Gelöst

Kündigung eines von zwei laufenden Anschlüssen wegen Umzug

vor 5 Jahren

Hallo,

ich habe zwei Wohnungen und zwei Anschlüsse (München und Lüneburg). Eine Wohnung (München) wird nun aufgelöst und ich wollte mein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Umzuges gelten machen. Mir wurde gerade per Chat mitgeteilt. dass das nicht gehen würde und ich den ersten Vertrag weiter laufen lassen muss, auch wenn die Wohnung nicht mehr existiert und ich die Leistung nicht mehr beziehen kann. Es handelt sich dabei ja um einen Umzug, daher verstehe ich nicht, wieso ich in diesem Fall weiterzahlen soll. Den anderen Vertrag (Lüneburg) würde ich weiter laufen lassen, da die Wohnung weiter existiert. Wieso kann ich das zum Beispiel nicht als Haushaltszusammenführung gelten machen?

Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und jemanden zur Rate gezogen (Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale)?

 

Viele Grüße und Dank

Daniel

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    • vor 5 Jahren

      Wurde denn für den Umzug geprüft, ob ein Umzug nach TKG möglich ist? Danach richtet sich das Sonderkündigungsrecht. 

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Haushaltszusammenschluss funktioniert ja auch nur weil in der anderen Wohnung bereits ein weiterer Telekom-Anschluss besteht. Ansonsten kann man es nur so machen wie Andreas sagt oder halt wirklich weiter bezahlen und stehen lassen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hi @DanielTolks ,

       

      entgegen deiner Meinung führt ein Umzug alleine Nicht zu einem Kündigungsrecht aus besonderem Grund. Nur bei einem Umzug nach TKG wird dir bei Nichtmöglichkeit der Schaltung des gleichen Anschlusses ein Kündigunsrecht mit 3 Monate Frist oder die Annahme der geänderten Bedingungen angeboten.

      0

    • vor 5 Jahren

      DanielTolks

      Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und jemanden zur Rate gezogen (Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale)?

      Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und jemanden zur Rate gezogen (Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale)?

      DanielTolks

      Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und jemanden zur Rate gezogen (Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale)?


      Die Regelungen im TKG sind eindeutig. beauftrage einen Umzug danach und dann siehst du weiter. Ist der Umzug  1 zu 1 möglich hast du am anderen Standort dann zwei Verträge die du nutzen kannst, ist der Umzug so nicht möglich kannst du mit Dreimonatsfrist zum Monatsende kündigen.

      0

    • vor 5 Jahren

      Hallo @DanielTolks,

      ich sehe mir das gerne einmal an und forsche nach, ob ich eine Lösung für deinen Fall finde.
      Damit ich dich im System finde, hinterlege doch bitte deine Kundendaten hier im Profil und melde dich kurz, wenn du das gemacht hast.

      Viele Grüße,
      Kai Daniel D.

      3

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/haushaltszusammenfuehrung

      Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren



      Hallo,



      ich habe jetzt meine Daten hinterlegt.



      Viele Grüße und Dank

      Daniel

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Kai Daniel D. 

      die Daten wurden eingetragen

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @DanielTolks,

      vielen Dank für das Hinterlegen der Daten. Ich werde mir den Anschluss nun einmal anschauen und dann überlegen was wir hier tun können. Ich schlage vor alles in einem Telefonat morgen zu besprechen. Wann würde morgen ein Anruf passen?

      Beste Grüße
      Tabea L.

      3

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo, bei mir würde es morgen um 18:00 Uhr gehen.

      Viele Grüße
      Daniel

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @DanielTolks,

      danke für die Rückmeldung und bis morgen.

      Viele Grüße
      Fadi R.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo,

       

      leider hat sich bei mir immer noch niemand gemeldet. Ich habe jetzt mal bei der Bundesnetzagentur angefragt, vielleicht können die mir weiterhelfen.

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @DanielTolks,

      es tut mir leid, dass der Rückruf untergegangen ist.

      Leider habe ich dich gerade telefonisch nicht erreicht, wann hättest du Zeit für ein Telefonat?

      Liebe Grüße Justin L.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo,
      um 18:00 Uhr geht es bei mir.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Wir werden Sie für diese Uhrzeit vormerken. Liebe Grüße Justin L.

      0

    • vor 5 Jahren

      Hallo @DanielTolks,

      ich habe dich telefonisch leider nicht erreichen können, um mir dir alles persönliche besprechen zu können.

      Daher fasse ich einmal hier zusammen:
      Was wir von dir benötigen ist ein Dokument, dass die Wohnung am Standort in München aufgelöst wird, dies kann auch vom Vermieter erstellt werden.
      Im nächsten Schritt gebe ich den Vorgang an unsere Kündiger-Abteilung zur Prüfung.

      Sende uns doch bitte alles hier über unser Kontaktformular:
      http://bit.ly/Teamkontakt

      Beste Grüße Julia U.

      0

    • vor 5 Jahren

      @DanielTolks
      Die E-Mail ist in unserem Postfach angekommen. Danke dafür.
      Ich habe gerade probiert, erneut telefonisch durchzukommen, leider vergebens. Am besten einmal ein Zeitfenster mitteilen, sodass wir uns treffen können.

      Danke und einen guten Start ins Wochenende.

      6

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @DanielTolks ,

      entschuldigen Sie die erneute Störung, jedoch müsste ich Sie nochmals telefonisch erreichen.
      Ich rufe im Laufe des Tages an, sollte ich Sie nicht erreichen, wäre ich Ihnen verbunden, wenn Sie mir einen Rückruftermin nennen könnten.

      Viele Grüße Nico B.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @DanielTolks ,

      vielen Dank für das Gespräch.
      Wie bereits besprochen, senden Sie uns eine Kopie der Meldebescheinigung / des Personalausweises per E-Mail zu.
      Im Nachhinein, wird die Kündigung des 2. Anschlusses eingeleitet.

      Viele Grüße Nico B.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @DanielTolks,

      vielen Dank für die Zusendung der Meldebescheinigung. Fröhlich

      Ich habe die Kündigung soeben eingestellt und die zugehörige Bestätigung flattert auch demnächst via E-Mail bei dir ein.
      Falls wir erneut für dich in Aktion treten dürfen, gib uns einfach einen kurzen Wink.

      Ich wünsche noch ein bezauberndes Wochenende!

      Lieben Gruß,
      Klaudija D.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @DanielTolks,

      vielen Dank für die Zusendung der Meldebescheinigung. Fröhlich

      Ich habe die Kündigung soeben eingestellt und die zugehörige Bestätigung flattert auch demnächst via E-Mail bei dir ein.
      Falls wir erneut für dich in Aktion treten dürfen, gib uns einfach einen kurzen Wink.

      Ich wünsche noch ein bezauberndes Wochenende!

      Lieben Gruß,
      Klaudija D.

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      Uneingeloggter Nutzer

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