Kulanz wegen Umzug zu einem bestehenden Anschluss?
vor 11 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation, meine Schwägerin ist nach Frankfurt an die Göthe Universität gekommen um Ihre Doktorarbeit zu schreiben- da sie sich im letzten Semester befindet und ein Ende abzusehen ist, hat sie Ihre Wohnung zum 28.02. gekündigt und Wohnt seit dem 01.03. bei uns in Freiburg- Wir haben einen Kabel BW Vertrag-
Kann uns die Telekom kulanter Weise ein Sonderkündigungsrecht einräumen, und welche Unterlagen werde dafür benötigt? Eine Ummeldung zu uns nach Freiburg ist heute getätigt worden.
Vielen Dank im Voraus.
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vor 11 Jahren
Kulanz bei einer Wohnungszusammenführung wird in der Regel nur gewährt, wenn beides Telekomverträge sind.
Ich würde einfach einen Umzug beauftragen und darauf spekulieren, dass die Telekom nicht den gleichen Tarif am neuen Wohnort bereitstellen kann. Dann hat man ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten.
Man muss nur darauf achten, dass bei der Umzugsbestätigung kein anderer Tarif oder gar ein IP-Vertrag unter geschoben wird, den man dann aufgrund Fristüberschreitung "genehmigt".
Dieser wäre nämlich wieder mit einer Laufzeit von 24 Monaten verbunden.
Kurzfassung:
Umzug beauftragen - nur Vertrag mit gleichem Tarif und Leistung akzeptieren - sonst Sonderkündigunsrecht wahrnehmen.
Wenn die Telekom sich daran hält, bleibt nur reguläre Kündigung.
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von
vor 11 Jahren
Bei Kabel BW kommt der Anschluss ja nicht unbedingt aus der Telefondose, sondern aus der Kabeldose- Könnte die Telekom, gegenenenfalls auch darauf bestehen und sagen, wir schlaten den Vertrag einfach mit dazu? Geht das technisch überhaupt?
Vielen Dank für die Antworten---
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von
vor 11 Jahren
Die Telekom kann auch garantiert NICHT ihren Anschluss auf das COAX Kabel von Kabel-BW legen.
Wenn bei euch KEIN APL sitzt, dann wird der Umzugsauftrag von der Telekom abgelehnt und das Sonderkündigungsrecht greift. Wenn allerdings ein funktionsfähiger APL vorhanden ist wird die Telekom - wenn ansonsten möglich - da abliefern.
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von
vor 11 Jahren
Viele Dank
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vor 11 Jahren
Diesen Umzug regelt das TKG .
Sollte der Anschluss bei euch in Freiburg schaltbar sein, kann die Telekom auf Erfüllung des Vertrages am neuen Wohnort pochen.
Oder auf Vertragserfüllung bis zum Ende der Laufzeit am alten Wohnort.
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vor 11 Jahren
Ein Sonderkündigungsrecht wird Euch Euer Kabelnetzbetreiber vermutlich auch nicht einräumen.
Und in Freiburg - das würde mich überraschen, wenn die Telekom da keinen umgezogenen Anschluss schalten könnte. Was sein kann - dass die Schwägerin einen klassischen Telefonanschluss noch hatte und die Telekom den am neuen Wohnort nicht schalten will - deshalb KEINESFALLS einen Umzug im Online-Formular beauftragen, denn dort bekommt sie im Rahmen des Umzugs einen IP-Anschluss mit neuer 24-monatiger Laufzeit.
Wie lange läuft denn der Vertrag noch?
Sie sollte sich ggf. auch mit dem Vermieter der alten Wohnung mal in Verbindung setzen - denn so lange wie ihr Anschluss bei der Telekom noch aktiv ist, so lange kann der Nachmieter dort möglicherweise keinen neuen Anschluss erhalten. Vielleicht geht über die Schiene "neuer Mieter" ja was für Deine Schwägerin - falls der neue Mieter einen Telekomvertrag will.
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von
vor 11 Jahren
würde mich überhaupt nicht überraschen - sofern es heute noch ein ISDN/analog Anschluss ist.
Da würde nämlich die Telekom heute immer versuchen einen Tarifwechsel auf Magenta durchzudrücken.
Da muss man nur wehrhaft sein.
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