antwort
von
vor einem Jahr
Du hast mit deinem eigenen Telekom Wlan doch auch einen wönzigen Vorteil
Du hast mit deinem eigenen Telekom Wlan doch auch einen wönzigen Vorteil
????
du hast eigenes Wlan, was von deinem Freund
du hast eigenes Wlan, was von deinem Freund
?????
ansonsten empfehle ich dir die Verbraucherberatung aufzusuchen mit deinem Fall...bzw wenn du echt meinst im Recht zu sein. ...Zum Anwalt..
ansonsten empfehle ich dir die Verbraucherberatung aufzusuchen mit deinem Fall...bzw wenn du echt meinst im Recht zu sein. ...Zum Anwalt..
????
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo in die Runde,
die inhaltlich nicht zum Thema passenden Kommentare (Off-Topic) bringen keinen weiter.
Haltet ech bitte an unsere Spielregeln.
Grüße
Erdogan T.
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Kannst du dann mal bitte bestätigen das es keine Zusammenführung mit Sonderkündigung ist wenn Telekom mit einem anderen Anbieter zusammengeführt wird?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Hallo @Sonnen Blume,
die Lösung zu deiner Frage wurde hier bereits richtig markiert.
Dennoch fasse ich als Mitarbeiterin nochmal zusammen: Der Vertrag ist rechtskräftig bindend für 24 Monate abgeschlossen worden.
Dieser ist nicht an eine Adresse gebunden, kann also bei Umzug mitgenommen werden. Sollten wir an der neuen Adresse den Vertrag nicht eins zu eins bereitstellen können, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Da dies bei dir nicht zutrifft, gelten weiterhin die vertraglich geregelten 24 Monate.
Das ist im Telekommunikationsgesetz alles geregelt.
Tatsächlich haben wir eine Kulanzregelung für den Fall, dass man zu jemandem mit bestehendem Telekomvertrag zieht. Dann kündigen wir den Anschluss frühzeitig.
Das ist aber eine reine Kulanzregelung, ohne Rechtsanspruch.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass dein Partner seinen Anschluss kündigt, wenn seine Vertragslaufzeit kürzer ist.
Fakt ist, dass du einen rechtskräftigen Vertrag eingegangen bist und diesen auch einhalten musst.
Viele Grüße
Dorothea T.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von