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Keine Sonderkündigung trotz Verschiebung Glasfaserausbau um 5 Jahre!!
vor einem Jahr
Im Mai 2023 wurde mir der Glasfaserausbau für November 2023 angeboten. Daraufhin habe ich meinen Festnetzvertrag bei Vodafone gekündigt um mir den Glasfaserausbau/ Anschluß sichern. Durch die Kündigung des Festnetzanschlusses bei Vodafone fallen demnach auch gewisse Rabatte weg...... Egal dachte ich mir, für Glasfaser mache ich das und habe ca. 20€ Mehrkosten (im Monat!!).
Im November bekomme ich eine Email der Telekom, in der der Glasfaserausbau sich zeitlich verzögert: Sollten Sie noch keinen Termin vereinbart haben, senden wir Inen spätestens bis zum 31.05.2028 eine Email. !!!!!!!!.! BITTE WAS........ mal eben 5 JAHRE länger warten ?!?!?!?! Eine Sonderkündigung (zum 15.12.23, vier Wochen) wurde beantwortet mit: Ihre Kündigung zum Mai 2025 wird bestätigt !!!
Ich fasse zusammen:
- NUR wegen Glasfaser zur Telekom gewechselt (Drückerkolonne ging ja durch die Straße und hat alle Nicht Telekomkunden damit gelockt!!)
- Mehrkosten aufgrund wegfall von Rabatten bei Vodafone
- keine Sonderkündigung
- MAL EBEN um 5 Jahre den Ausbau verschoben, aber kein Sonderkündigungsgrund
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andiling
2 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Wurde Dir der Ausbau zu November 23 oder ein sonstiger zeitnaher Termin schriftlich zugesichert? Falls ja, kannst Du Dich darauf berufen ansonsten liegt ja keine Vertragsverletzung vor, die eine Kündigung rechtfertigen würde.
Ich kann mir schon vorstellen wie das zuging aber man darf nicht alles glauben was einem erzählt wird, am Ende gilt eben nur das schriftlich vereinbarte bzw. bestätigte, ganz besonders bei Haustürgeschäften.
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Stefan
Antwort
von
andiling
vor einem Jahr
Das kann gut sein - gilt aber sowieso in jedem Fall, den schon wenn EIN Anwalt morgens aufsteht, dann dürfte das über dem Streitwert so mancher Sache liegen.
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Grüße @IngoPe1
Die erzählen viel, wenn der Tag lang ist und man so Verträge auf Provisionsbasis abschließen wollen.
Da die Widerrufsfrist wohl vorbei ist, keine Chance da raus zu kommen.
Ich habe mal gelernt, nie was an der Tür abzuschließen, außer ich habe diese eingeladen.
Dafür kann ja die Telekom nichts.
korrekt, diese gibt es nur, wenn der Vertrag nicht erfüllt werden kann.
Und das wird er ja, da man DSL abgeschlossen hat.
Wo soll da auch einer sein?
Oder steht im Vertrag "Glasfasertarif" ?
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CobraCane
Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor einem Jahr
@→Mataimaki←
Na ja, wäre es anders gelaufen wenn er den Vertrag irgendwo anders abgeschlossen hat?
Das Problem sind ja nicht die Leute an der Haustür sondern sein Problem ist dass der Glasfaserausbau sich scheinbar um 5 Jahre verschiebt und das haben die Leute an der Haustür sicherlich nicht zu verantworten.
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RoadrunnerDD
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
Wäre vorab gar nicht nötig gewesen. Eine Vorbestellung/Vorvertrag in Verbindung mit Glasfaser hätte vollkommen gereicht. Aber die Drückerkolonnen erzählen da gerne mal was anderes ... 2x Provision ist schlieslich besser als 1x
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Also wenn ich so im Netz schaue, finde ich nirgends das es sich um 5 Jahre verschiebt.
Selbst hier kein Hinweis darauf: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glasfaserausbau/Glasfaser-fuer-den-Kreis-Hoexter-fuer-die-Gebiete-Borgentreich/ba-p/5868758
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Kugic
Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor einem Jahr
das Datum ist nicht der Landkreis.
Auf der Seite wird das immer Adressbezogen angezeigt, je NVT Gebiet.
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IngoPe1
1 Sterne Mitglied
vor einem Jahr
Ja. Mir geht es um *mal eben* 5 Jahre. In der Zeit läuft dreimal der Zweijahresvertrag….
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IngoPe1
Antwort
von
IngoPe1
vor einem Jahr
Ja. Ist ja schon gekündigt. In 2 Jahren 😉
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Stefan
Community Guide
vor einem Jahr
@IngoPe1
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen jetzt schon in eine DSL Anschluss wechseln und später auf Glasfaser.
In sofern sind das zwei Vorgänge die nichts miteinander zu tun haben und daher gibt es auch keine Sonderkündigung wenn sich der Glasfaseranschluss verschiebt.
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andiling
Antwort
von
Stefan
vor einem Jahr
Ja, der Vertriebsweg ist problematisch.
Aber es gibt eine Auftragsbestätigung. Da muss sich jeder auch an die eigene Nase fassen wenn sich darin dann nicht die vermeintlichen Absprachen wiederfinden.
Ist hart aber für die Zukunft ist man gewappnet.
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andiling
2 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Ich sehe den kausalen Zusammenhang nicht, schon gar nicht schmutzige Wäsche. Der Vertriebsweg ist legal und mit dem Widerrufsrecht nach schriftlicher Auftragsbestätigung sind auch die Interessen des Kunden gewahrt.
Im Zweifel kostet der Anwalt mehr als was es bringt. Um was geht es eigentlich? Welcher Schaden ist entstanden? Der Anschluss funktioniert. Der Kunde ist sauer, auch das ist legitim, aber er will aus Trotz weg und nicht weil er woanders heute Glasfaser bekommt. Ach ja und offensichtlich jedem Pfennig mit Rabatten hinterherhaschen. Auch das ist legitim.
Die Telekom mag ihre Gründe für die Verschiebung haben (ich habe übrigens nicht gesehen, dass der Kunde direkt angeschrieben wurde). Dazu ist ja aktuell noch völlig offen ob überhaupt Glasfaser beauftragt wurde (wurde hier bereits gefragt und nicht beantwortet). Also ist es vielleicht nur ein Anbieterwechsel und wir waren bei den mündlichen Vereinbarungen nicht mit dabei.
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
andiling
vor einem Jahr
Habe weiter oben eine Rufnummer dazu gepostet nachdem @CobraCane mich informiert hat.
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scp
5 Sterne Mitglied
vor einem Jahr
Grundsätzlich gilt das was im Vertrag bzw. Auftrassbestätigung steht.
Dennoch kann es unseriös sein. Auch legales kann "schmutzige Wäsche" enthalten.
NICHT überall ist der Kabelschluss schlecht.
Viele meiner Nachbarn und meine Eltern im gleichen Haus nutzten es.
1 GBit werden immer (auch zu den Hauptzeiten ) erreicht....
Ein Grund für den DSL Anschluss der Telekom war (obwohl langsamer und teuer) der im Vergleich bessere und seriösere Service.
UND Magenta TV mit dem Mediarec. 401. Aber mittlerweile nutzte ich die ONE für die man keinen Telekomanschluss (und DSL-Tarif) mehr braucht.
Da ist fraglich wie sich der Kunden nach 24 mon. verhält. In diesem Fall gibt die Möglichkeit den "Schaden" durch ein Guthaben-Gs. aus Kulanz auszugleichen.....
VG
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
scp
vor einem Jahr
Er hat den Anschluss ja schon bestellt. Und was die ADler machen ist mir relativ egal. Der TE hat eine Auftragsnummer und kann unter dem schriftlich mitgeteilten Weg den Status abfragen, nicht einfach über die HP Prüfung gehen.
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