Kunde zieht um und möchte gleichzeitig zur Telekom wechseln wie gehen wir da am besten vor?
vor einem Jahr
Zum Fall: ein Bekannter ist aktuell bei Vodafone und zieht zum Monatswechsel auch noch um. Ich wollte es über For Friends versuchen, aber es funktionierte nicht, da anscheinend Umzug und Anbieterwechsel nicht funktioniert. An der Hotline konnte man nicht weiterhelfen, er solle ja erstmal mit dem aktuellen Anbieter umziehen. Und dann machen wir den Anbieterwechsel.
Ich weiß aber nicht ob es dann mit der Vertragslaufzeit ein Problem geben würde, da er auch noch an der neuen Adresse neues Glasfaser hat 🙈 nicht, dass wir den Kunden verlieren, weil das alles so kompliziert für ihn klingt?!?
Wie könnte man da am besten vorgehen?
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor einem Jahr
Grüße @hayil83
Einfachste Weg:
Alten Vertrag kündigen und einem neuen Abschließen.
Nummer kann man ja auch nachträglich Portieren.
Und diese erst bei einem SIP-Anbieter "ablegen" und weiterleiten zu den Nummern der Telekom.
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
andiling
vor einem Jahr
Das hängt jetzt von der Restlaufzeit des bestehenden Vertrages ab.
Wenn die über den Umzugstermin hinaus geht muss er ja einen Umzug beauftragen, da ansonsten der alte Anschluss nicht frei wird.
Auch sonst empfiehlt es sich einen Umzug und anschließenden Wechsel einzustellen, da er ansonsten ja selbst kündigt und sein Weiterversorgungsprivileg bei Verzögerungen futsch ist. Kann der Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss bereitstellen (auch das wird über einen Umzug geprüft), gibt es ein Sonderkündigungsrecht, dann kann ein neuer Anschluss unabhängig von der Restlaufzeit des alten Vertrages beauftragt werden.
Wenn mit Monatswechsel jetzt nächste Woche gemeint ist, fällt dem Bekannten das aber früh ein.
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andiling
Gerd F.
Telekom hilft Team
vor einem Jahr
Hallo @hayil83,
herzlich willkommen bei uns in der Community. Ich kann mich den Ausführungen von @andiling anschließen.
Ein Festnetz-Vertrag ist nicht an einen Standort gebunden. Ihr Bekannter muss die Vertragslaufzeit beim aktuellen Anbieter an der neuen Adresse erfüllen. Anbieterwechsel ist ein Wechsel des Anbieters an der gleichen Adresse und ist im Zuge des Umzugs nicht zulässig. Vertragspartner und erster Ansprechpartner für den Umzug des Kunden ist der bisherige Anbieter.
Ein Sonderfall ergibt sich, wenn der bisherige Anbieter Ihres Bekannten ihn an der neuen Stelle nicht versorgen kann. Dann hat er ein Sonderkündigungsrecht, welches er als Kunde grundsätzlich selbst in Ansprach nehmen muss.
Gerne würde ich es sehen, dass Ihr Bekannter sich für uns entscheidet. Sollte noch konkret Unterstützung gewünscht sein, gerne die Angaben im Profil um eine Rückrufnummer Ihres Bekannten ergänzen und uns einen kurzen "Ping" zukommen lassen.
Viele Grüße
Gerd F.
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Gerd F.
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hayil83