Gelöst
Kündigung bei Auszug
vor 7 Jahren
Guten Tag,
ich ziehe als Magenta Zuhause Vertragsinhaber kurzfristig am 31.1.2018 aus meiner Mietwohnung aus. Ein bestehender TelekomVertrag dort, läuft seit August 2017, wird dann nicht mehr benötigt. Ich kehre dann an meinen Hauptwohnsitz zurück, an dem ich bereits als Vertragsinhaber einen bestehenden Magenta Zuhause Tarif habe.
Den Vertrag in der Mietwohnung habe ich bereits gekündigt, allerdings ist der Termin erst für August 2019 vermerkt. Zuvor hatte ich beim Kundenservice der Telekom angerufen und meine Lage -wie oben- geschildert. Man sagte mir dort, dass das nach meine Vorstellungen funktioniert, da kein Vertragsinhaber einen weiteren Vertrag benötigt. Man schickte mir dann einen Link über den ich die Kündigung online beantragen konnte. Allerdings war in diesem Online-Formular auch kein Feld vorgesehen, in dem ich die Gründe der Kündigung näher erklären hätte können.
Ich weiß jetzt nicht woran ich bin und sehe auch nicht ein, dass ich für den Folgemieter vielleicht Kosten ab den 1.2.2018 für den Anschluss übernehme. Mir läuft auch langsam die Zeit davon.
Ich hoffe ich bekomme hier in der Community Hilfe.
Vielen Dank.
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vor 10 Monaten
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vor einem Jahr
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vor 7 Jahren
Die Aussage ist meines Erachten falsch.
Wenn du einen Zweitwohnsitz aufgibst, dann ist dies kein Grund für eine Sonderkündigung.
Der Vertrag ist erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit — Also August 2019 zu kündigen.
Du könntest höchstens einen Umzug zum Hauptwohnsitz beauftragen und hoffen, das die Telekom den nicht schalten kann.
dann hast du ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende — also Ende April. bis dahin musst du so oder so zahlen.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Ich würde dir dringend zu einem Umzug an den Hauptwohnsitz raten, sonst kannst du noch Ärger mit dem Vermieter bekommen. Du belegst nämlich dann mit deinem Anschluss in der Wohnung die Telefonleitung. Der Nachmieter wird dann möglicherweise solange keinen eigenen Anschluss haben können, bzw. ggf. auch noch mit deinem was "anstellen" können.
Viele Grüße
Piwi
Antwort
von
vor 7 Jahren
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
willkommen in unserer Community.
Wie hier schon gesagt wird, ist die Aufgabe kein Grund für eine Sonderkündigung, tut mir leid.
Grüße
Sarah S.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Die perfekte Hilfe, wenn jeder Mitarbeiter eine andere Auskunft zur Problematik gibt.
Antwort
von
vor 7 Jahren
ich kann verstehen, dass es verwirrend ist, wenn man unterschiedliche Auskünfte bekommt.
Wie jedoch hier auch schon gesagt wird, besteht in deinem Fall kein Sonderkündigungsrecht. Dass die Kollegen dies nicht direkt mitgeteilt haben, kann ich nur entschuldigen.
Grüße
Sarah S.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
ich kann verstehen, dass es verwirrend ist, wenn man unterschiedliche Auskünfte bekommt.
Wie jedoch hier auch schon gesagt wird, besteht in deinem Fall kein Sonderkündigungsrecht. Dass die Kollegen dies nicht direkt mitgeteilt haben, kann ich nur entschuldigen.
Grüße
Sarah S.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
ich kann verstehen, dass es verwirrend ist, wenn man unterschiedliche Auskünfte bekommt.
Wie jedoch hier auch schon gesagt wird, besteht in deinem Fall kein Sonderkündigungsrecht. Dass die Kollegen dies nicht direkt mitgeteilt haben, kann ich nur entschuldigen.
Grüße
Sarah S.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
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