Gelöst

Kündigung aus technischen Gründen, Klageweg

vor 7 Jahren

Die Telekom kündigt einseitig aus "technischen Gründen" zum November. 

 

Grund ist natürlich das ein anderer Anbieter (in meinem Fall NC) den Nahbereich gewonnen hat und vmtl. vectoring anbieten will. Allerdings ist der genannte Kündigungsgrund eine reine Farce denn es ist eben KEIN technischer Grund. Richtig ist das die Telekom mittelfristig die VDSL TEchnick im Nahbereich zurückrüsten muß allerdings habe ich ja einen VErtrag über die Nutzung von "internet" in meinem Flal Hybrid aber eben nicht die Nutzung von Internet durch Telekom Technik. 

 

Niemend hindert die Telekom daran den Vertrag zu erfüllen und dabei den Zugangsweg über die Technik eines Mitbewerbers anzumieten. So bieten 1&1 und Co seit jahrzenten Internet an. Natürlich ist diese Variante finanziell nicht so interessant aber mir entsteht ja auch kein Sonderkündigungsrecht dadurch das ein Mitbewerber Leistung günstiger anbieten kann und ich vorzeitig aus meinem 24 Monatsvertrag aussteigen möchte ......

 

Festzuhalten bleibt, die Telekom begründet eine wirtschaftliche sonderkündigung mit vagen und physikalisch FALSCHEN Aussagen, ob sie damit auch rechtlich durchkommt bleibt zu prüfen. 

 

Ein abermals entäuschter Kunde

869

14

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Was soll der Beitrag nun bringen?
      Was für ein Klageweg?

      Beiden Vertragspartnern steht es zu die Verträge zu kündigen und auch beiden Vertragspartnern ist das recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund möglich.

      Wenn dein Beitrag darauf abzielt gegen die Kündigung klagen zu wollen, solltest dir einfach die bereits bestehenden Urteile dazu schon anschauen. Bist nicht der erste der aufgrund irgendwelcher - nicht nachvollziehbaren - Windungen auf einmal dagegen klagen wollte - und auch verloren hat.

      0

    • vor 7 Jahren

      Guess.Marx

      Niemend hindert die Telekom daran den Vertrag zu erfüllen und dabei den Zugangsweg über die Technik eines Mitbewerbers anzumieten.

      Niemend hindert die Telekom daran den Vertrag zu erfüllen und dabei den Zugangsweg über die Technik eines Mitbewerbers anzumieten.

      Guess.Marx

      Niemend hindert die Telekom daran den Vertrag zu erfüllen und dabei den Zugangsweg über die Technik eines Mitbewerbers anzumieten.


      Andere Anbieter sind nur unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, andere Anbieter in ihr Netz zu lassen. Nur die Telekom ist von der BNetzA verpflichtet worden, alle Netzbetreiber rein zu lassen.

       

      Weiterhin besteht in Deutschland noch immer Vertragsfreiheit. Niemand kann gezwungen werden, Verträge mit irgendjemanden abzuschließen.

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo zusammen,

      Hallo @Guess.Marx

      der Beitrag / Thread wird vermutlich genau so wie der andere von Dir  Zwinkernd Engel

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Im-Klammergriff-des-Monopolisten/m-p/3046693#M889417

       

      Aber vielleicht gibt Dir das weitere Impulse / Antworten, insofern Du diese auch erledigtst: 

      Hier bitte die Nutzerdaten geschützt im Profil hinterlegen  => Profildaten , diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen - Danke !


      Gruß
      Waage 1969

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      Viel Glück beim Klageweg, rechtliche Beratung findest du hier nicht, da musst du schon zu einem Anwalt gehen.

       

      Ist doch super, du kannst direkt zum Wettbewerber gehen und hast viel schnelleres Internet, tolle Aktion der BNetzA !

       

      Und natürlich wird für Telekom hybrid Telekom Technik benötigt, wie sonst soll der Tunnel aufgebaut werden, aus fremden Netzen.

      0

    • vor 7 Jahren

      Guess.Marx

      Die Telekom kündigt einseitig aus "technischen Gründen" zum November. (...)

      Die Telekom kündigt einseitig aus "technischen Gründen" zum November

       (...)


       

      Guess.Marx

      Die Telekom kündigt einseitig aus "technischen Gründen" zum November

       (...)


       


      Der Grund ist eigentlich egal, weil es für eine fristgerechte Kündigung keines Grundes bedarf.

      Und November dürfte woh eindeutig fristgerecht sein!

      Bei einem Vertrag habe beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag fristgerecht zu kündigen.

       

      Der Klageweg dürfte in deinem Falle ein Irrweg sein!Zwinkernd

       

      0

    • vor 7 Jahren

      Lies dir nochmals ganz genau die AGB durch.

      Denn dort hat die Telekom eine ganze Reihe von "Wichtigen Gründen" aufgeführt, die ihr erlauben, einen Vertrag jederzeit zu kündigen.

       

       

       

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Verträge über Festnetz-Anschlüsse mit einer Mindestlauf- zeit von 24 Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.

      Dazu braucht es keinen "wichtigen Grund"!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren


      @Guess.Marx  schrieb:
      Niemend hindert die Telekom daran den Vertrag zu erfüllen und dabei den Zugangsweg über die Technik eines Mitbewerbers anzumieten.

      Vielleicht ist es der Telekom nicht gestattet, sich beim Mitbewerber anzumieten ?

      Wenn der Mitbewerber den Ausbau selbst finanziert hat, kann dieser die Anmietung auch verweigern.

       


      So bieten 1&1 und Co seit jahrzenten Internet an.

      In solchem Fall, aber sicherlich kein VDSL (Vectoring) !

      3

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Außerdem ist das anmieten von leitung durch die telekom nicht reguliert. Die anbieter können wucherpreise aufrufen. Deswegen kooperiert die telekom nur mit wenigen anbietern

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Sind denn im November die 24 Monate Mindestvertragslaufzeit schon vorbei?

       

      Gruß

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Mal zum Thema anmieten.
      FTTC mit Vectoeing steht jedem offen. Kein Anbieter darf sich weigern, jemand anderen rein zulassen. Die Preise dafür wurden von der BnetzA festgelegt.
      Einfach aus dem Grund, weil es bei Vectoring nur einen Anbieter geben kann.


      Zum eigentlichen Problem.
      Aus technischen Gründen ist schon korrekt; die Telekom kann den Vertrag nicht fortführen.
      Das nutzen über die Netcologe Leitungen setzt einen neuen Vertrag voraus, weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      @Guess.Marx  schrieb:
      ob sie damit auch rechtlich durchkommt bleibt zu prüfen

      @Guess.Marx 

       

      Und was hat die rechtliche Prüfung ergeben? 5 Jahre sollten doch langen das juristisch bewerten zu lassen

       

      Viel gepolter und nüscht dahinter

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      echter Fanboy hier, hab ich dir auf den Fuß getreten ?

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Guess.Marx

      echter Fanboy hier, hab ich dir auf den Fuß getreten

      echter Fanboy hier, hab ich dir auf den Fuß getreten
      Guess.Marx
      echter Fanboy hier, hab ich dir auf den Fuß getreten

      Also doch nüscht dahinter ... 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von