Kollision mit oberirdischer Leitung

vor 2 Jahren

Leider war keine Service Email Adresse für einen derartigen Vorgang auffindbar - deshalb auf diesem Wege:

Vor meiner Immobilie kollidierte ein Traktor mit ausgefahrenem Mähwerk mit der oberirdischen über die Straße führenden Leitung.

Die Leitung spannte vom Telefonmast zu einem Haken im Dachgebälk meines Hauses. Dieser wurde herausgerissen und beschädigte im Herabfallen zusammen mit der Leitung ein vor dem Gebäude parkendes Fahrzeug.

Wir haben die Leitung provisorisch gesichert - damit kein zusätzl. Schaden entsteht - aber natürlich nicht auf der entsprechenden Höhe.

Da wir nun vom Verursacher erfahren haben, das dies bei Ihnen noch nicht bekannt ist - bitten wir um kurzfristige weiter Veranlassung.

Alles weitere gerne per Email.

 

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Jahren

    Dann eine Störung melden.
    Geht ja um die Leitung zu deinem Haus.
    Schadensersatzansprüche müssen dann an den Verursacher gesendet werden (Auto von dir, Oberirdische Leitung -> Telekom)

    7

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Alex.Fr. 

    @Alex.Fr.  schrieb:

    Verursacher hat den Schaden am Fahrzeug seiner Versicherung gemeldet - Rückantwort wie folgt:

    " die Telefonleitung war nicht in einer ausreichenden Höhe verlegt. Ein
    Verschulden unseres Versicherungsnehmers ist nicht zu erkennen und die
    gegen ihn gerichteten Schadenersatzansprüche sind rechtlich unbegründet.
    Es steht Ihnen frei Ihre Ansprüche an den Eigentümer der Telefonleitung zu
    stellen.
    "

    Warst Du dabei, als der Schaden verursacht wurde? Gibt es Fotos von dem Vorgang oder von dem Schadensfall einschließlich des verursachenden Fahrzeuges?

    @Alex.Fr.  schrieb:
    Es steht Ihnen frei Ihre Ansprüche an den Eigentümer der Telefonleitung zu
    stellen.

    Ich denke, der Eigentümer der Telefonleitung wird direkt auch Ansprüche gegen den Verursacher zu stellen haben, denn der Reparaturaufwand geht zu Lasten des Verursachers. Zum anderen wird der Eigentümer der Leitung die Argumentation bzg. der Höhe der Leitung bzw. des Fahrzeuges des Verursachers überprüfen lassen.  Dazu gehört auch der verwendete Reifendruck als auch die Art und Ausführung sowie Montage der Anbauteile als auch die Zuslässigkeit, diese Verkehrswege  (Masse/Höhe) benutzen zu dürfen.

    Nimm Kontakt mit einem Anwalt auf.

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Jahren

    @Alex.Fr.  schrieb:
    Da wir nun vom Verursacher erfahren haben, das dies bei Ihnen noch nicht bekannt ist

    Warum hat er das nicht der Telekom gemeldet?

    Hat er sich sofort bei Dir gemeldet?

    0

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    Hallo @Alex.Fr.,

     

    die Leitung versorgt Dein Gebäude?

    Dann melde doch eine Störung über die 0800 330 1000 Stichwort „Störung“ auf Deiner Rufnummer. 

     

    Viele Grüße

    0

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    @Alex.Fr.  schrieb:

    Vor meiner Immobilie kollidierte ein Traktor mit ausgefahrenem Mähwerk mit der oberirdischen über die Straße führenden Leitung.

    Die Leitung spannte vom Telefonmast zu einem Haken im Dachgebälk meines Hauses

    Wie tief hing denn diese Leitung?
    Ein ausgefahrenes Mähwerk ist doch knapp über dem Boden.

    Oder meinst du ein eingefahrenes, hochgestelltes Mähwerk 

    oder ein ausgefahrenes und hochgestelltes Mähwerk?
    Bei letzterem stellt sich die Frage, ob der Traktor so hätte fahren dürfen.

    War es auf Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum?

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    In der Regel sind oberirdische Leitungen die öffentlichen Grund wie z.B. Straßen queren genehmigt und eingetragen. Kommt es zu einer Beschädigung durch Dritte steht zunächst auch mal ein Vorwurf gegen den Verursacher im Raum, ob er seine Sorgfaltspflicht beim Betreiben seines Fahrzeuges mit zusätzlich angebrachter technischer Einrichtung nicht verletzt hat.

    Es klingt fast so als wolle die Versicherung erst einmal mit ihrem Wortlaut (Standardtext) für Verunsicherung sorgen und sich so aus einer möglichen Verantwortung ziehen. 
    Hier bleibt wirklich nur der Weg über einen Anwalt und einen Gutachter. Hat die Versicherung den Schaden überhaupt vor Ort begutachtet?

  • Telekom hilft Team

    vor 2 Jahren

    Hallo @Alex.Fr.,

     

    die "Störung" können wir gerne aufnehmen und an die Kolleg*innen weiterleiten. Da bist du hier genau richtig. Auf jeden Fall sollten wir hierzu telefonieren. Dein Profil ist bereits befüllt. Teile uns einfach mit, wann es mit dem Rückruf passt.

     

    Viele Grüße Türkan Ü.

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