Gelöst
Kündigung aus technischen Gründen, Klageweg
vor 7 Jahren
Die Telekom kündigt einseitig aus "technischen Gründen" zum November.
Grund ist natürlich das ein anderer Anbieter (in meinem Fall NC) den Nahbereich gewonnen hat und vmtl. vectoring anbieten will. Allerdings ist der genannte Kündigungsgrund eine reine Farce denn es ist eben KEIN technischer Grund. Richtig ist das die Telekom mittelfristig die VDSL TEchnick im Nahbereich zurückrüsten muß allerdings habe ich ja einen VErtrag über die Nutzung von "internet" in meinem Flal Hybrid aber eben nicht die Nutzung von Internet durch Telekom Technik.
Niemend hindert die Telekom daran den Vertrag zu erfüllen und dabei den Zugangsweg über die Technik eines Mitbewerbers anzumieten. So bieten 1&1 und Co seit jahrzenten Internet an. Natürlich ist diese Variante finanziell nicht so interessant aber mir entsteht ja auch kein Sonderkündigungsrecht dadurch das ein Mitbewerber Leistung günstiger anbieten kann und ich vorzeitig aus meinem 24 Monatsvertrag aussteigen möchte ......
Festzuhalten bleibt, die Telekom begründet eine wirtschaftliche sonderkündigung mit vagen und physikalisch FALSCHEN Aussagen, ob sie damit auch rechtlich durchkommt bleibt zu prüfen.
Ein abermals entäuschter Kunde
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Was für ein Klageweg?
Beiden Vertragspartnern steht es zu die Verträge zu kündigen und auch beiden Vertragspartnern ist das recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund möglich.
Wenn dein Beitrag darauf abzielt gegen die Kündigung klagen zu wollen, solltest dir einfach die bereits bestehenden Urteile dazu schon anschauen. Bist nicht der erste der aufgrund irgendwelcher - nicht nachvollziehbaren - Windungen auf einmal dagegen klagen wollte - und auch verloren hat.
0
vor 7 Jahren
Niemend hindert die Telekom daran den Vertrag zu erfüllen und dabei den Zugangsweg über die Technik eines Mitbewerbers anzumieten.
Niemend hindert die Telekom daran den Vertrag zu erfüllen und dabei den Zugangsweg über die Technik eines Mitbewerbers anzumieten.
Andere Anbieter sind nur unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, andere Anbieter in ihr Netz zu lassen. Nur die Telekom ist von der BNetzA verpflichtet worden, alle Netzbetreiber rein zu lassen.
Weiterhin besteht in Deutschland noch immer Vertragsfreiheit. Niemand kann gezwungen werden, Verträge mit irgendjemanden abzuschließen.
1
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo zusammen,
Hallo @Guess.Marx
der Beitrag / Thread wird vermutlich genau so wie der andere von Dir

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Im-Klammergriff-des-Monopolisten/m-p/3046693#M889417
Aber vielleicht gibt Dir das weitere Impulse / Antworten, insofern Du diese auch erledigtst:
Hier bitte die Nutzerdaten geschützt im Profil hinterlegen => Profildaten , diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen - Danke !
Gruß
Waage 1969
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Viel Glück beim Klageweg, rechtliche Beratung findest du hier nicht, da musst du schon zu einem Anwalt gehen.
Ist doch super, du kannst direkt zum Wettbewerber gehen und hast viel schnelleres Internet, tolle Aktion der BNetzA !
Und natürlich wird für Telekom hybrid Telekom Technik benötigt, wie sonst soll der Tunnel aufgebaut werden, aus fremden Netzen.
0
vor 7 Jahren
Die Telekom kündigt einseitig aus "technischen Gründen" zum November. (...)
Die Telekom kündigt einseitig aus "technischen Gründen" zum November.
(...)
Der Grund ist eigentlich egal, weil es für eine fristgerechte Kündigung keines Grundes bedarf.
Und November dürfte woh eindeutig fristgerecht sein!
Bei einem Vertrag habe beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag fristgerecht zu kündigen.
Der Klageweg dürfte in deinem Falle ein Irrweg sein!
0
vor 7 Jahren
Lies dir nochmals ganz genau die AGB durch.
Denn dort hat die Telekom eine ganze Reihe von "Wichtigen Gründen" aufgeführt, die ihr erlauben, einen Vertrag jederzeit zu kündigen.
1
Antwort
von
vor 7 Jahren
Verträge über Festnetz-Anschlüsse mit einer Mindestlauf- zeit von 24 Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.
Dazu braucht es keinen "wichtigen Grund"!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Vielleicht ist es der Telekom nicht gestattet, sich beim Mitbewerber anzumieten ?
Wenn der Mitbewerber den Ausbau selbst finanziert hat, kann dieser die Anmietung auch verweigern.
In solchem Fall, aber sicherlich kein VDSL (Vectoring) !
3
Antwort
von
vor 7 Jahren
Außerdem ist das anmieten von leitung durch die telekom nicht reguliert. Die anbieter können wucherpreise aufrufen. Deswegen kooperiert die telekom nur mit wenigen anbietern
Antwort
von
vor 7 Jahren
Sind denn im November die 24 Monate Mindestvertragslaufzeit schon vorbei?
Gruß
Antwort
von
vor 7 Jahren
FTTC mit Vectoeing steht jedem offen. Kein Anbieter darf sich weigern, jemand anderen rein zulassen. Die Preise dafür wurden von der BnetzA festgelegt.
Einfach aus dem Grund, weil es bei Vectoring nur einen Anbieter geben kann.
Zum eigentlichen Problem.
Aus technischen Gründen ist schon korrekt; die Telekom kann den Vertrag nicht fortführen.
Das nutzen über die Netcologe Leitungen setzt einen neuen Vertrag voraus, weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Guess.Marx
Und was hat die rechtliche Prüfung ergeben? 5 Jahre sollten doch langen das juristisch bewerten zu lassen
Viel gepolter und nüscht dahinter
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
echter Fanboy hier, hab ich dir auf den Fuß getreten ?
Antwort
von
vor 2 Jahren
echter Fanboy hier, hab ich dir auf den Fuß getreten
Also doch nüscht dahinter ...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von