Gelöst
Komplettausfall Internet- Ausfallentschädigung nach § 58 TKG-
vor einem Jahr
Hallo liebe Community,
leider haben wir seit Jahresbeginn im Januar 2024 und dem jetzigen Ausbau des Glaserfasernetzes mit längeren Unterbrechungen und Störungen des Internets zu tun.
Bisher dachte ich, dass die Gutschriften von alleine auf der Rechnung vermerkt würden, aber leider ist das nicht der Fall. Die Störungen /Komplettausfall des Internets sind gemeldet und dokumentiert.
Meine Anliegen sind:
1. Ein Schnellstarter Set zur Verfügung zu stellen (60GB), da wir im 100% Homeoffice tätig sind und wir die Zeiten nicht ständig per Urlaub oder Nacharbeit nachholen können. Die Nachbarn zwei Straßen weiter haben bereits seit gestern wieder einen Komplettausfall bis 14.04.2024.
2. Ausfallentschädigung für den ersten Komplettausfall im Januar vom 05.01.2024; 8.57 Uhr bis 16.01.2024; 10.00 Uhr
3. Ausfallentschädigung für den zweiten Komplettausfall am 26.03.2024.
Im Voraus besten Dank und viele Grüße
Corinna
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vor 6 Monaten
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vor einem Jahr
Bisher dachte ich, dass die Gutschriften von alleine auf der Rechnung vermerkt würden, aber leider ist das nicht der Fall. Die Störungen /Komplettausfall des Internets sind gemeldet und dokumentiert.
Erst nach Beendigung der Störung wird das gemacht, allerdings meines Wissens auch nie proaktiv, du als Kunde solltest dich daher nach Beendigung der Störung am Besten hier nochmal melden (bzw wenn ich das richtig verstanden habe ist die Störung jetzt erledigt)?
1. Ein Schnellstarter Set zur Verfügung zu stellen (60GB), da wir im 100% Homeoffice tätig sind und wir die Zeiten nicht ständig per Urlaub oder Nacharbeit nachholen können. Die Nachbarn zwei Straßen weiter haben bereits seit gestern wieder einen Komplettausfall bis 14.04.2024.
Wenn die Störungen erledigt sind dann gibt es ja keinen Grund dafür, du bist selber für ein Backup verantwortlich, die Telekom garantiert dir keine 100%ige Verfügarkeit
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Antwort
von
vor einem Jahr
Ich zahle monatlich für Internet und Magenta xl und habe sogar nochmals im Januar 2024 wegen dem schlechten Internet meinen Tarif mit Glasfaser anpassen lassen, um dann hier so eine Antwort zu bekommen?
@Corinna
und dafür bekommst du eine Entschädigung.
aber die Telekom ist nicht dafür zuständig dass du im Home Office arbeiten kannst.
kannst du deiner Arbeit aufgrund eines Ausfall deines privaten Anschlusses nicht nachgehen muss dein Arbeitgeber für entsprechende Geräte/Unterstützung sorgen.
oder soll jetzt jeder Kunde der einmal einen Ausfall hatte mit einem Schnellstarter versorgt werden?
Ich denke es ist hier alles gesagt und nicht konstruktive Antworten spart Euch bitte!
die Antworten sind nach deiner Meinung nicht konstruktiv weil sie nicht dem entsprechen was du erwartest -> Bereitstellung eines Schnellstarters auf Dauer.
die andere Möglichkeit für die Zukunft wäre z.b. dein smartphone zu nutzen und eine Dayflat zu buchen, diese kosten decken sich mit der Entschädigung bei einem Ausfall.
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @Corinna,
vielen Dank für den Beitrag und der Meldung von @CobraCane.
@Corinna, wir haben gerade miteinander gesprochen. War ein tolles, entspanntes Gespräch. Danke dafür.
Wir haben eine Lösung gefunden und es ist alles in Ordnung. Eine Gutschrift folgt von mir für den entsprechenden Zeitraum und ein altes Schnellstartpaket besteht auch noch und wird freigeschaltet, falls in Zukunft mal wieder was sein sollte. So können ggf. Datenpässe gebucht werden. Eine kleine Backup-Lösung besteht damit.
Allgemein kann ich sagen, es ist korrekt, wenn eine Entschädigung nach TKG § 58 erfolgt, besteht kein Anspruch mehr auf ein Schnellstartpaket. Hier gilt die Regel entweder oder.
Das MagentaZuhause Schnellstart darf auch nur noch bei einer Störung größer als 14 Tage bereitgestellt werden.
Es liest sich hier wieder alles sehr wild und teilweise auf Angriff. Dabei ist es halb so schlimm.
Freut mich, dass ich helfen konnte und wünsche allen einen entspannten Tag.
Gruß Jacqueline G.
Antwort
von
vor einem Jahr
Danke liebe Jacqueline für Deinen schnellen und tollen Einsatz für unsere Sache.
Auch nochmals danke für unser sehr gutes Gespräch, das mir sehr gefallen hat. Weiter so und ganz liebe Grüße
Corinna
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Ausfallentschädigung für den zweiten Komplettausfall am 26.03.2024.
Für einen Tag gibt es keine Entschädigung.
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vor einem Jahr
Hallo @Corinna
Ausfallentschädigung für den ersten Komplettausfall im Januar vom 05.01.2024; 8.57 Uhr bis 16.01.2024; 10.00 Uhr
Das sollte schon möglich sein, die Gutschrift zu erhalten
Ausfallentschädigung für den zweiten Komplettausfall am 26.03.2024.
Wenn dieser nur 1 Tag ist, eher nicht
Ein Schnellstarter Set zur Verfügung zu stellen (60GB),
Die Ersatzlösung würde auch bedeuten, dass man für den weiteren Ausfall keine Gutschriften mehr bekommt.
Aber das kann dir das @Telekom hilft Team sagen.
Für den Ausfall im Januar, sollte die Gutschriften ja möglich sein.
Halte zwecks Legitimation deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen)
Gib an, wann du immer am besten zu erreichen bist. Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs
(Zeiten am besten im Profil, im Feld "Weitere Informationen")
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Antwort
von
vor einem Jahr
Das bedeutet, ich sende mein Anliegen an @telekomhilft ?
Antwort
von
vor einem Jahr
Das bedeutet, ich sende mein Anliegen an @telekomhilft ?
Einfach warten, die Teamies sind informiert und melden sich bei dir.
Die können dich dann auch in Richtung Backup-Lösungen beraten.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Punkt 2 und 3(Schnellstartrouter)kannst dir somit schenken ist im TKG so geregelt.
Und HO ist kein Grund mehr wie damls zu Corona, da musst schon den AG bemühen
Das die Telekom trotzdem was zahlt wäre ein Unding und nicht gerecht
fertigt
5
Antwort
von
vor einem Jahr
Stell Dir vor, es gibt tatsächlich Homeoffice ohne Corona und was ein Unding ist,
Stell dir vor, dafür ist der AG zuständig für eine Ersatzlösung
Antwort
von
vor einem Jahr
Stell dir vor, dafür ist der AG zuständig für eine Ersatzlösung
Nicht wirklich, kommt darauf an wie es geregelt ist und ob es ein richtiger Homeoffice-Platz ist oder nur als mobiles Arbeiten ausgelegt ist wo dann halt der AN notfalls ins Büro fahren muss wenn sein Internet nicht geht.
Antwort
von
vor einem Jahr
Nicht wirklich, kommt darauf an wie es geregelt ist
Genau, es sollte geregelt sein im Arbeitsvertrag oder einem Zusatz dazu und nicht mehr nur auf diesen "AdHoc"-Lösungen aus Corona-Zeiten "beruhen".
@Corinna
Man ist dem Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen und trägt auch normal das Risiko dafür, heißt dann z.B. ist Homeoffice oder Mobiles Arbeiten nicht möglich muss man wieder an seinen Arbeitsplatz in die Firma.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Hallo @Corinna,
vielen Dank für den Beitrag und der Meldung von @CobraCane.
@Corinna, wir haben gerade miteinander gesprochen. War ein tolles, entspanntes Gespräch. Danke dafür.
Wir haben eine Lösung gefunden und es ist alles in Ordnung. Eine Gutschrift folgt von mir für den entsprechenden Zeitraum und ein altes Schnellstartpaket besteht auch noch und wird freigeschaltet, falls in Zukunft mal wieder was sein sollte. So können ggf. Datenpässe gebucht werden. Eine kleine Backup-Lösung besteht damit.
Allgemein kann ich sagen, es ist korrekt, wenn eine Entschädigung nach TKG § 58 erfolgt, besteht kein Anspruch mehr auf ein Schnellstartpaket. Hier gilt die Regel entweder oder.
Das MagentaZuhause Schnellstart darf auch nur noch bei einer Störung größer als 14 Tage bereitgestellt werden.
Es liest sich hier wieder alles sehr wild und teilweise auf Angriff. Dabei ist es halb so schlimm.
Freut mich, dass ich helfen konnte und wünsche allen einen entspannten Tag.
Gruß Jacqueline G.
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Uneingeloggter Nutzer
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