Kündigung bei Umzug, Mietvertrag erst später erhalten

vor einem Jahr

Hallo,

 

ich bin dieses Jahr zum 01.10.23 in eine neue WG gezogen in der bereits ein laufender Festnetz-Vertrag vorhanden war. In meiner alten Wohnung besaß ich den Festnetz-Vertrag. Da die Telekom durch den bestehenden Vertrag in der neuen Wohnung meinen eigenen nicht erfüllen kann besitze ich ja ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Diese habe ich auch schon im September bei der Telekom angefragt, allerdings musste ich dementsprechend auch einen Nachweis für meinen Umzug in Form des Mietvertrages oder einer Wohnungsgeberbescheinigung einreichen. Jetzt hat es sich ergeben, dass ich meinen Mietvertrag erst diese Woche vom neuen Vermieter erhalten habe und hochladen konnte. Das Einzugsdatum auf dem Mietvertrag den ich hochgeladen habe ist der 01.10.23.

 

Jetzt meine Frage: Kann ich mir die monatlichen Kosten die seit Oktober entstanden sind rückwirkend erstatten lassen, da ich in dieser Zeit ja keine Leistungen von Seiten der Telekom in Anspruch nehmen konnte?

 

Im Voraus schon mal vielen Dank für alle Antworten und liebe Grüße!

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  • vor einem Jahr

    Disco03

    Da die Telekom durch den bestehenden Vertrag in der neuen Wohnung meinen eigenen nicht erfüllen kann besitze ich ja ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

    Da die Telekom durch den bestehenden Vertrag in der neuen Wohnung meinen eigenen nicht erfüllen kann besitze ich ja ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
    Disco03
    Da die Telekom durch den bestehenden Vertrag in der neuen Wohnung meinen eigenen nicht erfüllen kann besitze ich ja ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

    Warum sollte die Telekom den Vertrag nicht erfüllen können? Wenn sie die Möglichkeit hat den Anschluss bereitzustellen hast du kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel gibt es an einer TAE in der Wohnung eine Zuleitung die 2 Doppeladern hat. Über eine Doppeladern läuft nun der vorhandene Anschluss. Dein Anschluss kann dann über die zweite Doppelader bereitgestellt werden. Wenn du Glück hast gibt es möglicherweise einen Ressourcenmangel. Sprich kein freier DSL-Port oder keine freie Leitung vom Multifunktionsgehäuse über den KVz zum APL im Haus.  
    Eine Rückerstattung kommt vermutlich nicht in Frage. Hast du einen Umzug beauftragt? Wie lange ist noch die aktuelle Vertragslaufzeit? 
    Wichtig ist meines Wissens nach, das ein Umzug nach TKG beauftragt werden muß.

    Lasse mich wenn ich falsch liege gerne eines Besseren belehren.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Danke für die Antwort!

    Die Kündigung wurde mir schon bestätigt, dementsprechend hatte ich also ein Sonderkündigungsrecht wonach die Telekom ihre Leistungen nicht erfüllen kann.

    In meiner Frage ging es darum ob ich auch rückwirkend mein Geld zurück fordern kann für die Monate die ich bezahlen musste, weil ich durch das Fehlen des neuen Mietvertrages noch keine Kündigung einreichen konnte?

     

    LG

    3

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Moin moin @Disco03, danke für deinen ersten Beitrag und herzlich willkommen in der Community. Fröhlich 

     

    Ist ärgerlich, dass dein Vermieter dir deinen Mietvertrag erst jetzt geben konnte. Verstehe ich voll und ganz. 😕 Hierzu möchte ich gerne mit dir telefonieren, was auch nötig ist, aufgrund der Legitimation.

     

    Fülle dein Profil einmal vollständig aus, mit einer Rufnummer unter der ich dich erreichen kann und eine Uhrzeit, ab wann ein Rückruf für dich am besten passt. Gemeinsam können wir uns dann anschauen, was es so für Möglichkeiten gibt. Fröhlich 

     

    Ich freue mich auf deine Rückmeldung.

     

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende, 

    Christoph Sch. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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von

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