Gelöst

Kündiger Hotline

vor 7 Jahren

Guten Tag,

 

Ich habe einen Call and Surf Comfort Tarif. Dabei handelt es sich noch um einen Analogen Anschluss. Die Geschwindigkeit lieg tbei 780 kbit/s Den habe/hatte ich gekündigt.

Kurz vor Ablauf des Vertrages wurde mir ein Brief zugeschickt, dass man sich doch mal bei der KündigerHotline 0800 300 11 88 melden solle. Dort wurde mir ein Angbot unterbreitet zu Magenta S zu wechseln. Dabei vielen von der Mitarbeiterin folgende Aussagen:

-Die Telekom stellt alle Analog Verträge bis Ende 2018 um, da hätten wir sowieso einen Kündigung erhalten.

- Die Geschwindigkeit wird sich nicht ändern, vielleicht wird sie etwas schneller.

- Die Vertragsunterlagen werden ihnen schriftlich zugeschickt. Nach erhalt gilt die 14-tägige Widerrufsfrist. Sollte ich widerrufen bleibt die Kündigung bestehen.

 

Da mir für den Wechseln die ersten 12 Monate vergünstigt angeboten worden sind, bin ich auf den Wechsel eingegangen. Die Dame sagte nur, dass das Gespräch für den Vertragswechsel aufgezeichnet werden muss. Sie sagte sogar: "Ich beginne jetzt mit der Aufzeichnung. Vielen Dank, dass sie sich dafür entschieden habenbei der Telekom zu bleiben und ihren Vertrag zu wechseln. Dafür sind einige Fragen zur Klärung ihrer Identifikation notwendig, Sie heißen .. ist das Richtig?" usw.

 

Am 27.9 wurde der Vertrag umgestellt. Und hier fangen die Probleme an:

-Den besagten Brief mit den neuen Vertragsunterlagen habe ich nicht erhalten, nur die Bestätigung, dass die Kündigung zurückgezogen wurde.

- Die Geschwindigkeit hat sich verringert auf 453 kbit/s.

 

Ich habe daraufhin mit der Technik telefoniert, ob dies richtig sei und es kam die Aussage, dass technisch nicht mehr möglich sei. Außerdem habe ich erfahren dass:

- Es keine flächendeckende Zwangsumstellung von analog auf Ip gibt.

- Die Gespräche für einen Vertragswechsel müssen nicht aufgezeichnet werden. Das klang bei der Kündiger Hotline ganz anderns.

- Da es sich um einen Vertragswechsel handelt für die ich meine Kündigung zurückziehen musste kann ich maximal in meinen alten Vertrag wechseln/ verbleiben, wenn ich den Wechsel storniere.

 

Also wurde ich bei allen Punkten, die ich gezielt angedprochen habe angelogen. Jetzt sitz ich da mit der Möglichkeit einen noch schlechteren Vertrag zu wählen oder in meinem alten Vertrag zu verbleiben.

 

Stimmt es wirklich, dass solche Aufzeichnungen nicht angefertigt werden müssen? Handelt es sich bei den Mitarbeiter bei der Kündiger-Hotline um Mitarbeiter der Telekom oder ist das eine Firma die der Telekom diese "Service" anbietet.

 

Vielleicht kann sich ja jemand vom Telkekom Team dazu äußern.

Gruß 

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    • vor 7 Jahren

      mg1990

      Stimmt es wirklich, dass solche Aufzeichnungen nicht angefertigt werden müssen?

      Stimmt es wirklich, dass solche Aufzeichnungen nicht angefertigt werden müssen?
      mg1990
      Stimmt es wirklich, dass solche Aufzeichnungen nicht angefertigt werden müssen?

      Solche Aufzeichnungen... ob die angefertigt werden müssen und wer das anordnet (vielleicht direkt der Boss der Hotline-Kraft)...

      Aber es ist doch in der Regel ein Vorteil, wenn sie angefertigt wurden. Es gibt einige, die sich wünschen würden, es gäbe eine solche Aufzeichnung.

       

      Wenn Du in den Medien die letzten Jahre ein wenig aufgepasst hast, dann weißt Du, dass die Telekom die Losung ausgegeben hat, solche Anschlüsse wie den Deinen bis spätestens Ende 2018 aus dem Feld zu haben. Es gibt auch Regionen bei denen den Leuten schon vor zwei Jahren die "Pistole auf die Brust gesetzt" wurde.

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Das ist es ja, ich wäre froh über diese Aufzeichnung. Damit wäre ja alles nachvollziehbar. Aber angeblich gibt es diese nicht, daher kann man darauf nicht zugreifen.

       

      Die Zwangsumstellung war mir bekannt und passt laut erster Hotline zu meinem Wissensstand. Aber die Aussage vom Techniker passt dann da wieder nicht rein, wonach es solch eine Zwangsumstellung nicht flächendeckend geben soll, da es technisch nicht möglich ist.

       

       

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      mg1990

      .... - Es keine flächendeckende Zwangsumstellung von analog auf Ip gibt. ....

      ....

       

      - Es keine flächendeckende Zwangsumstellung von analog auf Ip gibt.

      ....

      mg1990
      ....

       

      - Es keine flächendeckende Zwangsumstellung von analog auf Ip gibt.

      ....


      Wer sagt sowas? Die Aussage ist falsch, alle Anschlüsse werden auf IP umgestellt. 

      VG

      2

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      TrippsteinToni

      ... Wer sagt sowas? Die Aussage ist falsch, alle Anschlüsse werden auf IP umgestellt. VG

      ...

      Wer sagt sowas? Die Aussage ist falsch, alle Anschlüsse werden auf IP umgestellt. 

      VG

      TrippsteinToni
      ...

      Wer sagt sowas? Die Aussage ist falsch, alle Anschlüsse werden auf IP umgestellt. 

      VG


      Also scheinbar wurde das grundsätzliche Ziel ausgesrochen alle Anschlüsse auf IP umzustellen, aber nur wenn es sich um Breitbandanschlüsse handelt: https://www.channelpartner.de/a/ip-umstellung-wird-2018-abgeschlossen,3333807

      "Außerdem schränkte Müller ein, dass die Pläne zur Umstellung auf All-IP sich auf die Kunden mit Breitband-Anschluss beziehen. Das war bislang zumindest in der Deutlichkeit so nicht gesagt worden."

       

      Sollte die Zwangsumstellung in unseren Gebiet dennoch gelten, müsste ich im Falle eines Widerrufes meines Vertragswechsels, bald eine Kündigung seitens Telekom erhalten.

       

      Gruß

      0

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      mg1990

      Also scheinbar wurde das grundsätzliche Ziel ausgesrochen alle Anschlüsse auf IP umzustellen, aber nur wenn es sich um Breitbandanschlüsse handelt: https://www.channelpartner.de/a/ip-umstellung-wird-2018-abgeschlossen,3333807 "Außerdem schränkte Müller ein, dass die Pläne zur Umstellung auf All-IP sich auf die Kunden mit Breitband-Anschluss beziehen. Das war bislang zumindest in der Deutlichkeit so nicht gesagt worden." Sollte die Zwangsumstellung in unseren Gebiet dennoch gelten, müsste ich im Falle eines Widerrufes meines Vertragswechsels, bald eine Kündigung seitens Telekom erhalten.

      Also scheinbar wurde das grundsätzliche Ziel ausgesrochen alle Anschlüsse auf IP umzustellen, aber nur wenn es sich um Breitbandanschlüsse handelt: https://www.channelpartner.de/a/ip-umstellung-wird-2018-abgeschlossen,3333807

      "Außerdem schränkte Müller ein, dass die Pläne zur Umstellung auf All-IP sich auf die Kunden mit Breitband-Anschluss beziehen. Das war bislang zumindest in der Deutlichkeit so nicht gesagt worden."

       

      Sollte die Zwangsumstellung in unseren Gebiet dennoch gelten, müsste ich im Falle eines Widerrufes meines Vertragswechsels, bald eine Kündigung seitens Telekom erhalten.

      mg1990

      Also scheinbar wurde das grundsätzliche Ziel ausgesrochen alle Anschlüsse auf IP umzustellen, aber nur wenn es sich um Breitbandanschlüsse handelt: https://www.channelpartner.de/a/ip-umstellung-wird-2018-abgeschlossen,3333807

      "Außerdem schränkte Müller ein, dass die Pläne zur Umstellung auf All-IP sich auf die Kunden mit Breitband-Anschluss beziehen. Das war bislang zumindest in der Deutlichkeit so nicht gesagt worden."

       

      Sollte die Zwangsumstellung in unseren Gebiet dennoch gelten, müsste ich im Falle eines Widerrufes meines Vertragswechsels, bald eine Kündigung seitens Telekom erhalten.


      Die PSTN-Plattform, bestehend aus Vermittlungsstellensystemen der Firmen Siemens (EWSD) und Alcatel (Lucent) (S12) werden komplett substituiert. Diese leitungsvermittelnden Systeme werden durch paketvermittelnde Systeme, VoIP-Systeme ersetzt. In Richtung Kunde werden nur noch zwei technische Varianten angeboten, VoIP über einen xDSL-Anschluss oder einen analogen Anschluss nach 1TR111 für Kunden ohne Bedarf an einem Internetzugang (reiner Sprachanschluss mit einer Bandbreite 0,3-3,4 kHz). Auch diese analogen Anschlüsse sind an der VoIP-Plattform angeschlossen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      mg1990

      Stimmt es wirklich, dass solche Aufzeichnungen nicht angefertigt werden müssen?

      Stimmt es wirklich, dass solche Aufzeichnungen nicht angefertigt werden müssen?

      mg1990

      Stimmt es wirklich, dass solche Aufzeichnungen nicht angefertigt werden müssen?


       Der reine Verkaufsvorgang wird aufgezeichnet (manuell gestartet) und dient im Streitfall als Nachweis.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @mg1990

      die Vertragsinhalte, die in einem Kündigerrückgewinnungsgespräch besprochen werden, werden aufgezeichnet. Auf die kann allerdings kein Kundenberater direkt zugreifen. Sie dienen der Dokumentation über das Gespräch.

      Ihr Widerruf ist bei unserem Kundenservice eingegangen. Es soll wieder der alte Vertragsinhalt mit den alten Leistungen hergestellt werden. Damit wird auch Ihre Kündigung wieder aktiv.

      Gruß

      Jürgen Wo.

      2

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren


      Hallo @Jürgen Wo.

       

      können sie mir diesen Satz näher erläutern? Ich habe gerade nochmal mit dem Telekomservice geredet und dort steht vermerkt, dass wir am 11.10 wieder zurückgeschaltet werden. Es ist keine gültige Kündigung vermerkt.

       

      Ich möchte nur sichergehen, dass keine Kündigung hinterlegt ist, da ich meinen Call and Surf Comfort Tarif behalten möchte.

       

      Gruß

       

      Jürgen Wo.

      ... Ihr Widerruf ist bei unserem Kundenservice eingegangen. Es soll wieder der alte Vertragsinhalt mit den alten Leistungen hergestellt werden. Damit wird auch Ihre Kündigung wieder aktiv. ...

      ...
      Ihr Widerruf ist bei unserem Kundenservice eingegangen. Es soll wieder der alte Vertragsinhalt mit den alten Leistungen hergestellt werden. Damit wird auch Ihre Kündigung wieder aktiv.
      ...

      Jürgen Wo.
      ...
      Ihr Widerruf ist bei unserem Kundenservice eingegangen. Es soll wieder der alte Vertragsinhalt mit den alten Leistungen hergestellt werden. Damit wird auch Ihre Kündigung wieder aktiv.
      ...


      0

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @mg1990,

      es ist richtig, dass der Anschluss am 11.10.2018 wieder auf Ihren alten Tarif umgestellt wird. Da Sie eingangs geschrieben haben, dass Sie diesen Tarif ursprünglich kündigen wollten, kann es sein, dass die Kündigung wieder eingestellt wird. Es muss ja genau der Zustand, der vor dem Anruf der Kündigerrückgewinnung Stand der Dinge war (also auch die Kündigung des Call & Surf Tarifes) wiederhergestellt werden. Ich werde aber gerne für Sie einen Vermerk anlegen, dass keine Kündigung des Call & Surf Tarifes mehr gewünscht ist. Sollten Sie dennoch eine Kündigungsbestätigung erhalten, melden Sie sich bitte wieder hier, dann werden wir nochmal eingreifen.

      Noch kurz zum Thema "Zwangsumstellung auf IP": Sobald es in Ihrem Bereich soweit ist, werden Sie schriftlich von uns darüber informiert.

      Viele Grüße
      Nicole G.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

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    Uneingeloggter Nutzer

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