Gelöst
Kündigung Festnetz wegen Umzug
vor 2 Jahren
Liebe Telekom Hilft Community,
wir ziehen in Kürze in ein Neubaugebiet wo es leider keinen Festnetzanschluss der Telekom gibt und entsprechend möchte ich fristgerecht kündigen. Was genau gilt es dabei zu beachten und wie und wohin muss ich meine Kündigung schicken? Über den Kündigungsbutton im Vertragsmanagement laufe ich ins leere. Wenn ich dort Umzug als Sonderkündigungsrecht auswähle komme ich auf Seite, wo „Nutzen Sie folgendes Formular zur Kündigung“ steht, jedoch fehlt der Link. Gibt es eine Möglichkeit der Onlinekündigung in einem solchen Fall?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Mark
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @mark.dufhues
Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Die Telekom räumt dir dann ein Sonderkündigungsrecht ein.
Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, (wenn in der Zwischenzeit kein Tarifwechsel stattfand) kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.
Wenn deine MVLZ abgelaufen ist:
Kündigung geht zB am einfachsten über das Kundencenter oder über das Formular:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung?wt_mc=alias_kuendigung&samChecked=true
Direkt im KundenCenter, unter "meine Vertragsdaten":
https://www.telekom.de/kundencenter/vertrags-details?c=VEIwNzcwNTY4NTY1
Dort unten rechts auf den Button "Vertrag kündigen".
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Der Umzug nach TKG kann über alle Kontaktwege der Telekom beauftragt werden, lediglich im Self Service ist dies nicht möglich.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Am besten nicht selbst kündigen, sondern einen Umzug (siehe Vorredner) beantragen. Der neue Provider wird dann die Kündigung bei der Telekom übernehmen.
Sonderkündigung ist ja unten beschrieben... Das sollte aber nur dann gemacht werden, wenn an der neuen Adresse auch _sicher_ ein Anschluss vorhanden ist.
Und Tipp: Nur weil der Bauherr von einem Telekom-Techniker mitgeteilt bekommen hat, dass ein Anschluss verfügbar ist, heißt das nicht, dass dieser Anschluss auch nutzbar ist. - Daher ist es (aus meiner Sicht) besser (zum Einzugstermin) den Telekom-Vertrag umzuziehen, zu prüfen ob an der neuen Wohnung auch wirklich geschaltet wurde. Wenn nicht geschaltet wurde, dann erst recht nicht kündigen! - Die Telekom hätte dann sehr gute Übergangslösungen.
Selbst wenn ein anderer Provider an der neuen Adresse ausgebaut hat, würde ich den unten beschriebenen Weg wählen: Umzug beantragen (geht nicht da Telekom dort nicht anschließen kann), dann aber den neuen Provider die Kündigung machen lassen. So geht der T-Tarif dann nahtlos in den neu-Provider-Tarif über.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Beantworte ich gerne.
Das kann gehen, wenn der neue Provider selbst ausgebaut hat, oder wenn man sein neues Festnetz über 5G / LTE eines anderen Providers bezieht. Dann gibt es in der neuen Wohnung keinen Telekom-Anschluss... und der Umzug kan nicht stattfinden. man hat dann die Wahl entweder über Telekom-Übergangslösungen ( LTE -Router) mit Festnetz/Internetz versorgt zu werden... oder eben das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.
Und wenn kein Anschluss vorhanden ist, dann zahlt er einfach ohne Leistung weiter?
Natürlich nicht: Entweder er nimmt die Übergangslösungen der Telekom in Anspruch... (kann ich empfehlen), oder er kündigt mit Sonderkündigungsrecht. Dann muss er natürlich nicht zahlen.
Nur weil der Bauherr von einem Telekom-Techniker mitgeteilt bekommen hat, dass ein Anschluss verfügbar ist , heißt das nicht, dass dieser Anschluss auch nutzbar ist.
- Was ja offensichtlich nicht der Fall ist!
Da spreche ich aus eigener Erfahrung: Neubau ist fertig, Techniker hat dem Bauherr den APL (mit 10 Anschlüssen) bereitgestellt. Habe aber keinen Anschluss bekommen. (Die technischen Gründe dafür hast Du mir damals sogar selbst erklärt). In dem Fall war ich froh, dass ich einen Telekom-Tarif hatte, im Rahmen dessen die Übergangslösungen bereitgestellt wurden. Hätte ich gekündigt gehabt, hätte ich überhaupt nichts bekommen... keinen Anschluss, keine Übergangslösung.
Daher ist es (aus meiner Sicht) besser (zum Einzugstermin) den Telekom-Vertrag umzuziehen, zu prüfen ob an der neuen Wohnung auch wirklich geschaltet wurde.
- Was ja offensichtlich nicht möglich ist!
Das sollte möglich sein!: Es ist der 'reguläre' Weg einen Trif umzuziehen: Man stellt den Umzugsantrag, bekommt einen Technikertermin bei dem bestätigt wird, dass der umgezogene Tarif am neuen Ort funktioniert.
Was die Telekom dann als Kündigung zum Laufzeitende bearbeiten würde aber garantiert nicht als Sonderkündigung.
Stimmt: Der umgezogene Tarif hat natürlich ein Laufzeitende. (In meinem Fall hat sich das Laufzeitende um 24Monate verlängert).
Was soll auch nahtlos in einen neuen Provider Tarif übergehen, wenn die Telekom am neuen Wohnort gar nicht schalten kann?
Eigentlich nur 3 mögliche Fälle:
1. Wenn am neuen Wohnort geschaltet wurde: Wenn ein anderer Provder die letzte Meile übernehmen/mieten will, muss er mit Telekom aushandeln, wie der bestehende Tarif abgelöst wird. Dann kündigt _der neue Provider_ zum Stichtag und liefert nahtlos ab diesem Tag. (Zahlt die Miete für die letzte Meile ab diesem Tag)
2. Wenn die Telekom die letzte Meile nicht freigibt: Dann wird der bestehende T-Vertrag nicht gekündigt. Er läuft dann bis zu seinem Laufzeitende.
3. Falls die Telekom am neuen Wohnort keinen Anschluss bereitstellt, muss sie Übergangslösungen und ein Sonderkündigungsrecht bereitstellen. Dann muss der neue Proider einen eigenen Anschluss (z.B. Glasfaser oder 5G ) bereitstellen. Und ab dem Tag wo er den Kunden mit Internet/Festnetz beliefert, greift dann eben dieses Sonderkündigungsrecht. (Provider zahlt dann natürlicht keine letzte Meile an die Telekom, weil es dann ja seine eigene ist).
Antwort
von
vor 2 Jahren
3. Falls die Telekom am neuen Wohnort keinen Anschluss bereitstellt, muss sie Übergangslösungen und ein Sonderkündigungsrecht bereitstellen.
muss sie Übergangslösungen undein Sonderkündigungsrecht bereitstellen.das ist das einzig relevante aus deinem Beitrag, wichtig dabei die Änderung von mir.
Kann die Telekom den Tarif nicht 1 zu 1 umziehen hat der Kunde die Möglichkeit mit Monatsfrist zu kündigen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Es gibt keine Telekom Übergangslösung, wenn die Telekom keinen Anschluss am neuen Wohnort schalten kann und dies auch nicht in kürzester Zeit plant. Die Übergangslösung greift nur wenn die Telekom anschließend einen Vertrag hat.
alles andere wäre mir absolut neu - würde ich aber mit Beleg dafür gerne lernen.
Ansonsten, ist damit eigentlich alles gesagt und alle deine Konstrukte laufen ins leere.
Was ein anderer Provider mit der Telekom aushandelt oder nicht, dass interessiert hier im Einzelfall rein gar nicht. Das ist eine Vertragssache zwischen Telekom und Provider.
Am besten nicht selbst kündigen, sondern einen Umzug (siehe Vorredner) beantragen. Der neue Provider wird dann die Kündigung bei der Telekom übernehmen.
Das ist einfach NICHT möglich. Der neue Provider kann keinen UMZUG bei der Telekom beauftragen und erst recht nicht findet eine Abstimmung zwischen neuem Provider und der Telekom für einen nahtlosen Übergang statt - wie auch?!
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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