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Kündigung eines Vertrages nach Auszug wir nicht anerkannt
vor 3 Jahren
Hallo,
ich habe ein Einfamilienhaus mit einem Festnetzanschluss. Da ich beruflich für ein paar Monate in eine Wohnung ziehen musste, habe ich einen neuen Festnetzanschluss Vertrag erstellt. Die Wohnung liegt in in einer anderen Stadt.
Nun bin ich wieder zurück zum Haus und habe natürlich die Wohnung aufgegeben.
Jetzt weigert sich Telekom meine Kündigung für die Wohnung anzunehmen weil ich für beide Adressen der Anschlussinhaber bin.
Bevor ich den Vertrag abgeschlossen habe, habe ich genau diese Situation beschrieben und es hieß es wäre überhaupt kein Problem.
Was ist das denn jetzt für eine Aussage?
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Anonymous User
vor 3 Jahren
@MPJ Zitat "
Hallo,
ich habe ein Einfamilienhaus mit einem Festnetzanschluss. Da ich beruflich für ein paar Monate in eine Wohnung ziehen musste, habe ich einen neuen Festnetzanschluss Vertrag erstellt."
Das ist das Problem, du hättest den Vertrag im Haus umziehen lassen müssen. Nun hast du zwei Verträge mit Laufzeit am Hals.
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Anonymous User
Antwort
von
Anonymous User
vor 3 Jahren
Und da eine Splittung nicht geht hast du nun halt 2 Verträge.
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Thunder99
5 Sterne Mitgestalter
vor 3 Jahren
Umzug telefonisch angemeldet?
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Anonymous User
Antwort
von
Thunder99
vor 3 Jahren
@MPJ Sehr gerne, freut mich das es doch so kurzfristig erledigt werden konnte.
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Anonymous User
vor 3 Jahren
Hallo @MPJ
Hätte man einen Umzug nach dem TKG gemacht, wäre auch ein Sonderkündigungsrecht möglich gewesen, wenn an der neuen Adresse nicht die selben Leistungen/Vertrag an der neuen Adresse möglich gewesen wäre.
Aber so wie von Ihnen beschrieben, geht es halt nicht.
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CobraCane
Community Guide
vor 3 Jahren
Die Aussage ist korrekt da du ja eine entsprechende Mindestlaufzeit abgeschlossen hast die du einhalten musst.
Eine vorzeitige Vertragsauflösung beim Zusammenzug ist eine reine Kulanzsache der Telekom wenn ein Vertragsinhaber zu einem anderen Vertragsinhaber zieht.
Wenn der Anschluss des Zweitwohnsitzes nicht 1zu1 an den Hauptwohnsitz umgezogen werden kann könnte ggfs das TKG " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ TKG /ta-p/4594635#glossar" target="_blank"> TKG greifen und du hast eine Sonderkündigungsrecht, bin mir da aber unsicher ob das auch für nen Zweitwohnsitz gilt.
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pamperlapescu
Community Guide
vor 3 Jahren
Die Antwort bezog sich auf die Einrichtbarkeit eines neuen Anschlusses in der Wohnung!
Grüßle
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CobraCane
Antwort
von
pamperlapescu
vor 3 Jahren
Aha, klang eher so wie ne Tatsache.
Worte wie: "Ich vermute" oder "wahrscheinlich" würden das besser machen wir nur so eine Aussage
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Anonymous User
vor 3 Jahren
Kannst den Anschluß der aufgegebenen Wohnung nicht nachträglich auf die aktuelle Adresse umziehen?
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