Kollision mit oberirdischer Leitung

vor 2 Jahren

Leider war keine Service Email Adresse für einen derartigen Vorgang auffindbar - deshalb auf diesem Wege:

Vor meiner Immobilie kollidierte ein Traktor mit ausgefahrenem Mähwerk mit der oberirdischen über die Straße führenden Leitung.

Die Leitung spannte vom Telefonmast zu einem Haken im Dachgebälk meines Hauses. Dieser wurde herausgerissen und beschädigte im Herabfallen zusammen mit der Leitung ein vor dem Gebäude parkendes Fahrzeug.

Wir haben die Leitung provisorisch gesichert - damit kein zusätzl. Schaden entsteht - aber natürlich nicht auf der entsprechenden Höhe.

Da wir nun vom Verursacher erfahren haben, das dies bei Ihnen noch nicht bekannt ist - bitten wir um kurzfristige weiter Veranlassung.

Alles weitere gerne per Email.

 

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  • vor 2 Jahren

    Dann eine Störung melden.
    Geht ja um die Leitung zu deinem Haus.
    Schadensersatzansprüche müssen dann an den Verursacher gesendet werden (Auto von dir, Oberirdische Leitung -> Telekom)

    7

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Wenn es hier schon um Schriftwechsel, anscheinend auch einer Besichtigung vor Ort geht nur eine Frage. Wann war dieser Schadensfall? Was ist bisher geschehen? 

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Alex.Fr.

    Meine Immobilie dient nur als Halterung für die Telekomleitung. Sie wurde erst erworben, befindet sich aktuell im Umbau und hat noch keinen Anschluss. Somit kann ich keine Störung melden, da bei der Störungsmeldung ja die Leitung geprüft wird, ob ein Schaden vorliegt.... Verursacher hat den Schaden am Fahrzeug seiner Versicherung gemeldet - Rückantwort wie folgt: " die Telefonleitung war nicht in einer ausreichenden Höhe verlegt. Ein Verschulden unseres Versicherungsnehmers ist nicht zu erkennen und die gegen ihn gerichteten Schadenersatzansprüche sind rechtlich unbegründet. Es steht Ihnen frei Ihre Ansprüche an den Eigentümer der Telefonleitung zu stellen. " Alles sehr ärgerlich - aber hier geht es in erster Linie darum, dass Ihre Leitung nun nicht mehr richtig befestigt ist - bitte einfach nur an die zuständige Stelle weiterleiten - das nicht noch mehr passiert und noch jemand zu Schaden kommt - Danke! Den Schriftverkehr mit dem Verursacher leite Ich Ihnen gerne separat weiter, wenn Sie mir eine entsprechende Email-Adresse zukommen lassen.

    Meine Immobilie dient nur als Halterung für die Telekomleitung. Sie wurde erst erworben, befindet sich aktuell im Umbau und hat noch keinen Anschluss.

    Somit kann ich keine Störung melden, da bei der Störungsmeldung ja die Leitung geprüft wird, ob ein Schaden vorliegt....

    Verursacher hat den Schaden am Fahrzeug seiner Versicherung gemeldet - Rückantwort wie folgt:

    " die Telefonleitung war nicht in einer ausreichenden Höhe verlegt. Ein
    Verschulden unseres Versicherungsnehmers ist nicht zu erkennen und die
    gegen ihn gerichteten Schadenersatzansprüche sind rechtlich unbegründet.
    Es steht Ihnen frei Ihre Ansprüche an den Eigentümer der Telefonleitung zu
    stellen.
    "

    Alles sehr ärgerlich - aber hier geht es in erster Linie darum, dass Ihre Leitung nun nicht mehr richtig befestigt ist - bitte einfach nur an die zuständige Stelle weiterleiten - das nicht noch mehr passiert und noch jemand zu Schaden kommt -  Danke!

     

    Den Schriftverkehr mit dem Verursacher leite Ich Ihnen gerne separat weiter, wenn Sie mir eine entsprechende Email-Adresse zukommen lassen.

    Alex.Fr.

    Meine Immobilie dient nur als Halterung für die Telekomleitung. Sie wurde erst erworben, befindet sich aktuell im Umbau und hat noch keinen Anschluss.

    Somit kann ich keine Störung melden, da bei der Störungsmeldung ja die Leitung geprüft wird, ob ein Schaden vorliegt....

    Verursacher hat den Schaden am Fahrzeug seiner Versicherung gemeldet - Rückantwort wie folgt:

    " die Telefonleitung war nicht in einer ausreichenden Höhe verlegt. Ein
    Verschulden unseres Versicherungsnehmers ist nicht zu erkennen und die
    gegen ihn gerichteten Schadenersatzansprüche sind rechtlich unbegründet.
    Es steht Ihnen frei Ihre Ansprüche an den Eigentümer der Telefonleitung zu
    stellen.
    "

    Alles sehr ärgerlich - aber hier geht es in erster Linie darum, dass Ihre Leitung nun nicht mehr richtig befestigt ist - bitte einfach nur an die zuständige Stelle weiterleiten - das nicht noch mehr passiert und noch jemand zu Schaden kommt -  Danke!

     

    Den Schriftverkehr mit dem Verursacher leite Ich Ihnen gerne separat weiter, wenn Sie mir eine entsprechende Email-Adresse zukommen lassen.


    OK, es gibt viele Wege

    erst mal 0800 330 1000, dann erst mal schweigen oder komische Zahlen eingeben, bis man zu nem Mensch kommt,

    der soll ne Störung ohne Kundenbezug aufnehmen,
    oder über den Link

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Sammelthema-Schaden-an-Telefonmasten-und-Verteilerkaesten-melden/m-p/6205617/highlight/true#M1557073

     

    oder Profil ist ja schon befüllt, und die Teamies rufen dich an.

     

    Hubert Eder

    Für mich hört sich das nämlich jetzt eher nach Unfallflucht an, wenn der Schaden bis heute nicht der Telekom bekannt ist.

    Für mich hört sich das nämlich jetzt eher nach Unfallflucht an, wenn der Schaden bis heute nicht der Telekom bekannt ist. 

    Hubert Eder

    Für mich hört sich das nämlich jetzt eher nach Unfallflucht an, wenn der Schaden bis heute nicht der Telekom bekannt ist. 


    Denke ich auch, wenn man einen Schaden mit einem Fahrzeug auf öffentlichem Grund verursacht,

    muß man es dem Eigentümer melden,

    oder die Ordnungsbehörde informieren

    (die müßen nicht unbedingt vorbei kommen, sondern nehmen auch z.B. telefonisch den Fall auf
    (hatte ich auch, Parkrempler; Polizei angerufen, habe mit meinem Auto (Kennzeichen) das Auto (Kennzeichen) beschädigt

    (kann jedem, mal passieren; aber alte Regel "Melden macht Frei!" ;-);

    die sagten nur Zettel hinterlegen, Unfall ist aufgenommen + gemeldet;
    hab natürlich in der Zeit auch die Nachbarn über den Eigentümer befragt + gefunden;
    Aber Unfall war bei der Polizei gemeldet, also keine Unfallflucht ;-);

    Schaden war am Ende doch nur ein verbogenes Nummerschild;

    aber hat richtig gerummst, weil ich gerade ohne Bremse von Rückwärts in Vorwärts geschaltet habe)

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Alex.Fr. 

    Alex.Fr.

    Verursacher hat den Schaden am Fahrzeug seiner Versicherung gemeldet - Rückantwort wie folgt: " die Telefonleitung war nicht in einer ausreichenden Höhe verlegt. Ein Verschulden unseres Versicherungsnehmers ist nicht zu erkennen und die gegen ihn gerichteten Schadenersatzansprüche sind rechtlich unbegründet. Es steht Ihnen frei Ihre Ansprüche an den Eigentümer der Telefonleitung zu stellen. "

    Verursacher hat den Schaden am Fahrzeug seiner Versicherung gemeldet - Rückantwort wie folgt:

    " die Telefonleitung war nicht in einer ausreichenden Höhe verlegt. Ein
    Verschulden unseres Versicherungsnehmers ist nicht zu erkennen und die
    gegen ihn gerichteten Schadenersatzansprüche sind rechtlich unbegründet.
    Es steht Ihnen frei Ihre Ansprüche an den Eigentümer der Telefonleitung zu
    stellen.
    "

    Alex.Fr.

    Verursacher hat den Schaden am Fahrzeug seiner Versicherung gemeldet - Rückantwort wie folgt:

    " die Telefonleitung war nicht in einer ausreichenden Höhe verlegt. Ein
    Verschulden unseres Versicherungsnehmers ist nicht zu erkennen und die
    gegen ihn gerichteten Schadenersatzansprüche sind rechtlich unbegründet.
    Es steht Ihnen frei Ihre Ansprüche an den Eigentümer der Telefonleitung zu
    stellen.
    "


    Warst Du dabei, als der Schaden verursacht wurde? Gibt es Fotos von dem Vorgang oder von dem Schadensfall einschließlich des verursachenden Fahrzeuges?

    Alex.Fr.

    Es steht Ihnen frei Ihre Ansprüche an den Eigentümer der Telefonleitung zu stellen.

    Es steht Ihnen frei Ihre Ansprüche an den Eigentümer der Telefonleitung zu
    stellen.
    Alex.Fr.
    Es steht Ihnen frei Ihre Ansprüche an den Eigentümer der Telefonleitung zu
    stellen.

    Ich denke, der Eigentümer der Telefonleitung wird direkt auch Ansprüche gegen den Verursacher zu stellen haben, denn der Reparaturaufwand geht zu Lasten des Verursachers. Zum anderen wird der Eigentümer der Leitung die Argumentation bzg. der Höhe der Leitung bzw. des Fahrzeuges des Verursachers überprüfen lassen.  Dazu gehört auch der verwendete Reifendruck als auch die Art und Ausführung sowie Montage der Anbauteile als auch die Zuslässigkeit, diese Verkehrswege  (Masse/Höhe) benutzen zu dürfen.

    Nimm Kontakt mit einem Anwalt auf.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Alex.Fr.

    Da wir nun vom Verursacher erfahren haben, das dies bei Ihnen noch nicht bekannt ist

    Da wir nun vom Verursacher erfahren haben, das dies bei Ihnen noch nicht bekannt ist
    Alex.Fr.
    Da wir nun vom Verursacher erfahren haben, das dies bei Ihnen noch nicht bekannt ist

    Warum hat er das nicht der Telekom gemeldet?

    Hat er sich sofort bei Dir gemeldet?

    0

  • vor 2 Jahren

    Hallo @Alex.Fr.,

     

    die Leitung versorgt Dein Gebäude?

    Dann melde doch eine Störung über die 0800 330 1000 Stichwort „Störung“ auf Deiner Rufnummer. 

     

    Viele Grüße

    0

  • vor 2 Jahren

    Alex.Fr.

    Vor meiner Immobilie kollidierte ein Traktor mit ausgefahrenem Mähwerk mit der oberirdischen über die Straße führenden Leitung. Die Leitung spannte vom Telefonmast zu einem Haken im Dachgebälk meines Hauses

    Vor meiner Immobilie kollidierte ein Traktor mit ausgefahrenem Mähwerk mit der oberirdischen über die Straße führenden Leitung.

    Die Leitung spannte vom Telefonmast zu einem Haken im Dachgebälk meines Hauses

    Alex.Fr.

    Vor meiner Immobilie kollidierte ein Traktor mit ausgefahrenem Mähwerk mit der oberirdischen über die Straße führenden Leitung.

    Die Leitung spannte vom Telefonmast zu einem Haken im Dachgebälk meines Hauses


    Wie tief hing denn diese Leitung?
    Ein ausgefahrenes Mähwerk ist doch knapp über dem Boden.

    Oder meinst du ein eingefahrenes, hochgestelltes Mähwerk 

    oder ein ausgefahrenes und hochgestelltes Mähwerk?
    Bei letzterem stellt sich die Frage, ob der Traktor so hätte fahren dürfen.

    War es auf Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum?

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    In der Regel sind oberirdische Leitungen die öffentlichen Grund wie z.B. Straßen queren genehmigt und eingetragen. Kommt es zu einer Beschädigung durch Dritte steht zunächst auch mal ein Vorwurf gegen den Verursacher im Raum, ob er seine Sorgfaltspflicht beim Betreiben seines Fahrzeuges mit zusätzlich angebrachter technischer Einrichtung nicht verletzt hat.

    Es klingt fast so als wolle die Versicherung erst einmal mit ihrem Wortlaut (Standardtext) für Verunsicherung sorgen und sich so aus einer möglichen Verantwortung ziehen. 
    Hier bleibt wirklich nur der Weg über einen Anwalt und einen Gutachter. Hat die Versicherung den Schaden überhaupt vor Ort begutachtet?

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Hallo @Alex.Fr.,

     

    die "Störung" können wir gerne aufnehmen und an die Kolleg*innen weiterleiten. Da bist du hier genau richtig. Auf jeden Fall sollten wir hierzu telefonieren. Dein Profil ist bereits befüllt. Teile uns einfach mit, wann es mit dem Rückruf passt.

     

    Viele Grüße Türkan Ü.

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