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Kostenübernahme NE4 Ausbau Telekom - Wer zahlt was?
vor 2 Monaten
Hallo liebe Community,
wir haben hier in Fürth an unserer Adresse 😀 ein komplexes Anliegen:
Zur Info:
Es befinden sich an dieser Adresse ein Vorderhaus, 4 Reihenhäuser und ein Hinterhaus mit insgesamt knapp 20 Wohneinheiten. Allesamt geregelt durch eine gemeinsame WEG. Ich bin ein Eigentümer hiervon.
Durch die WEG wurde der GF Ausbau beauftragt (bereits vor einigen Jahren). Der APL wurde gesetzt, allerdings im Vorderhaus Keller. Es gibt keinerlei Verbindung von hier zu den Reihenhäusern oder zum Hinterhaus. Warum der APL hier gesetzt wurde entzieht sich technisch und rechtlich meiner Kenntnis. Die Lage ist aus meiner Sicht ungünstig bis komplett falsch.
Ich selbst habe Glasfaser direkt hier bestellt. Nach fast einem Jahr nach Bestellung hat erst eine Auskundung stattgefunden. Diese Auskundung sollte in der Eigentümerversammlung besprochen werden. Nun hat die Auskundung drei Ausbaumöglichkeiten zu den eigentlich interessierten Kunden festgestellt, wovon zwei technisch überhaupt nicht realisierbar sind ->
1: Über die Fassade (funktioniert nicht, da Sandsteinplatten fest verbaut sind und Balkone an der Fassade angebracht sind, beide können nicht entfernt werden). Kosten müssen wir selbst tragen und Ausbau mit eigenen Firmen organisieren.
2: Über die Keller (funktioniert nicht, da es gar keinen gemeinsamen Keller gibt, der alle Einheiten mit dem APL verbindet und manche Einheiten gar keinen Keller haben). Kosten würden übernommen werden, ist technisch aber überhaupt nicht möglich.
3: Ausbau über Tiefbau im Innenhof, der komplett durch uns selbst finanziert und auch vollständig organisiert werden muss (eigene Beauftragung von einer eigenen Baufirma etc).
Jetzt ergeben sich hier folgenden Fragen, da die WEG den sehr hohen Kosten ablehnend gegenüber steht.
1: Warum muss der Innenausbau durch uns vollständig selbst gezahlt und auch noch organisiert werden, wenn er technisch die einzig machbare Anschlussoption der Kunden ist? Der APL wurde an einer Stelle gesetzt, die es technisch überhaupt nicht erlaubt alle Kunden zu erreichen. Als Kunde in einem großen Hochhaus werden die Kosten für Kabellkanäle auch nicht auf die WEG umgelegt, ebenso wenig bei Einzeleigentum und Tiefbau über lange Zuwege oder Einfahrten, die im ländlichen Raum auch nicht länger sind als unser Innenhof.
2: Auf meiner bestehenden Kupferleitung wurden Fehler im Erdkabel festgestellt, die zu Leistungseinbrüchen führen, auch hier wurde eine Erneuerung abgelehnt weil die Kosten zu hoch sind. Jetzt habe ich also eine schlechte Kupferleitung und kein Glasfaser.
3: Wenn die Telekom nicht zu einer Kostenübernahme bereit ist und sich dementsprechend gegen bereits geschlossene Verträge stellt, auf welcher rechtliche Grundlage passiert dies?
4: Wenn ich als Eigentümer selbst den Anschluss haben möchte, die WEG ablehnt für das gemeinsame Grundstück einen generell Ausbau zu vollziehen, mir beauflagt, dies aber selbst zu meinem Reihenhaus durchführen zu dürfen, wie kann ich dies initiieren, da mir jegliche Auskunft bisher verweigert wird, da man nur mit der Hausverwaltung spricht und nicht mit einzelnen Eigentümern.
Danke für die Infos! Wir wissen hier leider wirklich alle nicht mehr weiter und hätten gerne unseren GF Anschluss.
Notwendige Unterlagen kann ich gerne beibringen, alle Infos sind in meinem Profil.
[😀 Beitrag aus Gründen des Datenschutzes von @pamperlapescu bearbeitet. Adresse bitte ggfs. in die Profildaten schreiben!]
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Stefan
Community Guide
vor 2 Monaten
Ein gemeinsamer APL für unterschiedliche Gebäude (auch unterschiedliche Hausnummern?) funktioniert sowieso nicht. Jedes Haus braucht einen eigenen APL .
Der APL im Vorderhaus müsste sowieso umgebaut werden.
Wenn die Telekom die Kosten nicht tragen will gibt es die Möglichkeit, dass ihr die Vorbereitungen durch entsprechende Leerrohre leistet und die Telekom dann da die Glasfaser einbläst oder es wird halt nicht ausgebaut.
Simples Thema: Angebot und Nachfrage.
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olliMD
Community Guide
vor 2 Monaten
Verstehe ich nicht. Der HÜP-Standort wurde bei uns erst nach einer Begehung Ausbauer, Hausverwaltung, WEG-Beirat gemeinsam festgelegt @Snsnfisc.
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Snsnfisc
Antwort
von
olliMD
vor 2 Monaten
Hey @olliMD
Das kann ich Dir leider nicht sagen, da der HÜP vor meinem Eintritt in die WEG gesetzt worden ist (wiegesagt, bereits vor mehr als einem Jahr).
Da ich die Auskundungsteams hier mitbekommen habe, gehe ich schwer davon aus, den hat man dort einfach hingeknallt. Sowohl mir als auch unserer Verwaltung liegt technisch keine Info vor, warum der HÜP dort sitzt wo er sitzt. An der Stelle waren nur wenige cm Mauerdurchbruch notwendig, ich denke das war der Grund.
Ob der HÜP an der Stelle technisch sinnvoll ist, wurde in keinem der WEG Protokolle oder durch die HV festgelegt oder überhaupt mitentschieden.
Die Auskundung hat erst stattgefunden als es darum ging, die einzelnen Wohnungen zu erschließen. Vorher ist keine erfolgt.
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Snsnfisc
1 Sterne Mitglied
vor 2 Monaten
Moin @Stefan
Wie definierst du im Innenstadtkernbereich unterschiedliche Gebäude? Es gibt ein Vorderhaus, Reihenhäuser und ein Hinterhaus an einer Adresse. Das Vorderhaus ist ein Objekt mit einzelnen WE, 4 Reihenhäuser sind ein Objekt und das Hinterhaus mit mehreren WE ein Objekt. Es gibt keine physischen Verbindungen der einzelnen Objekte.
Das Ganze läuft rechtlich als eine Adresse und kann auch nur so gemeinsam im System "gebucht" werden. Unsere WEG hat dem Ausbau zugestimmt, der APL wurde eben nur im Vorderhaus gesetzt und aktuell "weigert" sich die Telekom, die Kunden im Hinterhaus und den Reihenhäusern anzuschließen.
Mir fehlt hier die Kreativität, vor allem aus rechtlicher Sicht, wie es möglich sein kann an einer Adresse manche Kunden anzuschließen (kostenfrei) und andere Kunden wiederum sowohl Organisation als auch Kosten des kompletten Ausbaus übernehmen zu lassen, wenn es keine andere Anschlussmöglichkeit gibt, als über Tiefbau im Innenhof.
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mboettcher
Antwort
von
Snsnfisc
vor 2 Monaten
Ich vermute, dass das weniger von der Hausnummer - die kennzeichnet nicht unbedingt das Haus, sondern die postalische Adresse des Grundstücks, - und mehr von der Zahl der Gebäude auf diesem Grundstück abhängt.
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Stefan
Community Guide
vor 2 Monaten
@Snsnfisc
Dann wird euch nach meinem Verständnis nichts anders übrigbleiben als den Leitungsweg vorzubereiten.
Auch im Mehrfamilienhaus erfolgt der kostenfreie Ausbau nur über das Treppenhaus in Kabelkanälen.
Wird eine andere Kabelführung gewünscht, so muss dieser von der WEG vorbereitet sein.
So ist es auch hier - wobei es halt kein Treppenhaus gibt.
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Snsnfisc
Antwort
von
Stefan
vor 2 Monaten
Wieviele WEGs in Innenstädten sind dir denn geläufig, die 5stellige Ausbaukosten, einfach so übernehmen ohne nachzufragen? Ich kenne davon exakt. 0.
Hier in den alten historischen Innenstädten betrifft das jede einzelne Hausnummer mit Kosten, die nicht stemmbar sind.
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Snsnfisc
1 Sterne Mitglied
vor 2 Monaten
Moin @Timur K.
Das machst Du dir jetzt etwas einfach
Wir haben keine Ansprechpartner, schon gar keine festen, an die wir uns wenden können. Uns ist einzig und allein der Name des Vor Ort Auskunders bekannt, der nicht erreicht werden kann (keine Nummer, keine Anschrift, keine Email).
Es gab einen Auskundungstermin, bei dem der örtliche Partner 3 Möglichkeiten identifiziert hat von denen zwei technisch nicht korrekt sind und auch nicht umgesetzt werden können. Die dritte Variante ist alles in Eigenleistung mit einem eigens durch uns beauftragten Tiefbauunternehmen, mit voller Kostenübernahme, durchzuführen, obwohl das die einzige technische Möglichkeit ist, die Kunden zu erschließen. Die Kosten belaufen sich dabei auf mittlere 5stellige Summen.
Daraufhin hat unsere HV die WEG informiert. Uns als WEG und mir als Beirat fehlen allerdings vollständig die Informationen, auf welcher Grundlage die Telekom hier entscheidet das Ganze Objekt mit einem APL anzuschließen um am Ende dann keinen einzigen Kunden am Netz zu haben - weil der ganze Innenausbau komplett selbst finanziert werden soll.
Wie funktioniert das denn in anderen deutschen Inennstädten? Werden da Alibi APLs gelegt und der komplette Ausbau zum Kunden wird abgelehnt?
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olliMD
Antwort
von
Snsnfisc
vor 2 Monaten
Eine Hausnummer, ein HÜP ( APL ). Damit ist der gesamte Rest Innenausbau.
Ich muss im Hausflur auch den Leitungsweg bereitstellen, der Ausbauer blässt nur ein. Oder baut Aufputz. Das auf Euch angewendet heißt das, stellt einen Leidtungsweg vom HÜP zu jedem Gebäude bereit, fertig.
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Smart-und-Clever
1 Stern Mitgestalter*in
vor 2 Monaten
wie bist du denn mit Kupfer ans Netz gekommen ?
Da muss doch ein Weg für eine Versorgung vorhanden sein ?
Und warum soll der Kunde auf dem Land hohe Anschlusskosten tragen und ein Eigentümer in der Stadt den Ausbau umsonst bekommen ?
Wenn man eine Wertsteigerung des Eigentums haben möchte, dann sollte man auch etwas investieren.
Und bedenke , ein Ausbauzwang durch Telekom besteht nicht.
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olliMD
Antwort
von
Smart-und-Clever
vor 2 Monaten
EFH = vor dem HÜP
bei Euch = nach dem HÜP
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Kleiner_starker_Kaffee
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 2 Monaten
@Snsnfisc
Hier findest Du Antworten, aber nach der genauen Lektüre ergeben sich weitere Fragen:
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/glasfaser-ratgeber.pdf
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Ludwig II
Community Guide
vor 2 Monaten
@Snsnfisc
Kläre mal mit der Ortsverwaltung, ob es die Möglichkeit gibt, die Gebäude einzeln zu erfassen und jedem Gebäude eine eigene Hausnummer bzw. alphanumerische Hausnummern (Zusatz A, B, C,...) zu vergeben.
Und wenn das möglich und vollzogen ist, dann für jedes Gebäude einen eigenen HÜP beauftragen.
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André A.
Antwort
von
Ludwig II
vor 2 Monaten
Hallo @Snsnfisc,
Standardbauweise bei Mehrfamilienhäusern bedeutet, dass der Hausanschluss innerhalb von 3 Metern hinter der Hauszuführung im Keller oder Hauswirtschaftsraum installiert wird. Glasfaser Dosen werden innerhalb von 3 Metern hinter der Wohnungseingangstür installiert. Es findet aber im Voraus eine Auskundung statt.
Wenn es sich um einen Gesamtauftrag handelt, heißt es leider alle oder keiner. Natürlich kann bei der Auskundung vor Ort ggf. eine Ausnahme besprochen werden, wenn man alles selber vorbereitet. Aber das können wir von hier nicht zusagen.
Gruß
André
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Snsnfisc
1 Sterne Mitglied
vor 2 Monaten
Hallo @André A.
Da sehe ich ja eben genau das Problem. Hier sind an einer Adresse 2 Mehrfamilienhäuser und 4 Reihenhäuser. Allesamt mit nur einem Hüp der gesamt nur das erste MFH erschließt. Die anderen wurden schlichtweg nie berücksichtigt und auch die Lage des Hüp nie ausgekundet.
Daher ist die Argumentation es handle sich um ein einzelnes MFH und die dazugehörige Standardbauweise nunmal einfach nicht richtig.
Das Ganze ist mehr oder weniger in der ganzen Fürther Altstadt so der Fall.
Wirklich ernstgemeinte Frage. Wie soll denn hier jemals Ausbau vollzogen werden?
Selbst wenn ich jetzt also selbst meine ganze Leitungsführung vorbereite, der Hüp von euch gesetzt wurde, kann mir niemand einen Anschluss garantieren? Wozu liegt der Hüp dann hier? Für die Statistik?
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Stefan
Antwort
von
Snsnfisc
vor 2 Monaten
So was gibt es regulär in Deutschland aber eigentlich nicht.
Zumindest müssten jedes Wohngebäude mit einem eigenem Eingang einen Präfix a,b,c,d ... haben.
Ansonsten gilt halt - Standard bei euch nicht möglich - deal with it
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